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Verliebt, Verlobt, Verheiratet

E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
336 Seiten
Deutsch
Beck C. H.erschienen am21.08.20141. Auflage
Hat die Ehe noch eine Zukunft? Angesichts der wachsenden Popularität nichtehelicher Lebensgemeinschaften vor allem in Europa scheint Skepsis angebracht. Monika Wienfort verfolgt die Geschichte der Ehe als Rechtsinstitut und Lebensform seit dem Aufkommen der Liebesehe im späten 18.Jahrhundert. Die Stationen einer Ehe werden vom Kennenlernen bis zum Ende, durch Tod eines Partners oder Scheidung, beschrieben. Es geht um staatliche Ehepolitik und den Wandel des Rechts, zum Beispiel bei der Versorgung von Geschiedenen und Hinterbliebenen. Die Aussteuer, die Hochzeitsreise und die Goldene Hochzeit haben ihre je eigene Geschichte. Das weiße Hochzeitskleid kam erst im 19.Jahrhundert in Mode, und neue Vorstellungen einer gelungenen Hochzeitsfeier breiteten sich aus. Eheberatung etablierte sich im 20.Jahrhundert und spiegelte gesellschaftliche und individuelle Erwartungen vor dem Hintergrund der Emanzipation der Frauen. Schließlich werden Ehepaare als Eltern Thema, das allmählich abnehmende Lebensrisiko der Mutterschaft, die steigende Berufstätigkeit von Müttern und die sich verändernden Erziehungsvorstellungen.

Monika Wienfort, 1961 geboren, ist habilitierte Historikerin. Von 2002 bis 2011 hatte sie eine Vertretungsprofessur für Neuere Geschichte an der Technischen Universität Berlin inne. Seit September 2012 verfolgt sie ein Forschungsprojekt zur Geschichte von Frauen im ländlichen Preußen um 1900 an der Humboldt-Universität zu Berlin.
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Verfügbare Formate
BuchGebunden
EUR24,95
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR18,99

Produkt

KlappentextHat die Ehe noch eine Zukunft? Angesichts der wachsenden Popularität nichtehelicher Lebensgemeinschaften vor allem in Europa scheint Skepsis angebracht. Monika Wienfort verfolgt die Geschichte der Ehe als Rechtsinstitut und Lebensform seit dem Aufkommen der Liebesehe im späten 18.Jahrhundert. Die Stationen einer Ehe werden vom Kennenlernen bis zum Ende, durch Tod eines Partners oder Scheidung, beschrieben. Es geht um staatliche Ehepolitik und den Wandel des Rechts, zum Beispiel bei der Versorgung von Geschiedenen und Hinterbliebenen. Die Aussteuer, die Hochzeitsreise und die Goldene Hochzeit haben ihre je eigene Geschichte. Das weiße Hochzeitskleid kam erst im 19.Jahrhundert in Mode, und neue Vorstellungen einer gelungenen Hochzeitsfeier breiteten sich aus. Eheberatung etablierte sich im 20.Jahrhundert und spiegelte gesellschaftliche und individuelle Erwartungen vor dem Hintergrund der Emanzipation der Frauen. Schließlich werden Ehepaare als Eltern Thema, das allmählich abnehmende Lebensrisiko der Mutterschaft, die steigende Berufstätigkeit von Müttern und die sich verändernden Erziehungsvorstellungen.

Monika Wienfort, 1961 geboren, ist habilitierte Historikerin. Von 2002 bis 2011 hatte sie eine Vertretungsprofessur für Neuere Geschichte an der Technischen Universität Berlin inne. Seit September 2012 verfolgt sie ein Forschungsprojekt zur Geschichte von Frauen im ländlichen Preußen um 1900 an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783406659973
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format HinweisePub Wasserzeichen
Erscheinungsjahr2014
Erscheinungsdatum21.08.2014
Auflage1. Auflage
Seiten336 Seiten
SpracheDeutsch
Illustrationenmit 25 Abbildungen
Artikel-Nr.1482791
Rubriken
Genre9201

