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Großprojekte der Stadtentwicklung in der Krise.

Der Abschluss städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen am Beispiel Berlins.
Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2009
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme war in den 90er Jahren der große Hoffnungsträger der kommunalen Baulandmobilisierung. In dieser Phase gingen viele Gemeinden unter dem Eindruck der Wohnungsnot Ende der achtziger Jahre und den Wachstumserwartungen in Folge der Vereinigung von einem dauerhaft erhöhten Bedarf an Wohnungen, Gewerbeflächen und sozialer Infrastruktur aus. Viele dieser Maßnahmen stehen nun vor dem Abschluss, allerdings unter erheblich veränderten städtebaulichen Rahmenbedingungen. Manche Maßnahmen sind durch die andauernde und sich im Zuge der Finanzkrise noch verschärfende Nachfrageschwäche auf dem Immobilienmarkt auch in bedrohliche Schwierigkeiten geraten und konnten die ursprünglich angestrebte städtebauliche Neuordnung nicht erreichen. Diese Situation wirft nicht nur fiskalische, stadtplanerische und immobilienwirtschaftliche Probleme auf, es stellt sich auch die Frage nach der rechtlichen Bewältigung einer Umsteuerung der Entwicklungsmaßnahme. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Aufhebung des Entwicklungsrechts sind aber in vielerlei Hinsicht ungeklärt. Jan Stöß zeigt deshalb die rechtlichen Probleme auf, die sich im Rahmen der Umsteuerung, Aufhebung und Abwicklung der Entwicklungsmaßnahme stellen und leistet einen bewusst praxisorientierten Beitrag zur Lösung. Die Untersuchung zeigt, dass die Entwicklungsmaßnahme trotz aller Probleme ein krisenfestes Instrument ist. Sie kann auch in Zeiten einer rückläufigen demographischen Entwicklung und einer zyklischen Schwäche des Immobilienmarktes einen Beitrag vor allem zur nachhaltigen Innenentwicklung unserer Städte leisten.mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR79,90

Produkt

KlappentextDie städtebauliche Entwicklungsmaßnahme war in den 90er Jahren der große Hoffnungsträger der kommunalen Baulandmobilisierung. In dieser Phase gingen viele Gemeinden unter dem Eindruck der Wohnungsnot Ende der achtziger Jahre und den Wachstumserwartungen in Folge der Vereinigung von einem dauerhaft erhöhten Bedarf an Wohnungen, Gewerbeflächen und sozialer Infrastruktur aus. Viele dieser Maßnahmen stehen nun vor dem Abschluss, allerdings unter erheblich veränderten städtebaulichen Rahmenbedingungen. Manche Maßnahmen sind durch die andauernde und sich im Zuge der Finanzkrise noch verschärfende Nachfrageschwäche auf dem Immobilienmarkt auch in bedrohliche Schwierigkeiten geraten und konnten die ursprünglich angestrebte städtebauliche Neuordnung nicht erreichen. Diese Situation wirft nicht nur fiskalische, stadtplanerische und immobilienwirtschaftliche Probleme auf, es stellt sich auch die Frage nach der rechtlichen Bewältigung einer Umsteuerung der Entwicklungsmaßnahme. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Aufhebung des Entwicklungsrechts sind aber in vielerlei Hinsicht ungeklärt. Jan Stöß zeigt deshalb die rechtlichen Probleme auf, die sich im Rahmen der Umsteuerung, Aufhebung und Abwicklung der Entwicklungsmaßnahme stellen und leistet einen bewusst praxisorientierten Beitrag zur Lösung. Die Untersuchung zeigt, dass die Entwicklungsmaßnahme trotz aller Probleme ein krisenfestes Instrument ist. Sie kann auch in Zeiten einer rückläufigen demographischen Entwicklung und einer zyklischen Schwäche des Immobilienmarktes einen Beitrag vor allem zur nachhaltigen Innenentwicklung unserer Städte leisten.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428528486
