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Planungsleistungen als »Gegenleistung« in städtebaulichen Verträgen.

Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2010
Wenn Bauinvestoren und Gemeinden im Wege eines städtebaulichen Vertrages kooperieren, weisen solche Kooperationen oftmals eine ähnliche Struktur auf: Der Investor entlastet die Gemeinde finanziell und hofft dafür auf eine wunschgemäße Bauleitplanung. Der Versuchung, die Gemeinde durch einen vertraglichen Planungsanspruch zu binden, ist der Gesetzgeber 1998 ausdrücklich entgegengetreten (heute: § 1 Abs. 3, 2. HS BauGB). Schon zuvor lehnte die Rechtsprechung dergleichen ab. Nach einem Überblick über die Interessenlagen von Investoren, Gemeinden und Dritten zeichnet der Autor zunächst die Diskussion um vertragliche Primäransprüche auf Bauleitplanung nach. Die derzeitige Vertragspraxis berücksichtigt die Planungserwartung in ausdrücklichen Vereinbarungen kaum. Daher untersucht Phillip Kämper, ob und inwieweit die bestehende Gesetzeslage das Planungsinteresse privater Vertragspartner anerkennt und schützen kann. Im Anschluss begibt er sich auf zuvor kaum vertieftes Terrain: Gesucht werden Ansätze, durch welche die Planungserwartung in rechtlich unbedenklicher Weise in den Vertrag einfließen kann. Den kleinen Spielraum zwischen dem Sicherungsinteresse des Privaten und der Planungsfreiheit der Gemeinde lotet Kämper dabei anhand zahlreicher Vorschläge zur Vertragsgestaltung aus. Zuletzt werden die gefundenen Ergebnisse auf ihre gerichtliche Durchsetzbarkeit untersucht.mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR89,90

Produkt

KlappentextWenn Bauinvestoren und Gemeinden im Wege eines städtebaulichen Vertrages kooperieren, weisen solche Kooperationen oftmals eine ähnliche Struktur auf: Der Investor entlastet die Gemeinde finanziell und hofft dafür auf eine wunschgemäße Bauleitplanung. Der Versuchung, die Gemeinde durch einen vertraglichen Planungsanspruch zu binden, ist der Gesetzgeber 1998 ausdrücklich entgegengetreten (heute: § 1 Abs. 3, 2. HS BauGB). Schon zuvor lehnte die Rechtsprechung dergleichen ab. Nach einem Überblick über die Interessenlagen von Investoren, Gemeinden und Dritten zeichnet der Autor zunächst die Diskussion um vertragliche Primäransprüche auf Bauleitplanung nach. Die derzeitige Vertragspraxis berücksichtigt die Planungserwartung in ausdrücklichen Vereinbarungen kaum. Daher untersucht Phillip Kämper, ob und inwieweit die bestehende Gesetzeslage das Planungsinteresse privater Vertragspartner anerkennt und schützen kann. Im Anschluss begibt er sich auf zuvor kaum vertieftes Terrain: Gesucht werden Ansätze, durch welche die Planungserwartung in rechtlich unbedenklicher Weise in den Vertrag einfließen kann. Den kleinen Spielraum zwischen dem Sicherungsinteresse des Privaten und der Planungsfreiheit der Gemeinde lotet Kämper dabei anhand zahlreicher Vorschläge zur Vertragsgestaltung aus. Zuletzt werden die gefundenen Ergebnisse auf ihre gerichtliche Durchsetzbarkeit untersucht.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428525584
