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Der Streitgegenstandsbegriff in der VwGO.

Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2012
Die Auseinandersetzung um den Streitgegenstand als »Zentralinstitut« des Prozesses währt seit Jahrzehnten und ist noch immer für theoretische wie praktische Fragen relevant. Die Arbeit will diese Diskussion auf die Bedeutung, die der Begriff in den Normen der VwGO hat, zurückführen. Hierfür untersucht sie mittels Auslegung u.a. diejenigen Regelungen, in denen der Streitgegenstand genannt ist. Die Interpretation führt zu zwei Überlegungen: zum einen, ob die dem Begriff zugeordneten Probleme nicht bisweilen zu verschiedenartig sind, um einer einheitlichen Lösung zugänglich zu sein. Zum anderen, ob die prozessualen Fragen nicht vielfach bereits auf Ebene des materiellen Rechtes einfacher gelöst werden können. So entwirft die Arbeit ein Modell, in dem das materielle subjektive Recht anstelle des Streitgegenstandes im Zentrum des Prozesses steht. Sie will dadurch etwa bei der Rechtskraft die Brücke schlagen vom Verwaltungsakt, den Otto Mayer seinerzeit aus dem Urteil entwickelt hat, hin zu einem Verständnis auch des Urteils als Einzelfall-Rechtssatz. Auf diese Weise lassen sich viele der diskutierten Probleme in ein einheitliches System einfügen und einer Lösung zuführen.mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR59,90

Produkt

KlappentextDie Auseinandersetzung um den Streitgegenstand als »Zentralinstitut« des Prozesses währt seit Jahrzehnten und ist noch immer für theoretische wie praktische Fragen relevant. Die Arbeit will diese Diskussion auf die Bedeutung, die der Begriff in den Normen der VwGO hat, zurückführen. Hierfür untersucht sie mittels Auslegung u.a. diejenigen Regelungen, in denen der Streitgegenstand genannt ist. Die Interpretation führt zu zwei Überlegungen: zum einen, ob die dem Begriff zugeordneten Probleme nicht bisweilen zu verschiedenartig sind, um einer einheitlichen Lösung zugänglich zu sein. Zum anderen, ob die prozessualen Fragen nicht vielfach bereits auf Ebene des materiellen Rechtes einfacher gelöst werden können. So entwirft die Arbeit ein Modell, in dem das materielle subjektive Recht anstelle des Streitgegenstandes im Zentrum des Prozesses steht. Sie will dadurch etwa bei der Rechtskraft die Brücke schlagen vom Verwaltungsakt, den Otto Mayer seinerzeit aus dem Urteil entwickelt hat, hin zu einem Verständnis auch des Urteils als Einzelfall-Rechtssatz. Auf diese Weise lassen sich viele der diskutierten Probleme in ein einheitliches System einfügen und einer Lösung zuführen.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428539703
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2012
Erscheinungsdatum01.07.2012
Seiten145 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse1216
Artikel-Nr.2762667
Rubriken
Genre9200