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E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
336 Seiten
Deutsch
Droemer Knaurerschienen am02.05.20131. Auflage
Nach 111 Jahren und 66 Auflagen schickt Bestsellerautor Oliver Kuhn das Bürgerliche Gesetzbuch in den längst verdienten Ruhestand. Verstanden hat es eh keiner mehr, und spaßig war es nie. Es wird ersetzt durch das Bessere Gesetzbuch, in dem so zentrale Rechtsbereiche wie die Beziehungsgesetze, das Bestäubungsmittelgesetz, die Gaststättenunordnung und das Uhrheberrecht neu und überzeugend geregelt werden. Ein schlüssiges Beispiel aus den Büro-Gesetzen: »§4 Die Entscheidungsträger einer Firma sind hierarchisch geordnet und unterliegen folgender Reihenfolge: 1. Chef; 2. Stellvertreter des Chefs; 3. Büroleiter; 4. Menschenverstand, gesunder«.

Oliver Kuhn hat die Deutsche Journalistenschule in München besucht und viele Jahre als Reporter beim 'Playboy' gearbeitet. Er ist Autor zahlreicher Bestseller, darunter 'Der perfekte Verführer', 'Alles, was ein Mann wissen muss' und 'BGB. Besseres Gesetzbuch'.
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Verfügbare Formate
TaschenbuchKartoniert, Paperback
EUR16,99
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR9,99

Produkt

KlappentextNach 111 Jahren und 66 Auflagen schickt Bestsellerautor Oliver Kuhn das Bürgerliche Gesetzbuch in den längst verdienten Ruhestand. Verstanden hat es eh keiner mehr, und spaßig war es nie. Es wird ersetzt durch das Bessere Gesetzbuch, in dem so zentrale Rechtsbereiche wie die Beziehungsgesetze, das Bestäubungsmittelgesetz, die Gaststättenunordnung und das Uhrheberrecht neu und überzeugend geregelt werden. Ein schlüssiges Beispiel aus den Büro-Gesetzen: »§4 Die Entscheidungsträger einer Firma sind hierarchisch geordnet und unterliegen folgender Reihenfolge: 1. Chef; 2. Stellvertreter des Chefs; 3. Büroleiter; 4. Menschenverstand, gesunder«.

Oliver Kuhn hat die Deutsche Journalistenschule in München besucht und viele Jahre als Reporter beim 'Playboy' gearbeitet. Er ist Autor zahlreicher Bestseller, darunter 'Der perfekte Verführer', 'Alles, was ein Mann wissen muss' und 'BGB. Besseres Gesetzbuch'.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783426421925
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format HinweisePub Wasserzeichen
FormatE101
Erscheinungsjahr2013
Erscheinungsdatum02.05.2013
Auflage1. Auflage
Seiten336 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse923 Kbytes
Artikel-Nr.1268337
Rubriken
Genre9201

Inhalt/Kritik

Leseprobe


Männergesetze


§ 1 Geltungsbereich

(1) Mann (Herr) ist der erwachsene männliche Mensch. Anders als in vergangenen Zeiten ist aufgrund der Gleichberechtigung der Geschlechter der Mann der Frau rechtlich grundsätzlich gleichgestellt. Nur vereinzelt bestehen Sonderregelungen.

(2) Affen zählen grundsätzlich nicht als Mann in diesem Sinne, der Gesetzgeber wird ermächtigt, hiervon Ausnahmen in einer gesonderten Verordnung festzulegen.

(3) Ein Mann ist ein Mann gemäß der Definition von H. Grönemeyer (vgl. Bochum, 198y).

§ 2 Regelung zur Nutzung von Toiletten und Urinalen

(1) Entscheidet sich ein Mann während des Besuchs einer bestimmten öffentlichen Toilettenanlage aus einer Auswahl von mindestens zwei Urinalen für eines, so ist diese Wahl bis zum Ende seines Lebens (oder des eigenständigen Urinierens), jedenfalls aber für den bereits angefangenen Uriniervorgang bindend.

(2) Im Falle eines Eheaufhebungsverfahrens aufgrund eines hinreichenden, jedoch nicht dringenden Tatverdachts in Bezug auf das Nicht-Hinsetzen während des Urinierens in der häuslichen Gemeinschaft ist die Untersuchung der Desoxyribonukleinsäure (genetischer Fingerabdruck) abzuwarten, bevor ein Strafverfahren eingeleitet wird; der Farbbeweis ist ausgeschlossen.