Inhalt/Kritik

Leseprobe
EINLEITUNG

«Ich kann nicht mehr sagen, meine Liebe oder deine Liebe; beyde sind sich gleich und vollkommen eins, so viel Liebe als Gegenliebe. Es ist Ehe, ewige Einheit und Verbindung unserer Geister, nicht blos für das was wir diese oder jene Welt nennen, sondern für die eine wahre, untheilbare, unendliche Welt.»[1] Dieser emphatischen Ineinssetzung von Liebe und Ehe in Friedrich Schlegels Roman Lucinde aus dem Jahr 1799 wird zu Beginn des 21. Jahrhunderts kaum noch jemand zustimmen wollen. Die Geschichte der Ehe ist mit der Geschichte der Liebe verflochten, aber nicht mit ihr identisch. Während Liebe ein Lebensziel geblieben ist, steht nicht erst in letzter Zeit die Ehe stark in der Kritik. Die jüngsten Debatten in Deutschland und Europa um das Ehegattensplitting, die Ehe und das Adoptionsrecht für Homosexuelle und die deutliche Zunahme von Ehescheidungen wie von nichtehelichen Familienformen zeigen an, dass die Ehe nicht mehr für alle erstrebenswert ist, die Auseinandersetzung um sie aber weltanschauliche Züge trägt. Konservative Verteidigung und progressive Forderung nach Abschaffung konkurrieren in den Medien. Heute geht es allerdings weniger als in den siebziger Jahren um das Ende des Lebensmodells Ehe als vielmehr um ihre Erweiterung, um ihre Öffnung insbesondere für homosexuelle Paare. Und dies ist kein westeuropäisch-nordamerikanischer Sonderweg, sondern die Diskussion findet beinahe überall auf der Welt statt. Für solche aktuellen gesellschaftspolitischen Debatten soll mit diesem Buch eine historische Grundlage geschaffen werden.

Liebe, jedenfalls eine emotionale Neigung, stand in der Vergangenheit und steht meist auch in der Gegenwart am Anfang einer Ehe. Zwar spielten auch andere Faktoren eine Rolle, soziale, kulturelle und ökonomische, aber im 19. Jahrhundert wie heute wurden aus Liebespaaren nicht selten Ehepaare. In der Wahl des Partners gab die Neigung den Ausschlag. Die Eltern hatten wenig Einfluss. In den gehobenen Schichten spielte der Gedanke der Parität durchaus eine Rolle; Eltern wünschten für ihre Kinder eine gute Partie, wenn möglich, sozialen Aufstieg. Die Mehrheit der Bürgerkinder konnte aber immerhin aus mehreren Kandidaten und Kandidatinnen auswählen.

Seit dem späten 18. Jahrhundert orientiert sich in der westlichen Moderne die Beziehung der Geschlechter zunehmend an Werten wie Rechtsgleichheit und Individualität. Einen einheitlichen Entwurf der Ehe als Geschlechterverhältnis gab es im 18. Jahrhundert ebenso wenig wie im 20. und in der Gegenwart erst recht nicht. Trotzdem bleibt die Ehe in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit auch heute noch von anderen Lebensgemeinschaften unterschieden. Die Pluralisierung von Lebensmodellen, welche die Soziologie für die Jahrzehnte nach 1945 herausgestellt hat, begann nicht erst in der Nachkriegszeit, sondern mit den Ehedebatten der Romantik am Anfang des 19. Jahrhunderts, aber liegt auch in der Zunahme der Erwerbstätigkeit von Ehefrauen seit 1900 und den neuen Vorstellungen über Partnerschaft in der Ehe der zwanziger Jahre begründet.

Eine der wichtigsten Entwicklungen der Ehe in Deutschland betrifft ihre Zugänglichkeit. In der Frühen Neuzeit bis weit ins 19. Jahrhundert hinein war die Ehe vielfach ein rechtliches und soziales Privileg. Besitzlose Bevölkerungsgruppen, Soldaten oder Zuwanderer aus anderen Staaten stießen auf rechtliche Hindernisse. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, mit dem Höhepunkt im Nationalsozialismus, verhinderte der Staat Ehen aus rassisch-eugenischen Gründen; übrigens war das nicht nur in Deutschland so. In den fünfziger und sechziger Jahren dann erlebte die Ehe in vielen westlichen Ländern ihr «goldenes Zeitalter», zumindest, was ihre Verbreitung betraf. Nie vorher und nie nachher war ein so großer Anteil der Bevölkerung verheiratet.

In diesem Buch geht es um die Frage, welche Handlungsspielräume für Ehefrauen und Ehemänner zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung standen und was sie daraus machten. Ehen und Ehepaare im deutschen Sprachraum stehen im Vordergrund, andere Länder und Verhältnisse werden punktuell einbezogen.

Die Phasen einer Paarbeziehung von ihrem Beginn bis zu ihrem Ende sollen chronologisch interpretiert werden. Es geht dabei etwa darum, wie sich Individualisierung als gesellschaftlicher Prozess in der Ehe zeigt. Die Kapitel sind Themen wie dem Kennenlernen, von Hindernissen bis Eheverboten, der Hochzeitsfeier, dem Ehepaar als Eltern, Eheratgebern, der Ehescheidung und ihren Folgen, schließlich Witwen und Witwern gewidmet.