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2009
Erscheinungsdatum01.07.2009
Seiten294 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse2812
Artikel-Nr.2761946
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1;Inhaltsverzeichnis;6
2;Erster Teil: Tatsächliche und rechtliche Ausgangspunkte der Untersuchung;14
2.1;§ 1 Einleitung;14
2.1.1;I. Einführung in die Problemstellung;14
2.1.2;II. Gegenstand der Untersuchung;19
2.1.3;III. Gang der Untersuchung;20
2.2;§ 2 Entwicklung des Rechts der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme;21
2.2.1;I. Das Städtebauförderungsgesetz;22
2.2.1.1;1. Wandlung des Staats- und Planungsverständnisses seit den sechziger Jahren;23
2.2.1.2;2. Die Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz;25
2.2.1.2.1;a) Außenentwicklungsmaßnahme mit überörtlichem Charakter;25
2.2.1.2.2;b) Instrument einer integrierten Entwicklungsplanung ;25
2.2.1.2.3;c) Staatliche Durchführungsverantwortung;26
2.2.1.2.4;d) Gemeindliche Erwerbspflicht;26
2.2.1.2.5;e) Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen;27
2.2.1.2.6;f) Aufhebung nur nach durchgeführter Entwicklung;28
2.2.2;II. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Auslaufmodell;29
2.2.2.1;1. Änderung der städtebaulichen Situation in den siebziger und achtziger Jahren;29
2.2.2.2;2. Die Entwicklungsmaßnahmen nach dem Überleitungsrecht des BauGB;31
2.2.3;III. Die Reaktivierung der Entwicklungsmaßnahme im BauGB-Maßnahmegesetz;33
2.2.3.1;1. Neue Wohnungsnot Ende der achtziger Jahre und das Boxberg -Urteil des Bundesverfassungsgerichts;33
2.2.3.2;2. Die Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB-Maßnahmengesetz;36
2.2.3.2.1;a) Instrument der Stadtentwicklungsplanung;36
2.2.3.2.2;b) Innenentwicklungsmaßnahme;37
2.2.3.2.3;c) Förmliche Festlegung durch gemeindliche Satzung;37
2.2.3.2.4;d) Verstärkte Kooperation mit Privaten;38
2.2.3.2.5;e) Verweis auf die Aufhebungsregelung im Sanierungsrecht;38
2.2.4;IV. Wiederaufnahme der Entwicklungsmaßnahme in das Voll- und Dauerrecht 1993;39
2.2.5;V. Weitere Angleichung an das Sanierungsrecht mit dem BauROG 1998;41
2.2.6;VI. Rechtslage nach dem EAG Bau 2004;42
2.2.7;VII. Gesetz zur Innenentwicklung der Städte 2007;44
2.2.7.1;1. Stärkung der Innenentwicklung;45
2.2.7.2;2. Die Befristung der Durchführungszeiträume bei Sanierungsmaßnahmen und Anpassungen des Aufhebungsrechts;48
2.2.7.3;3. Änderungen des Ausgleichsbetragsrechts;51
2.2.7.4;4. Weitere Änderungen am Verfahrensrecht;53
2.2.8;VIII. Fazit zur Rechtsentwicklung;54
2.3;§ 3 Der Rechtmäßigkeitsmaßstab der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme;56
2.3.1;I. Anwendungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme;57
2.3.1.1;1. Gesamtmaßnahme;58
2.3.1.2;2. In Stadt und Land;58
2.3.1.3;3. Vorliegen eines qualifizierten öffentlichen Interesses;59
2.3.1.4;4. Anwendungszwang;59
2.3.2;II. Ziele, Gegenstände und Arten städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen;60
2.3.2.1;1. Ziele städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen;60
2.3.2.2;2. Gegenstände städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen;61
2.3.2.3;3. Arten städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen;62
2.3.2.3.1;a) Außen- und Innenentwicklung;62
2.3.2.3.2;b) Abgrenzung zur städtebaulichen Sanierungsmaßnahme;63