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2010
Erscheinungsdatum01.07.2010
Seiten410 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse1441
Artikel-Nr.2761743
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;Einleitung;18
4;Teil 1: Hintergründe der Themenstellung;21
4.1;A. Historische Entwicklung: Kooperationen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag im Baurecht;21
4.1.1;I. Kooperationen bei hoheitlichen Aufgaben;21
4.1.2;II. Der öffentlich-rechtliche Vertrag als kooperative Handlungsform der Verwaltung;23
4.1.3;III. Historische Entwicklung von Kooperationen im Baurecht;25
4.1.4;IV. Verwaltungsverträge als Kooperationsform im Baurecht - Anwendungsbereiche und ihre Häufigkeit;29
4.1.4.1;1. Erscheinungsformen von Verträgen im Baurecht;29
4.1.4.2;2. Verbreitung der einzelnen Vertragstypen;30
4.1.4.3;3. Auswahl der Verträge für die vorliegende Themenstellung;32
4.2;B. Gegenleistungen in städtebaulichen Verträgen;33
4.2.1;I. Arten von gemeindlichen Leistungen;34
4.2.1.1;1. Zunächst: Keine rechtliche Beurteilung der gemeindlichen Leistungen;35
4.2.1.2;2. Mitwirkungspflichten der Gemeinde;35
4.2.1.3;3. Planungsspezifische Gegenleistungen;37
4.2.1.3.1;a) Motivation des Investors zum Vertragsschluss;37
4.2.1.3.2;b) Erscheinungsformen der planungsorientierten Erwartungshaltung;39
4.2.1.4;4. Bauplanungsvertrag als eigener Vertragstyp?;40
4.2.2;II. Interessenlagen bei Vertragsvereinbarungen zur Sicherung der Planungserwartung;41
4.2.2.1;1. Interessenlage der Vertragspartner;42
4.2.2.1.1;a) Interessenlage des Investors;42
4.2.2.1.2;b) Interessenlage der Gemeinde;44
4.2.2.2;2. Interessenlage Drittbetroffener;45
4.3;C. Notwendigkeit eines Interessenausgleichs;46
4.3.1;I. Raum für einen Interessenausgleich trotz § 1 Abs. 3 S. 2;46
4.3.2;II. Gefahren eines Interessenausgleichs;48
4.3.2.1;1. Gefahr für die planerische Unabhängigkeit der Gemeinde;48
4.3.2.2;2. Gefahren für die Beteiligungsmöglichkeiten Dritter;50
4.3.2.3;3. Machtmissbrauch der Gemeinde durch den Einsatz der Planungsgewalt als Instrument in Verhandlungen;51
4.3.2.4;4. Zwischenergebnis;53
4.3.3;III. Chancen und Vorteile eines Interessenausgleichs;53
4.3.3.1;1. Ausgleich der asymmetrischen Machtverhältnisse?;53
4.3.3.2;2. Ökonomische Analyse der Risikoverteilung;54
4.3.3.3;3. Reflexive Risiken für die Gemeinden beim Fehlen von Vereinbarungen;56
4.3.3.4;4. Vermeidung einer Flucht in informelles Handeln;57
4.3.3.4.1;a) Wirkungsweise informeller Absprachen;58
4.3.3.4.2;b) Bedenken gegen informelles Handeln;59
4.3.3.4.3;c) Verwandte Struktur zu korruptiven Verhaltensmustern?;60
4.3.3.4.4;d) Schlussfolgerungen;61
4.3.4;IV. Abwägung der Vor- und Nachteile;61
