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Denkmalschutz und Umweltschutz.

Rechtliche Verschränkungen und Konflikte zwischen dem raumgebundenen Kulturgüterschutz und dem Umwelt- und Planungsrecht.
Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2012
Kann das Denkmalschutzrecht vom Umweltrecht lernen? Beide Rechtsgebiete - Denkmalschutzrecht wie Umweltrecht - dienen dem Schutz und der Pflege vorgefundener Zustände, das eine der Bewahrung von - menschlich gestalteten - Denkmälern, das andere der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die vorliegende Studie widmet sich zunächst einer Analyse der (gemeinsamen) Grundlagen des Umweltrechts und des Rechts raumgebundener Kulturgüter. Sodann folgt eine Bestandsaufnahme des geltenden Kulturgüterschutzrechts auf internationaler, unionsrechtlicher und nationaler Ebene. In einem zweiten Schritt wird der Kulturgüter- bzw. Denkmalschutz als Querschnittsmaterie untersucht. Dabei widmet sich die Studie maßgeblich auch den Vorschriften außerhalb des Landesdenkmalschutzrechts, die ihrerseits dem Schutz von Denkmälern bzw. raumgebundenen Kulturgütern dienen. Hierbei geraten Instrumente des Steuerrechts ebenso in den Blick wie kulturgüterschützende Vorschriften im Recht der Umweltverträglichkeit, im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, im Recht der Planfeststellung, im Raumordnungsrecht und im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Die Studie schließt mit rechtspolitischen Überlegungen zu neuen denkmalschutzrechtlichen Instrumenten und mit konkreten Vorschlägen für Gesetzesänderung ab.

Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974-1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976-1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992-2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992-1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission »Umweltgesetzbuch« und von 1999-2001 und 2005-2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008-2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig.
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR99,90

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KlappentextKann das Denkmalschutzrecht vom Umweltrecht lernen? Beide Rechtsgebiete - Denkmalschutzrecht wie Umweltrecht - dienen dem Schutz und der Pflege vorgefundener Zustände, das eine der Bewahrung von - menschlich gestalteten - Denkmälern, das andere der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die vorliegende Studie widmet sich zunächst einer Analyse der (gemeinsamen) Grundlagen des Umweltrechts und des Rechts raumgebundener Kulturgüter. Sodann folgt eine Bestandsaufnahme des geltenden Kulturgüterschutzrechts auf internationaler, unionsrechtlicher und nationaler Ebene. In einem zweiten Schritt wird der Kulturgüter- bzw. Denkmalschutz als Querschnittsmaterie untersucht. Dabei widmet sich die Studie maßgeblich auch den Vorschriften außerhalb des Landesdenkmalschutzrechts, die ihrerseits dem Schutz von Denkmälern bzw. raumgebundenen Kulturgütern dienen. Hierbei geraten Instrumente des Steuerrechts ebenso in den Blick wie kulturgüterschützende Vorschriften im Recht der Umweltverträglichkeit, im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, im Recht der Planfeststellung, im Raumordnungsrecht und im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Die Studie schließt mit rechtspolitischen Überlegungen zu neuen denkmalschutzrechtlichen Instrumenten und mit konkreten Vorschlägen für Gesetzesänderung ab.

Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974-1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976-1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992-2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992-1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission »Umweltgesetzbuch« und von 1999-2001 und 2005-2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008-2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428537839
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2012
Erscheinungsdatum01.07.2012
Seiten277 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse972
Artikel-Nr.2762590
Rubriken
Genre9200