2.3.2.3.3;c) Unterschiede zwischen Außen- und Innenentwicklungsmaßnahmen;65
2.3.3;III. Die materiellen Festlegungsvoraussetzungen für den städtebaulichen Entwicklungsbereich;66
2.3.3.1;1. Kongruenz mit den räumlichen Zielen und Zwecken nach § 165 Abs. 2 BauGB;66
2.3.3.2;2. Erforderlichkeit für das Wohl der Allgemeinheit;67
2.3.3.2.1;a) Eigentumsrechtliche Bedeutung des Gemeinwohlerfordernisses;67
2.3.3.2.2;b) Die gesetzlichen Beispiele;69
2.3.3.2.2.1;aa) Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten;69
2.3.3.2.2.2;bb) Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen;71
2.3.3.2.2.3;cc) Wiedernutzung brachliegender Flächen;72
2.3.3.3;3. Subsidiarität der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme;73
2.3.3.4;4. Zügige Durchführung innerhalb eines absehbaren Zeitraums;75
2.3.4;IV. Fazit zum rechtlichen Rahmen für den Einsatz des Instruments;77
2.4;§ 4 Probleme städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen am Beispiel Berlins;78
2.4.1;I. Die Berliner Entwicklungsbereiche;78
2.4.2;II. Änderung der Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung seit Mitte der neunziger Jahre;85
2.4.2.1;1. Ausbleiben des Bevölkerungswachstums;87
2.4.2.2;2. Kein Wachstum der Wirtschaft;87
2.4.2.3;3. Leerstand bei Gewerbeimmobilien;87
2.4.2.4;4. Keine Nachfrage nach Wohnflächen;88
2.4.2.5;5. Einbrechen der Bodenpreise;88
2.4.2.6;6. Landeshaushalt in erheblicher Notlage;89
2.4.2.7;7. Ausbleiben von externen Wachstumsimpulsen;90
2.4.2.8;8. Ausblick auf weitere Entwicklungsperspektiven;91
2.4.2.9;9. Zwischenergebnis;91
2.4.3;III. Folgen des Wandels der städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Entwicklungsmaßnahmen;91
2.4.3.1;1. Verzögerung der Durchführung der Maßnahme;92
2.4.3.2;2. Infragestellung des Entwicklungskonzepts;92
2.4.3.3;3. Rechtsunsicherheit bei der entwicklungsrechtlichen Genehmigung nach §§ 144, 145 BauGB;92
2.4.3.4;4. Übernahmeverlangen der Eigentümer nach § 168 BauGB;93
2.4.3.5;5. Wegfall der Refinanzierungsmöglichkeiten durch die Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen;94
2.4.3.5.1;a) Erwerb von Grundstücken zu hohen Anfangswerten;94
2.4.3.5.2;b) Reprivatisierung zu nicht kostendeckenden Preisen;95
2.4.3.5.3;c) Geringe Refinanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Ausgaben durch Ausgleichsbetrag;96
2.4.3.5.4;d) Situation bei vorzeitiger Abschöpfung des Ausgleichsbetrages im Rahmen von Abwendungsvereinbarungen;97
2.4.3.6;6. Unfinanzierbarkeit des gemeindlichen Grunderwerbs;97
2.4.3.7;7. Drohende Schaffung städtebaulicher Missstände;98
2.4.3.8;8. Zwischenergebnis;98
2.4.4;IV. Umsteuerung der Berliner Entwicklungsbereiche;99
3;Zweiter Teil: Der Weg zur Beendigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme;103
3.1;§ 5 Rechtswidrigwerden und Funktionslosigkeit einer städtebaulichen Entwicklungssatzung;103
3.1.1;I. Die Rechtsprechung zum Geltungsverlust von städtebaulichen Entwicklungssatzungen;105
3.1.1.1;1. Rechtsprechung zum Außerkrafttreten der städtebaulichen Entwicklungssatzung bei einem späteren Wegfall der Festlegungsvoraussetzungen;105
3.1.1.1.1;a) Wegfall eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten;106
3.1.1.1.2;b) Wegfall eines Bedarfs an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen;108
3.1.1.1.3;c) Nachträgliche Perspektive für vertragliche Einigungen;108
3.1.1.1.4;d) Keine zügige Durchführung innerhalb eines absehbaren Zeitraums;109