§ 3 Allgemeine Rechte und Pflichten von Männern

(1) Das Y-Chromosom eines Mannes beschattet den Bereich des Gehirns, welcher für das Erinnerungsvermögen von spezifischen Daten wie Geburts- oder Jahrestagen zuständig ist. Auf eine Strafverfolgung in Folge nicht wahrgenommener Daten wird deshalb generell verzichtet.

(2) Ein Papier oder Papierhandtuch, welches zum Zwecke der Beseitigung in einen Papierkorb oder Abfalleimer befördert werden muss, ist stets seinem Bestimmungsort zusammengeknüllt durch einen Zielwurf zuzuführen. Kommentierungen des Wurfs sind ungeachtet dessen Erfolgs oder Misserfolgs unzulässig.

(3) Einem Mann ist es gemäß der Geschmacksfriedensbruchverordnung untersagt, einen Haardutt zu tragen. Eine Glatze mit Resthaardutt gilt als schwerer Fall des Geschmacksfriedensbruchs.

(4) Die Frage »Wie war ich?« ist gesetzlich verboten.

(5) Zulässig ist sie nur in folgenden Fällen, wenn der Mann:


den Rasen gemäht hat,


an der Aufführung eines Laientheaters teilgenommen hat,


auf erheiternde Art und Weise hingefallen ist.



(6) Flatulenzmissbrauch (siehe §§ 42-45) wird besonders hart geahndet.

(7) Es ist strafbar, dem Genitale einen Kosenamen einzuräumen. Dies gilt insbesondere für die Kosenamen wie:


»Schniedelwutz«


»Johannes«


»Er«


»Bestes Stück«


»Stanley«


»Rüssel«


»Eberhard«


»Rotkäppchen«


»Obeliskle«



(8) Sind mindestens zwei Männer beisammen, wovon mindestens einer aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums das Bewusstsein verloren hat, so ist der verbleibende Mann berechtigt, diesen mittels Filzstiften sowie anderer belebter oder unbelebter verfügbarer Gegenstände zu dekorieren.

§ 4 Kleiderordnung für Männer

(1) Wer die Socken abends vor dem Ins-Bett-Gehen einzeln oder paarweise über eine Stuhllehne legt oder vergleichbare monomane Ablagerituale durchführt, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(2) Socken und Strümpfe, welche ein Loch im Fersen-, Ballen- oder Zehenbereich aufweisen, sind tragbar, solange das Loch nicht den Durchmesser eines handelsüblichen Tennisballs übersteigt. Mehrere Löcher werden flächenmäßig nicht zusammengezählt, es sei denn, sie befinden sich in unmittelbarer räumlicher Nähe.

(3) Welche Bekleidung ein Mann auswählt, entscheidet dieser nach billigem Ermessen aufgrund der Position des Kleidungsstücks ganz oben auf dem Stapel. Sind keine gestapelten Kleidungsstücke verfügbar, so entscheidet eine olfaktorische Prüfung. (Seine Anerkennung findet das olfaktorische Prinzip in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Männerrechte der Vereinten Nationen von 1948: »Jedes Kleidungsstück, das nicht zum Himmel stinkt, ist geeignet.«)

(4) Der Einkauf von Beinkleidern aus Jeansstoff ist stets nach folgendem rituellen Verfahren durchzuführen:


1. Das Anziehen eines Beinkleides aus dem eigenen Besitz.

2. Das Aufsuchen eines Einzelhandelsgeschäfts, das entsprechende Beinkleider vertreibt.

3. Die Anweisung an das Verkaufspersonal »die da«, unter Deuten mit dem Finger auf das eigene Beinkleid (siehe auch Frisuren- und Hemden-Besorgungsgesetz).


(5) Berufliche oder private Gründe, die das Mitführen eines Mobiltelefons erfordern, dürfen nicht zu einer Befestigung des Mobiltelefons an einem Gürtel oder in einer Gürteltasche führen. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Männer, welche sich im Moment des Tragens im notärztlichen Bereitschaftsdienst befinden. Weitere Ausnahmen können in der Anglerkleidungs- und Rentnerkleidungsverordnung (275. Änderungsgesetz) festgelegt werden.

(6) Männer sind mit Abschluss ihres 49. Lebensjahrs dazu verpflichtet, sich ein Kraftrad (auch mit Beiwagen) sowie eine schwarze Leder-Fransenjacke anzuschaffen.

§ 5 Lebensmittelverordnung für Männer

(1) Es ist Männern nicht gestattet, Salz, Maggi oder andere Geschmacksverstärker oder Suppenwürzen in eine Suppe einzurühren, bevor diese einem Geschmackstest unterzogen wurde.

(2) Grillsauce gilt nicht als Essensbeilage.

(3) Auch dann nicht, wenn die Grillsauce Paprikabrocken enthält.