4.3.5;V. Erledigung der Problematik durch den Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12?;64
4.3.6;VI. Fazit;66
5;Teil 2: Das Verbot ausdrücklicher Planungsabreden;67
5.1;A. Entwicklung bis zum Jahre 1993;68
5.1.1;I. Die einzelnen rechtlichen Argumente;70
5.1.1.1;1. Verstoß gegen § 2 Abs. 7 BBauG (1976);70
5.1.1.2;2. Allgemeines Verbot von Normsetzungsverträgen;72
5.1.1.3;3. Missachtung von Verfahrensvorschriften;74
5.1.1.3.1;a) Unvereinbarkeit von Planungsabreden und Verfahrensvorgaben;74
5.1.1.3.2;b) Unwirksamkeit auch des Vertrages bei Rechtsfehlern im Planungsverfahren?;75
5.1.1.3.3;c) Möglichkeit zur Einhaltung des formalen Planungsverfahrens;76
5.1.1.3.4;d) Wirksamkeitserhaltende Auslegung der Planungsabreden;78
5.1.1.3.5;e) Zusammenfassung;79
5.1.1.4;4. Missachtung des gesetzlichen Abwägungserfordernisses;79
5.1.1.4.1;a) Verkürzung des Abwägungsvorgangs;80
5.1.1.4.2;b) Einschränkung durch die Grundsätze der Flachglasentscheidung?;81
5.1.1.4.3;c) Zulässigkeit einer Selbstbeschränkung der Gemeinde?;82
5.1.1.4.4;d) Zweifel an der Verkürzung der Abwägung durch Planungsabreden;83
5.1.1.4.5;e) Zusammenfassung;83
5.1.2;II. Resultierender Meinungsstand bis 1993;84
5.1.2.1;1. Überwiegende Meinung;84
5.1.2.2;2. Vermittelnde Ansichten;85
5.1.2.3;3. Zusammenfassung: Rechtslage bis 1993;87
5.2;B. Weiterentwicklung der Gesetzeslage bis zum heutigen Stand;87
5.2.1;I. § 6 Abs. 2 Satz 3 BauGB-MaßnG;87
5.2.1.1;1. Rechtliche Bedeutung des BauGB-MaßnG;87
5.2.1.2;2. Regelungsgehalt des § 6 Abs. 2 Satz 3 BauGB-MaßnG;88
5.2.2;II. Regelungen zur Planungsabrede im BauGB;90
5.2.2.1;1. Verbot vertraglicher Primäransprüche auf Bauleitplanung;90
5.2.2.2;2. Einschränkung des § 1 Abs. 3 S. 2 bei willkürlicher Nichtplanung?;91
5.2.3;III. Folgen einer rechtswidrigen Planungsabrede für den Vertrag;93
5.2.4;IV. Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage;95
5.3;C. Sonderfall: Planungsunterlassungsabreden;95
5.3.1;I. Meinungsstand;96
5.3.1.1;1. Historische Ansichten;96
5.3.1.2;2. Aktueller Meinungsstand;97
5.3.2;II. Stellungnahme;97
5.3.2.1;1. Systematische Auslegung von § 1 Abs. 3 S. 2, Abs. 8;98
5.3.2.2;2. Teleologische Auslegung von § 1 Abs. 3 S. 2, Abs. 8;99
5.3.2.2.1;a) Gefahr für die gesetzlichen Verfahrensvorgaben;100
5.3.2.2.2;b) Gefahr für § 1 Abs. 3 S. 1;100
5.3.2.3;3. Ergebnis;101
6;Teil 3: Verträge ohne besondere Vereinbarungen zur Planungserwartung;103
6.1;A. Rechtliche Beziehung zwischen vertraglicher Leistung und Planungserwartung;103
6.1.1;I. Synallagmatisches Gegenseitigkeitsverhältnis;104
6.1.1.1;1. Tatsächliche Sichtweise der Vertragsparteien;105
6.1.1.2;2. Formal rechtliche Betrachtungsweise;107
6.1.1.3;3. Dennoch: Einordnung in das Synallagma?;107
6.1.1.3.1;a) Argumentation von Birk;108
6.1.1.3.2;b) Vergleichbarkeit mit der rechtlichen Unmöglichkeit im Zivilrecht?;110
6.1.1.3.3;c) Stellungnahme zur Planungserwartung im Synallagma;112