3.1.1.1.5;e) Exkurs: Folgen zögerlicher Durchführung der Entwicklung für die Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 144 BauGB;112
3.1.1.1.6;f) Ergebnis der Rechtsprechungsanalyse zum Außerkrafttreten der städtebaulichen Entwicklungssatzung bei Wegfall der Festlegungsvoraussetzungen;116
3.1.1.2;2. Rechtsprechung zur Funktionslosigkeit einer Entwicklungssatzung;117
3.1.1.3;3. Lösung der Rechtsprechung: Verweis auf die Aufhebungspflicht;120
3.1.2;II. Stellungnahme zur Möglichkeit eines automatischen Geltungsverlusts;121
3.1.2.1;1. Das Außerkrafttreten einer städtebaulichen Entwicklungssatzung wegen Wegfalls der Festlegungsvoraussetzungen;121
3.1.2.1.1;a) Rechtsdogmatische Einordnung des Außerkrafttretens von Normen bei einer nachträglichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;121
3.1.2.1.2;b) Zum Beispiel: Zweckentfremdungsverbote bei Wegfall der Wohnraumknappheit;123
3.1.2.1.3;c) Die Bedeutung des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB;125
3.1.2.1.4;d) Die Bedeutung der Rechtssicherheit unter Berücksichtigung des Wandels des Entwicklungskonzeptes;128
3.1.2.1.5;e) Zwischenergebnis;131
3.1.2.2;2. Das Funktionsloswerden städtebaulicher Entwicklungssatzungen;131
3.1.2.3;3. Ergebnis zum Geltungsverlust einer städtebaulichen Entwicklungssatzung;134
3.2;§ 6 Die Änderung der Ziele und Zwecke der Entwicklungsmaßnahme;135
3.2.1;I. Das Entwicklungskonzept im Rechtssystem;136
3.2.1.1;1. Begriff des Entwicklungskonzepts;136
3.2.1.2;2. Rechtliche Relevanz des Entwicklungskonzepts im städtebaulichen Entwicklungsrecht;138
3.2.1.2.1;a) Anknüpfungen an das Entwicklungskonzept im BauGB;139
3.2.1.2.2;b) Unterschiede zu sonstigen informellen Planungen;141
3.2.1.2.2.1;aa) Gesetzliche Ausgestaltung;142
3.2.1.2.2.2;bb) Rechtliche Bindungswirkung;142
3.2.1.2.2.3;cc) Faktische Außenwirkung;144
3.2.1.2.2.4;dd) Konkreter Durchführungsbezug;144
3.2.1.2.3;c) Ergebnis und Folgerungen;145
3.2.2;II. Anforderungen an das Entwicklungskonzept, insbesondere bei einer späteren Änderung der Entwicklungsziele;145
3.2.2.1;1. Formelle Anforderungen;146
3.2.2.1.1;a) Zuständigkeit für die Entwicklungsplanung;146
3.2.2.1.2;b) Frage der Veröffentlichungspflicht;150
3.2.2.1.3;c) Beteiligungserfordernisse;153
3.2.2.1.4;d) Zwischenergebnis;155
3.2.2.2;2. Materielle Anforderungen;155
3.2.2.2.1;a) Abwägungsgebot;156
3.2.2.2.2;b) Übermaßverbot;158
3.2.2.2.3;c) Vertrauensschutzprinzip;158
3.2.2.2.4;d) Zügigkeitsgebot;160
3.2.2.2.5;e) Bindungen durch allgemeine entwicklungsrechtliche Planungsgrundsätze und den Rechtmäßigkeitsmaßstab des § 165 BauGB;161
3.2.2.2.6;f) Beibehaltung der Identität der Entwicklungsmaßnahme als Ermessensgrenze?;165
3.2.2.3;3. Ergebnis zu den Anforderungen an das Entwicklungskonzept;166
3.3;§ 7 Voraussetzungen und Grenzen für die Aufhebung des städtebaulichen Entwicklungsrechts;167
3.3.1;I. Allgemeine Strukturfragen des § 162 BauGB;168
3.3.2;II. Aufhebung der Entwicklungssatzung nach durchgeführter Entwicklung entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB;171
3.3.2.1;1. Durchführung nach Maßstab des gemeindlichen Entwicklungskonzepts - keine Totalentwicklung ;171
3.3.2.2;2. Mindestprogramm einer durchgeführten Entwicklung bei einer eingeschränkten Durchführung ;172
3.3.2.2.1;a) Festsetzung der Entwicklungsbebauungspläne;173
3.3.2.2.2;b) Durchführung der Ordnungsmaßnahmen;174
3.3.2.2.2.1;aa) Abschluss der Bodenordnung, insbesondere der Enteignungsverfahren;174
3.3.2.2.2.2;bb) Herstellung und Änderung der Erschließungsanlagen;177
