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Leitfaden für Bausachverständige

E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
166 Seiten
Deutsch
Vieweg+Teubner Verlagerschienen am28.10.20072.Aufl. 2007
Das Buch beantwortet die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Bausachverständigen, wie die Tätigkeit vor Gericht, die Erstellung des Gutachtens, die Fragen der Vergütung und Haftung usw.
In der Neuauflage ist die neueste obergerichtliche Rechtsprechung verarbeitet worden. Komplett neu kommentiert wurde das JVEG, das an die Stelle des ZSEG getreten ist. Verarbeitet wurden auch Anregungen aus der Praxis nach der 1. Auflage.

Vorsitzender Richter am OLG Karl-Heinz Keldungs ist Vorsitzender eines Bausenats beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Vor dieser Tätigkeit war er 10 Jahre lang Beisitzer in Bausenaten. Er ist Autor bei Ingenstau/Korbion 'VOB-Kommentar' und Mitautor von Korbion/Hochstein/Keldungs 'Der VOB-Vertrag'

Architekt Dipl.-Ing. Norbert Arbeiter ist seit über 20 Jahren als öffentlich-bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gebäudeschäden für Gerichte, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften und Privatpersonen im Inland und europäischen Ausland tätig.
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Verfügbare Formate
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR26,99
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR24,27
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR49,99
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR39,99

Produkt

KlappentextDas Buch beantwortet die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Bausachverständigen, wie die Tätigkeit vor Gericht, die Erstellung des Gutachtens, die Fragen der Vergütung und Haftung usw.
In der Neuauflage ist die neueste obergerichtliche Rechtsprechung verarbeitet worden. Komplett neu kommentiert wurde das JVEG, das an die Stelle des ZSEG getreten ist. Verarbeitet wurden auch Anregungen aus der Praxis nach der 1. Auflage.

Vorsitzender Richter am OLG Karl-Heinz Keldungs ist Vorsitzender eines Bausenats beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Vor dieser Tätigkeit war er 10 Jahre lang Beisitzer in Bausenaten. Er ist Autor bei Ingenstau/Korbion 'VOB-Kommentar' und Mitautor von Korbion/Hochstein/Keldungs 'Der VOB-Vertrag'