6.1.1.4;4. Alternativen zum Synallagma: Unvollkommen zweiseitiger oder einseitiger Vertrag?;112
6.1.1.5;5. Verzicht auf diese (zivil-)rechtliche Einordnung;113
6.1.2;II. Öffentlich-rechtliche Einordnung;114
6.1.2.1;1. Verträge mit Planungserwartung als hinkende Verträge;114
6.1.2.2;2. Austauschverträge nach § 56 VwVfG?;115
6.1.2.2.1;a) Hinkende städtebauliche Verträge als Verträge nach § 54 S. 2 VwVfG;117
6.1.2.2.1.1;aa) Begriff des subordinationsrechtlichen Vertrags;118
6.1.2.2.1.2;bb) Übertragung auf städtebauliche Verträge;121
6.1.2.2.1.3;cc) Bedeutung der Planungserwartung bei der Einordnung;123
6.1.2.2.2;b) Hinkende Verträge mit Planungserwartung als Austauschverträge;124
6.1.2.3;3. Ergebnis der öffentlich-rechtlichen Einordnung;126
6.1.3;III. Effektive vertragsrechtliche Bedeutung der Planungserwartung;126
6.1.3.1;1. § 62 VwVfG mit §§ 320 ff. BGB analog;127
6.1.3.2;2. Planungserwartung als Geschäftsgrundlage, § 60 VwVfG;128
6.1.3.2.1;a) Verdeckte Leistung als Geschäftsgrundlage;128
6.1.3.2.2;b) Kritik gegen diese Einordnung der Planungserwartung;129
6.1.3.3;3. Einordnung als Bedingung;132
6.1.3.3.1;a) Grundsätzliche Anwendungsmöglichkeit;132
6.1.3.3.2;b) Mögliche Kritikpunkte;135
6.1.3.4;4. Auslegung als Risikoübernahme;138
6.1.3.5;5. Auslegung als zusätzliche informelle Absprache;139
6.1.3.6;6. Keine Funktion der Planungserwartung im Vertrag;140
6.1.3.7;7. Schlussfolgerung;141
6.2;B. Schutz des Realisierungsinteresses;142
6.2.1;I. Anspruch auf Entscheidung über die Einleitung eines Planungsverfahrens;142
6.2.1.1;1. Exkurs: Bedeutung des § 12 Abs. 2 S. 1;143
6.2.1.1.1;a) Anspruchsinhalt;143
6.2.1.1.2;b) Materielle Bindung bei der Entscheidung nach § 12 Abs. 2 S. 1;147
6.2.1.1.2.1;aa) Meinungsstand;147
6.2.1.1.2.2;bb) Stellungnahme;151
6.2.1.1.3;c) Materielle Bindung auch bei Abbruch des Planungsverfahrens?;156
6.2.1.2;2. Gesetzlicher Anspruch analog zu § 12 Abs. 2 S. 1?;158
6.2.1.3;3. Vertraglicher Anspruch nach entsprechender Auslegung der Verträge?;161
6.2.2;II. Städtebaulicher Vertrag als besonderer Abwägungsbelang;163
6.2.2.1;1. Grundsätzliche Abwägungserheblichkeit des Vertragsschlusses;163
6.2.2.2;2. Umfang der Abwägungserheblichkeit;166
6.2.2.2.1;a) Materieller Gewichtungsvorrang?;167
6.2.2.2.2;b) Rechtliche Anknüpfungspunkte für einen Gewichtungsvorrang;169
6.2.2.2.3;c) Schlussfolgerung;171
6.3;C. Sekundäransprüche bei ausbleibender Planung;172
6.3.1;I. Verschuldensunabhängige Haftung durch Risikoübernahme;175
6.3.1.1;1. Entwicklung in der Rechtsprechung;175
6.3.1.2;2. Heutiger Meinungsstand;177
6.3.1.3;3. Stellungnahme;178
6.3.1.3.1;a) Zur Herleitung durch Umdeutung oder Auslegung;179
6.3.1.3.2;b) Zur Übertragbarkeit auf städtebauliche Verträge;181
6.3.1.3.3;c) Ergebnis;183
6.3.2;II. Verschuldenshaftung aus Vertrag;183
6.3.2.1;1. Grundnorm § 280 Abs. 1 BGB;184
6.3.2.2;2. Vorvertragliche Pflichtverletzungen (cic);185