3.3.2.2.2.3;cc) Beseitigung städtebaulicher Missstände, insbesondere Freilegung von Grundstücken;177
3.3.2.2.3;c) Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen;178
3.3.2.2.4;d) Durchführung sonstiger Baumaßnahmen;179
3.3.2.2.5;e) Ergebnis: Strategie der eingeschränkten Durchführung ;181
3.3.3;III. Aufhebung der Entwicklungssatzung wegen Undurchführbarkeit der Entwicklung entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB;182
3.3.3.1;1. Undurchführbarkeit am Maßstab des gemeindlichen Entwicklungskonzepts - Vorrang der Anpassung der Entwicklungsziele;182
3.3.3.2;2. Undurchführbarkeit wegen mangelnder Finanzierbarkeit;183
3.3.3.3;3. Undurchführbarkeit wegen fehlender Investitionsbereitschaft privater Investoren;185
3.3.3.4;4. Ergebnis zur Undurchführbarkeit der Entwicklung;186
3.3.4;IV. Aufhebung wegen Aufgabe der Entwicklungsabsicht aus anderen Gründen entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB;186
3.3.4.1;1. Gebundene Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung privater Belange;187
3.3.4.2;2. Fallgruppen der Aufgabe der Entwicklungsabsicht;189
3.3.4.2.1;a) Nachträgliche Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer;189
3.3.4.2.2;b) Rückgang der Nachfrage nach entwickelten Nutzungen;190
3.3.4.2.3;c) Kommunale Finanzierungsschwierigkeiten;191
3.3.4.2.4;d) Veränderte politische Prioritätensetzungen;191
3.3.4.2.5;e) Aufgabe der Entwicklungsabsicht trotz Zurückbleibens städtebaulicher Missstände?;192
3.3.4.2.6;f) Ergebnis zur Aufgabe der Entwicklungsabsicht;193
3.3.5;V. Teilaufhebung der Entwicklungssatzung entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB und Verhältnis zu § 163 BauGB;193
3.3.5.1;1. Prüfung möglicher Konflikte bei einer Teilaufhebung;194
3.3.5.2;2. Verhältnis zur Abschlusserklärung nach § 163 BauGB;194
3.3.5.3;3. Besonderheiten der Abschlusserklärung nach § 163 BauGB im Entwicklungsrecht;197
3.3.5.3.1;a) Abschlusserklärung nach Durchführung;197
3.3.5.3.2;b) Abschlusserklärung vor Durchführung;198
3.3.5.4;4. Ergebnis zu Teilaufhebung und Abschlusserklärung;199
3.3.6;VI. Abgrenzungsfragen zwischen den verschiedenen Aufhebungsgründen;199
3.3.7;VII. Ergebnis zu den Rechtsgrundlagen der Aufhebung;201
4;Dritter Teil: Verfahrens- und Rechtsschutzfragen beim Abschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme;203
4.1;§ 8 Abwicklungsaufgaben beim Abschluss der Entwicklungsmaßnahme;204
4.1.1;I. Abwicklung einzelner Bau- und Ordnungsmaßnahmen;205
4.1.1.1;1. Grundsatz der Fertigstellung vor Aufhebung;205
4.1.1.2;2. Ausnahmen von der Fertigstellung vor Aufhebung;206
4.1.2;II. Löschen des Entwicklungsvermerks und der personenbezogenen Daten;207
4.1.3;III. Abwicklung der Rechtsbeziehungen zum Entwicklungsträger und Auflösung des Treuhandvermögens;208
4.1.3.1;1. Beendigung des Vertragsverhältnisses;208
4.1.3.2;2. Rechenschaftspflicht des Entwicklungsträgers;211
4.1.3.3;3. Übertragung des Treuhandvermögens;211
4.1.3.4;4. Haftungsübergang;212
4.1.4;IV. Veräußerung und Rückübertragung von Grundstücken;214
4.1.4.1;1. Allgemeine Reprivatisierungspflicht;214
4.1.4.1.1;a) Vorrangige Berücksichtigung früherer Eigentümer;215
4.1.4.1.2;b) Inhalt von Bau- und Nutzungsverpflichtungen mit Grunderwerbern nach der Aufhebung;216
4.1.4.1.3;c) Fortgeltung der Bindung an den Verkehrswert;217
4.1.4.2;2. Ausnahmen beim Erwerb von Grundstücken für öffentliche Zwecke;217
4.1.5;V. Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen;218
4.1.5.1;1. Überblick zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen;219