Architekt Dipl.-Ing. Norbert Arbeiter ist seit über 20 Jahren als öffentlich-bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gebäudeschäden für Gerichte, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften und Privatpersonen im Inland und europäischen Ausland tätig.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783834892010
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Format Hinweis1 - PDF Watermark
FormatE107
Erscheinungsjahr2007
Erscheinungsdatum28.10.2007
Auflage2.Aufl. 2007
Seiten166 Seiten
SpracheDeutsch
IllustrationenXVI, 166 S.
Artikel-Nr.1422366
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1;Vorwort;6
2;Vorwort zur 1. Auflage;7
3;Inhaltsverzeichnis;8
4;Abkürzungsverzeichnis;14
5;Literaturverzeichnis;16
6;I. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung;18
6.1;1. Sachverständigen-Bezeichnungen;18
6.2;2. Voraussetzungen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen;20
6.3;3. Das Prüfungsverfahren;22
6.4;4. Grundpflichten;25
6.5;5. Kosten der öffentlichen Bestellung und Vereidigung;28
6.6;6. Vereidigungsformeln;28
6.7;7. Werbung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen;30
7;II. Die Gutachtenformen;32
7.1;1. Der Gerichtsauftrag;32
7.2;2. Der Privatauftrag;32
7.3;3. Die Gutachtenarten;33
7.4;4. Das schriftliche Gutachten;36
7.5;5. Das Gerichtsgutachten;41
7.6;6. Das Privatgutachten;42
7.7;7. Das Versicherungsgutachten;47
8;III. Die gerichtliche Tätigkeit;54
8.1;1. Einleitung;54
8.2;2. Die Auswahl des Sachverständigen;55
8.3;3. Persönliche Gutachtenerstattung;58
8.4;4. Pflicht zur Gutachtenerstattung;59
8.5;5. Gutachtenverweigerung;59
8.6;6. Die Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen;60
8.7;7. Der Einweisungstermin;63
8.8;8. Die Vorbereitung des Gutachtens;65
8.9;9. Die Ortsbesichtigung;67
8.10;10. Das schriftliche Gutachten;81
8.11;11. Die ergänzende schriftliche Stellungnahme;83
8.12;12. Die mündliche Anhörung des Sachverständigen;85
8.13;13. Sachverständigenbeeidigung;91
8.14;14. Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit;92
8.15;15. Beweis durch Augenschein unter Hinzuziehung eines Sachverständigen;93
8.16;16. Der Sachverständige im Schiedsgerichtsverfahren;95
8.17;17. Sachverständiger Zeuge;96
8.18;18. Sonstige Pflichten;97
8.19;19. Entziehung des Sachverständigenauftrags;98
8.20;20. Verschwiegenheitspflicht;99
8.21;21. Aufbewahrungspflicht;99
9;IV. Das selbständige Beweisverfahren;100
9.1;1. Voraussetzungen;100
9.2;2. Zuständigkeit;101
9.3;3. Inhalt des Antrages;101
9.4;4. Auswahl des Sachverständigen;101
9.5;5. Inhalt des Beweisbeschlusses;102
9.6;6. Ortsbesichtigung;102
9.7;7. Auswirkung des selbständigen Beweisverfahrens auf den Lauf der Verjährung;103
9.8;8. Rechte des Antragsgegners;104
9.9;9. Das schriftliche Gutachten;104
9.10;10. Ende des selbständigen Beweisverfahrens;105
9.11;11. Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit;106
10;V. Der Sachverständige bei der Abnahme;108
10.1;1. Der Abnahmebegriff;108
10.2;2. Funktion des Sachverständigen als Helfer des Bauherrn;108
10.3;3. Funktion des Sachverständigen als Helfer beider Parteien;108
10.4;4. Das Schiedsgutachten;109
10.5;5. Die Fertigstellungsbescheinigung;110
11;VI. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf das gesetzliche Werkvertragsrecht;120
11.1;1. Die wichtigsten Unterscheidungen;121
11.2;2. Die Rechte des Bestellers;122
12;VII. Die Sachverständigen-Vergütung (Entschädigung);128
13;VIII. Die Haftung des Sachverständigen;154
13.1;1. Rechtliche Einordnung des Sachverständigenvertrages;154
13.2;2. Ansprüche Dritter;156
13.3;3. Das neue Haftungsrecht;156
13.4;4. Haftung aus einer fehlerhaften Fertigstellungsbescheinigung;158
14;IX. Anhang;160
14.1;A. Begriffsbestimmung;160
14.1.1;I. Technische Spezifikationen (Anhang zu Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB));160
14.2;B. Weitere Begriffsbestimmungen;162
14.3;C. Baustoffe;170
15;1. Schadstoffe;170
16;Stichwortverzeichnis;178
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Leseprobe
II. Die Gutachtenformen (S. 15-16)

Bei der Beauftragung der Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens sind zu unterscheiden:

1. Der Gerichtsauftrag

Der Sachverständige kann durch die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte beauftragt werden. In den neuen Bundesländern traten ab dem 3.10.1990 die Amtsgerichte an die Stelle der Kreisgerichte. Bei den Landgerichten sind die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen, zuständig für die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit diese nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. Bei den Oberlandesgerichten entscheiden Senate über die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. In einzelnen Oberlandesgerichtsbezirken (z. B. Düsseldorf, Hamm und München) gibt es Senate mit einer Spezialzuständigkeit für Werkvertragsrecht. Die Bauprozesse konzentrieren sich bei diesen Senaten.

In Ausnahmefällen können Bausachverständige auch durch die Staatsanwaltschaft zur Erstellung von Gutachten beauftragt werden, z. B. bei Brandschäden, Unfällen durch nicht standfeste Bauteile oder zur Beurteilung von Geräten und Maschinen. Beauftragen Gerichte oder die Staatsanwaltschaft Sachverständige mit der Erstellung eines Gutachtens, erfolgt die Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG).