6.3.2.2.1;a) Vertragsschluss aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens;185
6.3.2.2.2;b) Abbruch der Verhandlungen als Pflichtwidrigkeit;186
6.3.2.3;3. Verletzung vertraglicher Pflichten;188
6.3.2.3.1;a) Nichtplanung als Hauptpflichtverletzung, §§ 280 Abs. 1, 281 ff. BGB;189
6.3.2.3.2;b) Nichtplanung als Nebenpflichtverletzung, §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB;190
6.3.2.3.2.1;aa) § 162 Abs. 1 BGB als gesetzlicher Anknüpfungspunkt einer Vertragspflicht;191
6.3.2.3.2.2;bb) Bestimmung des Maßstabs für die Treuwidrigkeit;192
6.3.2.3.2.2.1;(1) Treuepflicht zur Verwirklichung einer rechtlich möglichen Planung;193
6.3.2.3.2.2.2;(2) Treuepflicht zur hinreichenden Berücksichtigung des Vertrages in der Abwägung;196
6.3.2.3.2.2.3;(3) Treuwidrigkeit bei unzureichender Begründung einer vorzeitigen planerischen Neuorientierung;197
6.3.2.3.2.2.4;(4) Treuwidrigkeit bei willkürlicher Nichtplanung;199
6.3.2.4;4. Verschulden;202
6.3.2.5;5. Ergebnisse zur vertraglichen Verschuldenshaftung;202
6.3.3;III. Amtshaftungsanspruch, § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG;203
6.3.3.1;1. Drittbezogene Amtspflicht zur Vermeidung fehlerhafter Auskünfte;203
6.3.3.2;2. Keine drittbezogene Amtspflicht zur Bauleitplanung;204
6.3.3.3;3. Drittbezogene Amtspflicht zu konsequentem Verhalten nach Vertragsschluss;205
6.3.3.3.1;a) Regelmäßig keine Amtspflicht zum Vertragsschluss;206
6.3.3.3.2;b) Amtspflicht zu konsequentem Verhalten nach Vertragsschluss;206
6.3.3.4;4. Drittbezogene Amtspflichtverletzung bei Abwägungsmängeln;207
6.3.3.5;5. Exkurs: Drittbezogene Amtspflichtverletzung bei unwirksamer Planung;208
6.3.4;IV. Rückabwicklungen bei enttäuschter Planungserwartung;209
6.3.5;V. Fazit zu den Sekundäransprüchen;210
6.4;D. Schutz einer zunächst erfüllten Planungserwartung;210
6.5;E. Ergebnisse von Teil 3;212
7;Teil 4: Alternativen zur Planungsabrede - Möglichkeiten eines rechtsgeschäftlichen Interessenausgleichs;214
7.1;A. Gemeinsame Grenzen aller Alternativansätze;218
7.1.1;I. Raum für eine differenzierte rechtliche Beurteilung relativierter Bindungen;218
7.1.2;II. § 1 Abs. 3 S. 2 als Rechtmäßigkeitsmaßstab;219
7.1.2.1;1. Direkte Verbotswirkung des § 1 Abs. 3 S. 2;220
7.1.2.1.1;a) Historische Intention des Gesetzgebers;221
7.1.2.1.2;b) Teleologisches Argument;222
7.1.2.1.3;c) Systematische Auslegung;223
7.1.2.1.4;d) Auslegung im Hinblick auf Art. 28 Abs. 2 GG;224
7.1.2.1.5;e) Ergebnis;224
7.1.2.2;2. Rechtswidrige Umgehungen des § 1 Abs. 3 S. 2;225
7.1.2.2.1;a) Anwendbarkeit beim öffentlich-rechtlichen Vertrag;225
7.1.2.2.2;b) Grundsätze des Umgehungsgeschäftes;226
7.1.2.2.2.1;aa) Verbot von Planungsansprüchen als erfolgsbezogenes Verbot;227
7.1.2.2.2.2;bb) Vereitelung des Verbotszweckes durch Alternativklauseln;228
7.1.3;III. Sonstige Planungsgrundsätze als Rechtmäßigkeitsmaßstab;229
7.1.4;IV. Planungspflicht mit Rechtsvorbehalt als Zielvorgabe für Alternativklauseln?;230