(4) Vor der Einnahme einer Mahlzeit ist ein Mann angehalten, eine frei gewählte und stets gleichbleibende Äußerung zu tätigen. Eine besondere Bedeutung kommt den Aussprüchen »Sodele Nudele« sowie »Na, dann wollen wir mal« und »Ah, Essen, lecker« zu.

(5) Einem Mann steht das Geburtsrecht zu, in einem Restaurant den dargebotenen Wein auf Nachersatz-, Rücktritts- bzw. Minderungsansprüche zu prüfen.

Zusatz I: Dieser Anspruch bleibt auch erhalten, wenn die Kenntnisse seiner weiblichen Begleitung größer sind.

Zusatz II: Dieser Anspruch bleibt auch dann erhalten, wenn der Mann Blausäure nicht von Traubensaft unterscheiden kann.

(6) Vor dem Verzehr von Nasensekret oder anderen aus der Nase gewonnenen Elementen sind diese einer eingehenden optischen Prüfung zu unterziehen.

§ 6 Geschenke

(1) Die Besorgung der Weihnachtsgeschenke darf nicht vor Ablauf des 23. Dezember vorgenommen werden, es sei denn, der 23. Dezember fällt auf einen Samstag.

(2) Bereits die Planung der Auswahl von Geschenken oder die Beschäftigung mit der Auswahl von Geschenken oder der Versuch desselbigen ist im Vorfeld strafbar.

(3) Ein Geschenk gilt als verpackt im Sinne der männlichen Geschenkverpackungsordnung, wenn es durch ein Zeitungspapier bedeckt ist oder sich innerhalb einer Tüte befindet.

(4) Männer, welche einer Frau zu ihrem Hochzeits-, Geburts- oder einem anderen Ehrentag ein Geschenk darbringen, welches im allgemeinen Sinn als praktisch gilt und/âoder welches geeignet ist, die Frau bei Haushaltstätigkeiten zu unterstützen, werden mit Geldstrafe nicht unter einer Perlenkette sowie einem Restaurantbesuch bestraft.

§ 7 Gesundheit

(1) Erkrankungen (einschließend Krankheiten psychosozialer Natur) sind bei einem Mann aufgrund seines größeren Körpervolumens stets um ein Vielfaches gravierender als die gleiche Erkrankung bei einer Frau.

(2) Es gelten § 1 Artikel 1, § 1 Artikel 2 und § 1 Artikel 3 Hypochondergesetz.

§ 8 Betreuung von Gästen

Halten sich Gäste im Wohnraum einer häuslichen Lebensgemeinschaft auf, so ist auf ausdrücklichen Wunsch nach billigem Ermessen vom Rülps- und Furzmodus in den Charmant- und Kultiviertmodus überzugehen.

Zusatz I: Lebensgefährtinnen werden grundsätzlich nicht zu »Besuch« gezählt.

Zusatz II: Die Zurückstufung in den natürlichen Modus erfolgt unmittelbar mit dem Schließen der Tür des Besuchs von außen.

§ 9 Regelungen zum kulturellen Verkehr

(1) Hört ein Mann das Wort »Musical«, so ist es seine Pflicht, Würgegeräusche zu produzieren und sich in Vorspiegelung eines beginnenden Vomitus mit einer Hand an den Hals zu fassen.

(2) Das Einschlafen während einer Oper, eines Musicals oder anderer langweiliger musikalischer Aufführungen ist durch die weibliche Begleitung nicht sanktionsfähig.

Zusatz: Auch nicht, wenn beim Schlafen geschnarcht wurde.

(3) In Diskotheken, Clubs, Bars sowie anderen Gastronomiebetrieben mit Tanzveranstaltung sind Männer dazu verpflichtet, am Rand der jeweiligen Tanzfläche ein Kaltgetränk auf der Höhe ihrer Brust zu halten.

(4) Männern, die so tanzen, wie Menschen sich bewegen, die auf einer einsamen Insel gestrandet sind und in der Ferne ein Schiff entdecken, ist das Betreten der Tanzfläche strengstens verboten.

§ 10 Männer-Spielzeugpuppengesetz

Männer, welche eine bislang unbekannte Spielzeugpuppe überreicht bekommen, handeln dann grob sittenwidrig, wenn sie dieser erst einmal die Hose runterziehen, um zu begutachten,...
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Autor

Oliver Kuhn hat die Deutsche Journalistenschule in München besucht und viele Jahre als Reporter beim "Playboy" gearbeitet. Er ist Autor zahlreicher Bestseller, darunter "Der perfekte Verführer", "Alles, was ein Mann wissen muss" und "BGB. Besseres Gesetzbuch".