2. Der Privatauftrag

Erfolgt die Beauftragung des Sachverständigen für die Erstellung eines Gutachtens durch private Personen, wie z .B. Verbraucher, Firmen, Versicherungen, Geld- oder sonstige Institutionen, ist zunächst die Art, der Umfang und die zu erbringende Gutachtenleistung im Einzelnen abzustimmen. Während im Gerichtsgutachten, wie auch bei einem selbständigen Beweisverfahren, die zu beantwortenden Fragen bzw. der Leistungsumfang des Gutachtens vorgegeben wird, ist dies bei Privatgutachten in der Regel nicht der Fall. Aus diesem Grunde sind exakte Aufgabenbereiche des Gutachtenauftrages zu vereinbaren.

Dies gilt auch für die Honorierung des Sachverständigen. Es gibt keine Gebührenordnung für Sachverständige, die im Privatauftrag tätig werden. Eine Ausnah me hiervon ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Um späteren Streitigkeiten bzgl. der zu erstattenden Kosten aus dem Wege zu gehen, ist es deshalb erforderlich, vor Auftragsübernahme eine Kostenvereinbarung zu treffen, die nach Stundensätzen, zeitwertabhängigen Gesamtpauschalen oder Prozentualsätzen geregelt werden sollte. Hinzu kommen Kosten für Hilfskräfte und Nebenkosten, wie Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder, Schreib-, Fotokopier- und Telefonkosten, sowie Übernachtungsaufwendungen, Mehrwertsteuer usw.

Wurde keine Vereinbarung über das Honorar getroffen, wird das Honorar nach § 632 BGB als das übliche und angemessene Honorar ermittelt. Kann ein übliches und angemessenes Honorar nicht festgestellt werden, wird die Vergütung nach § 319 BGB ermittelt bzw. festgestellt, d. h. die Leistungen werden durch Dritte nach billigem Ermessen bestimmt. Schließt der Sachverständige für die Erstellung eines Gutachtens einen Privatauftrag ab, unterliegt die Haftung gegenüber dem Auftraggeber anderen Voraussetzungen als bei einem Gerichtsauftrag. Der Sachverständige trägt für Fehler in seinem Gutachten die volle Haftung.

3. Die Gutachtenarten

a) Das Gerichtsgutachten Hierzu erfolgen Ausführungen im Abschnitt Die gerichtliche Tätigkeit"
b ) Das Gutachten im selbständigen Beweisverfahren Hierzu erfolgen Ausführungen im Abschnitt Das selbständige Beweisverfahren"
c) Das Obergutachten

Ein solches wird in der Regel von den Gerichten dann gefordert, wenn das oder die in einem Rechtsstreit eingebrachten Gutachten nicht überzeugen, bzw. fehlerhaft sind oder rechtsentscheidende Aussagen nicht enthalten. Obergutachten können auch dann von dem Gericht in Auftrag gegeben werden, wenn das Gericht oder/und die Parteien übereinstimmend die Nichtverwertbarkeit des vorliegenden Gutachtens erkennen bzw. vortragen.
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Kritik
"Der Leitfaden sollte selbstverständliches Hilfsmittel für Bausachverständige sein, die in ihm unentbehrliche Hinweise für die Vorbereitung und Erstellung von Gutachten finden. Der Leitfaden gehört auch in die Hand des Richters und des Anwaltes, der in Bausachen tätig ist. Er erfüllt deren Bedarf nach rascher Orientierung."Baurecht, 01/2004"Kurzer, stichwortartiger, übersichtlich gegliederter Einblick in das vielschichtige Aufgabengebiet der Sachverständigen. Alltagstauglich."DBZ, 10/2003"Hilfreich ist es zum einen das Recht der Sachverständigen zu kennen, zum anderen aber auch die Arbeitspraxis und Denkweise von Sachverständigen. Beides vermittelt das vorliegende Werk auf ca. 150 Seiten in hervorragender Form."ZAP, 21/2003mehr

Autor

Vorsitzender Richter am OLG Karl-Heinz Keldungs ist Vorsitzender eines Bausenats beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Vor dieser Tätigkeit war er 10 Jahre lang Beisitzer in Bausenaten. Er ist Autor bei Ingenstau/Korbion "VOB-Kommentar" und Mitautor von Korbion/Hochstein/Keldungs "Der VOB-Vertrag"Architekt Dipl.-Ing. Norbert Arbeiter ist seit über 20 Jahren als öffentlich-bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gebäudeschäden für Gerichte, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften und Privatpersonen im Inland und europäischen Ausland tätig.