7.2;B. Indirekte Bindungen;233
7.2.1;I. Ausdrückliche Bedingung;233
7.2.2;II. Rücktrittsrecht für den privaten Vertragspartner;235
7.2.3;III. Annahmeberechtigung der Gemeinde erst nach Planung;236
7.2.4;IV. Nachverhandlungsklausel;237
7.2.5;V. Vereinbarungen über Kostentragungen und Sekundäransprüche;239
7.2.5.1;1. Verschuldensunabhängige Garantiehaftung;239
7.2.5.1.1;a) Meinungsstand zur Rechtmäßigkeit von Risikoübernahmen;240
7.2.5.1.2;b) Differenzierung nach den übertragenen Risiken und Kosten;241
7.2.5.1.3;c) Grenze rechtmäßiger Risikoübertragungen;243
7.2.5.1.3.1;aa) Vollständige Risikoübernahme;244
7.2.5.1.3.2;bb) Übertragung des Aufwendungsrisikos;244
7.2.5.1.3.3;cc) Ergebnis zur vertraglichen Risikoübernahme;247
7.2.5.2;2. Konkretisierung und Erweiterung der Verschuldenshaftung;248
7.3;C. Alternative Leistungsversprechen der Gemeinde;249
7.3.1;I. Ausgeschlossene Leistungsansprüche;249
7.3.2;II. Planförderungsklauseln;251
7.3.2.1;1. Einfache Planförderungsklausel;251
7.3.2.1.1;a) Inhalt der Planförderungspflicht;252
7.3.2.1.2;b) Wirkung der Planförderungspflicht;254
7.3.2.1.3;c) Rechtmäßigkeit einer einfachen Planförderungsklausel;256
7.3.2.1.3.1;aa) Zulässigkeit einer vertraglichen Erklärung über die städtebauliche Konzeption;256
7.3.2.1.3.2;bb) Rechtmäßigkeit des Begründungserfordernisses;257
7.3.2.2;2. Konkretisierte Planförderungsklausel;259
7.3.2.2.1;a) Formulierung einer konkreten Planförderungspflicht;259
7.3.2.2.2;b) Inhalt der konkretisierten Planförderungspflicht;261
7.3.2.2.2.1;aa) Anspruch nur auf ermessensfehlerfreie Entscheidung;261
7.3.2.2.2.2;bb) Rechtmäßigkeit der Entscheidung als Haupt- oder Nebenpflicht;262
7.3.2.2.2.3;cc) Fortwirkung des Anspruches im Verfahren;263
7.3.2.2.2.4;dd) Primäranspruch auch auf einzelne Verfahrensschritte?;264
7.3.2.2.3;c) Meinungsstand zur Rechtmäßigkeit;265
7.3.2.2.4;d) Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit eines vertraglichen Anspruchs auf die Verfahrenseinleitungsentscheidung;267
7.3.2.2.4.1;aa) Wahrung der Organzuständigkeit innerhalb der Gemeinde;267
7.3.2.2.4.2;bb) Vereinbarkeit mit § 1 Abs. 3 S. 2;268
7.3.2.2.4.2.1;(1) Auslegung nach Wortlaut und Systematik;269
7.3.2.2.4.2.2;(2) Vergleich mit dem Ausschluss gesetzlicher subjektiver Rechte auf Planung;270
7.3.2.2.4.2.3;(3) Teleologische Auslegung;272
7.3.2.2.4.2.4;(4) Ergebnis;273
7.3.2.2.4.3;cc) Verstoß gegen § 1 Abs. 3 S. 1;273
7.3.2.2.4.3.1;(1) Raum für eine hinreichende Planlegitimation;273
7.3.2.2.4.3.2;(2) Planlegitimation mit Einzelinteressen;275
7.3.2.2.4.3.3;(3) Schlussfolgerung;277
7.3.2.2.4.4;dd) Verstoß gegen weitere Planungsgrundsätze;277
7.3.2.2.4.5;ee) Schlussfolgerung der Rechtmäßigkeitsprüfung;278
7.3.2.2.5;e) Rechtmäßigkeit der Fortwirkung im Planungsverfahren;278
7.3.2.2.6;f) Rechtmäßigkeit eines Primäranspruchs auf weitere Verfahrensakte;281
7.3.2.3;3. Schutzeffekt für die Planungserwartung;283