Nach den Ursachen des Wandels einerseits und dessen Geschwindigkeit andererseits wird gefragt. Ausgangspunkt für die Geschichte der Ehe ist die politische Bedeutung des familiären Patriarchalismus seit der Aufklärung. Jean-Étienne-Marie Portalis, Autor des familienrechtlichen Teils des Code Civil in Frankreich, stellt 1803 fest:

Jede Familie muß ihre Leitung haben. Der Ehemann, der Vater ist stets als das Haupt angesehen worden. Die ehemännliche, die väterliche Gewalt sind republikanische Einrichtungen. [] In den absoluten Monarchien, in den despotischen Staatswesen sucht die Macht, die uns knechten will, alle übrigen Gewalten zu schwächen. In den Republiken stärkt man dagegen die häusliche Ordnungsgewalt, um gefahrlos die politische und bürgerliche Ordnungsmacht mildern zu können.[2]

Die bürgerliche Ordnung des 19. Jahrhunderts beruht stärker als das Ancien Régime auf der Geschlechterungleichheit. Dieses Jahrhundert konnte keines der Ehefrauengleichstellung sein, weil der bürgerliche Verfassungsstaat privilegierter Männer gerade aus dem familiären Patriarchalismus seine wichtigste Legitimation bezog. Die Emanzipation der bürgerlichen Männer und der Männer der Unterschichten in dieser Phase der Demokratisierung benötigte eine Begründung. Über wen aber sollte ein armer Mann herrschen, wenn nicht über seine Ehefrau und Familie? In der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit hatte es ein einheitliches Ehe- und Familienrecht kaum irgendwo gegeben. Viele Bestimmungen galten nur in einer Stadt oder einem kleinen Territorium. Diese Rechtszersplitterung wurde zunehmend als defizitär wahrgenommen. Wenn in der allgemeinen Geschichtsschreibung die neuen Verfassungen des 19. Jahrhunderts als Beleg für die politische Partizipation der Bürger verstanden werden, darf nicht unterschätzt werden, welchen Anteil das Ehe- und Familienrecht an der Konstitutionalisierung der Moderne hatte.

Die Definitionen von Ehe kreisen um eine überschaubare Anzahl von Begriffen. Für das kanonische Recht, also das katholische Kirchenrecht im vorreformatorischen Europa, stellte die Ehe ein Sakrament dar. Das Sakrament diente hier der Zeugung und Erziehung von Kindern, also dem Fortgang der Welt. Die Zeugung von Nachkommen stellte nicht nur den Zweck der Ehe, sondern auch den Sinn und die Legitimation von Sexualität dar.

Mit der Reformation begann die Entwicklung einer neuen Interpretation der Ehe, die teilweise auf der Tradition des antiken römischen Rechts aufbaute; Ehe wurde nicht als Geheimnis religiösen Glaubens in die Transzendenz entrückt, sondern profan als Vertrag gedeutet. Martin Luther und andere Reformatoren wandten sich vom Mönchsideal der katholischen Kirche ab und begriffen die Ehe zwischen Mann und Frau als grundlegendes Verhältnis der Gesellschaft, als Basis für die soziale und politische Vergemeinschaftung in Familie und Verwandtschaft, in der Kirche, in Stadt und Gemeinde, schließlich im Staat. Damit begann die Verstaatlichung der Ehe in der westlichen Moderne.[3]

Mit der Ausformung des Naturrechts in der Frühen Neuzeit konnte die Ehe zum bürgerlichen Vertragsverhältnis werden. Immanuel Kant sprach von der Ehe durchweg in nüchternem Ton. Als Zweck der Ehe galt die rechtliche Absicherung der Sexualität und der aus ihr hervorgehenden Kinder. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts hatte die Einhegung der Sinnlichkeit an Bedeutung verloren. Nun ging es um die Ehe als Grundlage der Familie, die als «heiliger Kreis» die Basis gesellschaftlicher Ordnung überhaupt darstellte und die so auch schon vor 1850 vorgestellt worden war. Die emphatischen Beschreibungen der Mitte des 19. Jahrhunderts wichen nach 1880 einer versachlichten Definition der Ehe, die den Vertrag und die entsprechenden Rechte und Pflichten erläuterte. Gleichzeitig verwissenschaftlichte die Ehedefinition Liebe und Sexualität.

Im Nationalsozialismus wurde die Ehe im Sinn der Eugenik und des Rassismus zur Trägerin der Volksgemeinschaft ideologisiert. Nach 1945 kehrte man in der Bundesrepublik zum Vertragsmotiv der Jahre um 1900 zurück. Wie damals zog sich das Recht auf das Formale zurück. Es hält sich die Liebe vom Leibe. Das Ideal der Liebesehe schrumpft auf die Freiwilligkeit der Eheschließung zusammen. Im geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch klingt das seit 2002 so: «Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen» (§ 1310 BGB). Ein Vertrag muss auf dem freien Willen der vertragschließenden Parteien beruhen. Das hat die moderne Vertragsauffassung übrigens mit dem kanonischen Recht gemeinsam. Zwangsehen waren auch vor der...
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Monika Wienfort, 1961 geboren, ist habilitierte Historikerin. Von 2002 bis 2011 hatte sie eine Vertretungsprofessur für Neuere Geschichte an der Technischen Universität Berlin inne. Seit September 2012 verfolgt sie ein Forschungsprojekt zur Geschichte von Frauen im ländlichen Preußen um 1900 an der Humboldt-Universität zu Berlin.