4.1.5.1.1;a) Bestimmung des Anfangswertes;222
4.1.5.1.2;b) Bestimmung des Endwertes;224
4.1.5.2;2. Verfahren zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen;226
4.1.5.2.1;a) Allgemeine Verfahrensfragen des § 154 BauGB;226
4.1.5.2.2;b) Grundsatz der Erhebungspflicht;229
4.1.5.2.3;c) Ausnahmefälle des Absehens vom Ausgleichsbetrag;229
4.1.5.2.3.1;aa) Absehen in Bagatellfällen;229
4.1.5.2.3.2;bb) Absehen in Härtefällen oder im öffentlichen Interesse;231
4.1.6;VI. Abrechnung der Entwicklungsmaßnahme und Überschussverteilung;233
4.2;§ 9 Rechtsschutzfragen bei dem Abschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme;235
4.2.1;I. Ansprüche gegen Aufhebung der Entwicklungssatzung;236
4.2.2;II. Ansprüche auf Aufhebung der Entwicklungssatzung;238
4.2.3;III. Ansprüche auf Rückübertragung und Rückenteignung von Grundstücken, Bestand von Enteignungsbeschlüssen;243
4.2.3.1;1. Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken nach § 164 BauGB;243
4.2.3.2;2. Anspruch auf Rückenteignung von Grundstücken nach § 102 BauGB;245
4.2.3.3;3. Bestand rechtshängiger Enteignungsbeschlüsse;246
4.2.3.3.1;a) Allgemeine Grundsätze zum maßgeblichen Zeitpunkt;247
4.2.3.3.2;b) Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer nachträglichen Änderung tatsächlicher Umstände im Baulandverfahren;248
4.2.3.3.3;c) Maßgeblicher Zeitpunkt bei Enteignungen auf Grundlage einer zeitlich begrenzten Entwicklungssatzung;250
4.2.3.3.3.1;aa) Sonderrolle des städtebaulichen Entwicklungsrechts;251
4.2.3.3.3.2;bb) Beschleunigungsmaxime im Enteignungsverfahren;251
4.2.3.3.4;d) Schlussfolgerungen zum Bestand von rechtshängigen Enteignungsbeschlüssen;253
4.2.4;IV. Ansprüche von Vertragspartnern der öffentlichen Hand bei Aufhebung der Entwicklungssatzung;253
4.2.4.1;1. Kein vertraglicher Primäranspruch auf Durchführung der Entwicklungsmaßnahme;253
4.2.4.2;2. Sekundäransprüche bei rechtmäßiger Aufhebung;255
4.2.4.2.1;a) Schadensersatz wegen Pflichtverletzung;255
4.2.4.2.2;b) Anpassungsansprüche nach § 60 VwVfG;255
4.2.4.3;3. Sekundäransprüche bei rechtswidriger Aufhebung;258
4.2.5;V. Ansprüche anderer Eigentümer bei Aufhebung der Entwicklungssatzung;258
4.2.5.1;1. Rechtswidrige Aufhebung der Entwicklungssatzung;259
4.2.5.2;2. Rechtmäßige Aufhebung der Entwicklungssatzung;259
4.2.6;VI. Ansprüche von Eigentümern bei rechtswidrigem Unterlassen der Aufhebung;261
4.2.6.1;1. Übernahmeverlangen gemäß § 168 BauGB;262
4.2.6.2;2. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche;263
4.2.7;VII. Zusammenfassende Bewertung der Risiken für die Gemeinde;263
5;Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung in Thesen;265
5.1;I. Zur Rechtsgeschichte der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme;265
5.2;II. Zum Rechtmäßigkeitsmaßstab der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme;266
5.3;III. Zu den Problemen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen bei einem Wandel der städtebaulichen Rahmenbedingungen am Beispiel Berlins;266
5.4;IV. Zum Rechtswidrigwerden und der Funktionslosigkeit städtebaulicher Entwicklungssatzungen;268
5.5;V. Zur Bedeutung des Entwicklungskonzepts;270
5.6;VI. Zu den Voraussetzungen der Aufhebung der Entwicklungssatzung;271
5.7;VII. Zu den Abwicklungsaufgaben der Gemeinde;273
5.8;VIII. Zu den Rechtsschutzfragen bei der Aufhebung der Entwicklungssatzung;276
6;Literaturverzeichnis;279
7;Sachwortverzeichnis;293
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