7.3.2.3.1;a) Schadensersatzanspruch bei der einfachen Planförderungsklausel;283
7.3.2.3.2;b) Leistungsanspruch bei der konkretisierten Planförderungsklausel;284
7.3.2.3.3;c) Begründungsanforderung für eine planerische Neuorientierung;286
7.3.2.3.3.1;aa) Verhältnismäßigkeitsprinzip als Maßstab;286
7.3.2.3.3.2;bb) Parallele zu § 12 Abs. 2;288
7.3.2.3.3.3;cc) Anhaltspunkte für eine Verhältnismäßigkeitskontrolle;288
7.3.2.3.4;d) Ergebnis zum Nutzen der Planförderungsklauseln;291
7.3.3;III. Vereinbarungen über das Abwägungsmaterial;291
7.3.3.1;1. Gemeinsame rechtliche Anforderungen;293
7.3.3.1.1;a) § 1 Abs. 3 S. 2;293
7.3.3.1.2;b) Verknüpfung des rechtlichen Schicksals von Abwägung und Vertrag;294
7.3.3.1.3;c) Wahrung der Organzuständigkeit;295
7.3.3.1.4;d) Verbot von Verträgen zulasten Dritter;296
7.3.3.2;2. Vereinbarungen über die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials;297
7.3.3.2.1;a) Bestimmung eines abwägungserheblichen privaten Belanges;297
7.3.3.2.2;b) Bestimmung eines abwägungserheblichen öffentlichen Belanges;299
7.3.3.2.3;c) Ausschluss abwägungserheblicher Belange;300
7.3.3.2.3.1;aa) Grundsatz;300
7.3.3.2.3.2;bb) Ausschluss der übernommenen Kosten als Abwägungsbelang;301
7.3.3.2.3.3;cc) Vereinbarung von Gegenmaßnahmen gegen prognostizierbare entgegenstehende Belange;302
7.3.3.2.3.3.1;(1) Wirkungsweise;303
7.3.3.2.3.3.2;(2) Grundsätzliche Zulässigkeit;304
7.3.3.2.3.3.3;(3) Vertrag zulasten späterer Nutzer?;305
7.3.3.2.3.3.4;(4) Zulässigkeit der Berücksichtigungspflicht für die Gemeinde;307
7.3.3.2.3.3.5;(5) Fazit;307
7.3.3.3;3. Besondere Gewichtung des Bebauungsinteresses als Belang;307
7.3.3.3.1;a) Inhalt und möglicher Nutzen einer solchen Vereinbarung;308
7.3.3.3.2;b) Vereinbarkeit mit dem Abwägungsgebot?;309
7.3.3.3.2.1;aa) Abwägungsfehler durch die relative Abwertung anderer Belange?;311
7.3.3.3.2.2;bb) Abwägungsfehler durch die besondere Gewichtung;312
7.3.3.3.2.2.1;(1) Beurteilungsspielraum bei der Gewichtung;312
7.3.3.3.2.2.2;(2) Objektive Begründbarkeit der vereinbarten Gewichtung;314
7.3.3.3.2.2.3;(3) Reduzierte Gewichtungsvereinbarungen;315
7.3.3.3.3;c) Ergebnis;316
7.3.3.4;4. Kombination der Abwägungsvereinbarungen mit einer Planförderungsklausel;316
7.3.3.5;5. Fazit zu den Abwägungsvereinbarungen;317
7.3.4;IV. Pflicht der Gemeinde zur Errichtung der Folgeeinrichtung;317
7.3.5;V. Anspruch auf Baugenehmigung;319
7.3.5.1;1. Regelfall: Gebundene Entscheidung über die Baugenehmigung;319
7.3.5.2;2. Ermessen bei der planungsrechtlichen Beurteilung;320
7.3.5.3;3. Ergebnis;322
7.3.6;VI. Anspruch auf Erteilung des Einvernehmens nach § 36;322
7.3.6.1;1. Rechtmäßigkeit;324
7.3.6.2;2. Begrenzte Bindungswirkung;325
7.3.6.3;3. Ergebnis;326
7.4;D. Modelle mit vertiefter Kooperation;327
7.4.1;I. Übertragung von Verfahrensschritten auf den Investor;327
7.4.1.1;1. Ausarbeitung des Bauleitplans, § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1;327
7.4.1.2;2. Vorbereitung und Durchführung von Verfahrenschritten, § 4b;329
7.4.1.2.1;a) Meinungsstand: Investor als Dritter im Sinne des § 4b;330
7.4.1.2.2;b) Stellungnahme;332
7.4.1.2.2.1;aa) § 4b oder § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1?;332
7.4.1.2.2.2;bb) Umgang mit der Interessenverflechtung;334
7.4.1.3;3. Rück-Abwälzung der Kosten übernommener Aufgaben beim Ausfall der Planung?;336
7.4.1.4;4. Ergebnis;339
7.4.2;II. Gemeinsame Gesellschaft;340
7.4.2.1;1. Modell einer gemeinsamen Gesellschaft;340
7.4.2.2;2. Rechtliche Grenzen;342
7.4.2.2.1;a) Kommunalrechtliche Grenzen;342
7.4.2.2.2;b) Planungsrechtliche Grenzen;343
7.4.2.3;3. Fazit;345
7.4.3;III. Beteiligung einer weiteren Gemeinde;345
7.4.4;IV. Einbindung in einen Grunderwerbsvorgang;347
7.5;E. Die Planungserwartung und ihre Konkretisierbarkeit im Vertrag;350
7.5.1;I. Konsequenzen einer stärkeren Konkretisierung;351
7.5.2;II. Alternativenprüfung als rechtliche Grenze der Konkretisierbarkeit?;352
7.5.3;III. Ergebnis;354
7.6;F. Ergebnis der Suche nach Alternativklauseln;354
8;Teil 5: Folgeprobleme für den Rechtsschutz;356
8.1;A. Durchsetzung eines Anspruchs auf Verfahrenseinleitungsbeschluss;356
8.1.1;I. Gemeinsame Betrachtung mit § 12 Abs. 2 S. 1;356
8.1.2;II. Rechtsweg;357
8.1.3;III. Statthafte Klageart(en);358
8.1.3.1;1. Rechtsnatur der Entscheidung über die Verfahrenseinleitung;358
8.1.3.1.1;a) Meinungsstand bei § 2 Abs. 1;359
8.1.3.1.2;b) Meinungsstand bei § 12 Abs. 2 S. 1;361
8.1.3.1.3;c) Stellungnahme;362
8.1.3.1.4;d) Rechtsnatur der Ablehnung und Beendigung des Planungsverfahrens;366
8.1.3.2;2. Statthafte Klagearten bei den einzelnen Begehren;367
8.1.3.2.1;a) Begehren einer erstmaligen Entscheidung;367
8.1.3.2.2;b) Begehren einer neuen Entscheidung wegen behaupteter Rechtsfehler;369
8.1.3.2.3;c) Rechtskontrolle einer vorzeitigen Verfahrensbeendigung;370
8.1.3.3;3. Ergebnis zu den statthaften Klagearten;373
8.1.4;IV. Vereinbarkeit mit § 44a VwGO;373
8.1.4.1;1. Anwendbarkeit in einem Satzungsverfahren;373
8.1.4.2;2. Bei unterstellter Anwendbarkeit im Satzungsverfahren;374
8.1.4.3;3. Ergebnis;377
8.1.5;V. Klagebefugnis;377
8.1.6;VI. Ergebnis;378
8.2;B. Sekundäransprüche nach gescheiterter Planungserwartung;379
8.2.1;I. Eröffnete Rechtswege;379
8.2.1.1;1. Amtshaftungsanspruch;379
8.2.1.2;2. Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen;380
8.2.1.3;3. Vertragliche Ansprüche;381
8.2.1.4;4. Vorvertragliche Ansprüche;381
8.2.1.4.1;a) Meinungsstand;382
8.2.1.4.2;b) Stellungnahme;383
8.2.1.4.2.1;aa) Vermeidung von Unsicherheiten über den Rechtsweg;383
8.2.1.4.2.2;bb) Auslegung des § 40 Abs. 2 S. 1 VwGO;384
8.2.1.4.2.3;cc) Ergebnis;386
8.2.2;II. Vereinheitlichung des Rechtsweges?;387
9;Gesamtergebnis in Thesen;390
10;Literaturverzeichnis;395
11;Sachverzeichnis;407
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