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Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts im Israel-Palästina-Konflikt.

Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2010
Ob das geltende humanitäre Völkerrecht neuartige, asymmetrische und bewaffnete Konflikte zwischen Staaten und nicht-staatlichen Gruppierungen, bspw. terroristische Gruppen, die von fremden Territorien aus agieren, noch sachgerecht erfasst, oder angesichts dieser Konfliktformen fortentwickelt werden muss, ist umstritten. Friederike Bredt untersucht, ob und wie weit das geltende humanitäre Völkerrecht dem »Kampf gegen den Terrorismus« im 21. Jahrhundert Grenzen setzt und ob seine Regelungen in asymmetrischen Konflikten genauso wie in traditionellen zwischenstaatlichen Konflikten einen sinnvollen Ausgleich zwischen militärischen Notwendigkeiten und Erwägungen der Menschlichkeit darstellen. Friederike Bredt zeigt anhand des Israel-Palästina-Konflikts, dass das bestehende humanitäre Völkerrecht auch Konflikte zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren vernünftig regelt. Insbesondere ermöglicht nach Auffassung der Autorin nur die strenge Einhaltung des humanitären Völkerrechts in seiner bestehenden Fassung einen ausreichenden Schutz der Zivilbevölkerung. Die Autorin lehnt es deswegen ab, neue Kategorien jenseits von humanitärem Völkerrecht einerseits und innerstaatlichem Strafrecht andererseits zu schaffen, wie z.B. den Begriff des »unrechtmäßigen Kombattanten«. Auch legt die Autorin dar, weshalb im »Kampf gegen den Terrorismus« geschaffene Argumentationsmuster, wie z.B. die sog. »Bush-Doktrin« zum Selbstverteidigungsrecht, ein Abweichen von den kodifizierten Regeln des humanitären Völkerrechts nicht rechtfertigen können.mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR89,90

Produkt

KlappentextOb das geltende humanitäre Völkerrecht neuartige, asymmetrische und bewaffnete Konflikte zwischen Staaten und nicht-staatlichen Gruppierungen, bspw. terroristische Gruppen, die von fremden Territorien aus agieren, noch sachgerecht erfasst, oder angesichts dieser Konfliktformen fortentwickelt werden muss, ist umstritten. Friederike Bredt untersucht, ob und wie weit das geltende humanitäre Völkerrecht dem »Kampf gegen den Terrorismus« im 21. Jahrhundert Grenzen setzt und ob seine Regelungen in asymmetrischen Konflikten genauso wie in traditionellen zwischenstaatlichen Konflikten einen sinnvollen Ausgleich zwischen militärischen Notwendigkeiten und Erwägungen der Menschlichkeit darstellen. Friederike Bredt zeigt anhand des Israel-Palästina-Konflikts, dass das bestehende humanitäre Völkerrecht auch Konflikte zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren vernünftig regelt. Insbesondere ermöglicht nach Auffassung der Autorin nur die strenge Einhaltung des humanitären Völkerrechts in seiner bestehenden Fassung einen ausreichenden Schutz der Zivilbevölkerung. Die Autorin lehnt es deswegen ab, neue Kategorien jenseits von humanitärem Völkerrecht einerseits und innerstaatlichem Strafrecht andererseits zu schaffen, wie z.B. den Begriff des »unrechtmäßigen Kombattanten«. Auch legt die Autorin dar, weshalb im »Kampf gegen den Terrorismus« geschaffene Argumentationsmuster, wie z.B. die sog. »Bush-Doktrin« zum Selbstverteidigungsrecht, ein Abweichen von den kodifizierten Regeln des humanitären Völkerrechts nicht rechtfertigen können.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428527786
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2010
Erscheinungsdatum01.07.2010
Seiten371 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse1299
Artikel-Nr.2762775
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1;Vorwort;8
2;Inhaltsverzeichnis;10
3;Abkürzungsverzeichnis;17
4;Einführung;20
4.1;A. Überblick;20
4.2;B. Aufbau der Arbeit;21
4.3;C. Abgrenzung zu weiteren Rechtsproblemen des Israel-Palästina-Konflikts;24
4.3.1;I. Legitimität und Staatsqualität Israels;25
4.3.2;II. Rechtsfolgen des anwendbaren humanitären Völkerrechts;25
5;Kapitel 1: Historischer Hintergrund und gegenwärtige Situation;27
5.1;A. Der Konflikt bis 1967;27
5.2;B. Der Sechstagekrieg 1967;32
5.3;C. Entwicklungen von 1967 bis zur ersten Intifada;33
5.4;D. Vom ersten Golfkrieg bis 2000;40
5.5;E. Entwicklungen seit Beginn der sog. Al-Aqsa-Intifada bis zum Abzug aus dem Gazastreifen;47
5.6;F. Heutige Situation;52
6;Kapitel 2: Das in den besetzten Gebieten geltende Recht;58
6.1;A. Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts;58
6.1.1;I. Vorliegen eines Grundtatbestandes des Humanitären Völkerrechts;63
6.1.2;II. Status der Gebiete bei Waffenstillstand 1967;65
6.1.2.1;1. Herrschaftsgewalt;65
6.1.2.2;2. Vom Schutz des humanitären Besatzungsrechts umfasste Gebiete?;67
6.1.2.3;3. Rechtfertigung?;72
6.1.2.4;4. Ergebnis;72
6.1.3;III. Veränderungen des Status seit 1967;73
6.1.3.1;1. Fortdauer der tatsächlichen Herrschaftsgewalt;73
6.1.3.1.1;a) Rückzug aus den selbstverwalteten Gebieten;73
6.1.3.1.2;b) Fortdauer der Herrschaftsgewalt trotz bewaffneter Angriffe auf die IDF;77
6.1.3.1.3;c) Ergebnis;82
6.1.3.2;2. Fortdauer der Besetzung als rechtlicher Status;82
6.1.3.2.1;a) Verzicht Ägyptens und Jordaniens auf die palästinensischen Gebiete;82
6.1.3.2.2;b) Israelische Gesetzgebung in Bezug auf Ost-Jerusalem;85
6.1.3.2.3;c) 40 Jahre Besatzungszeit und Einrichtung einer palästinensischen Selbstverwaltung;86
6.1.4;IV. Ergebnis;89
6.2;B. Modifikation oder Ergänzung durch Geltung der Menschenrechte?;90
6.2.1;I. Vertragliche Bindung Israels an Menschenrechte und deren territoriale Reichweite;90
6.2.1.1;1. Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR);91
6.2.1.2;2. Internationaler Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwirtR);98
6.2.1.3;3. Ergebnis;99
6.2.2;II. Verhältnis zu den Besatzungsregeln des humanitären Völkerrechts;100
6.2.3;III. Ergebnis;111
6.3;C. Rechtsfolgen;111
6.3.1;I. Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten;112
6.3.2;II. Mauerbau;117
6.3.2.1;1. Mögliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht;117
6.3.2.2;2. Rechtfertigung der Beeinträchtigungen des humanitären Völkerrechts?;119
6.3.2.2.1;a) Mögliche Rechtfertigungsgründe;119
6.3.2.2.1.1;aa) Militärische Notwendigkeit;120
6.3.2.2.1.2;bb) Sicherheitsmaßnahmen;121
6.3.2.2.1.3;cc) Leistungsfähigkeit der Besatzungsmacht;121
6.3.2.2.1.4;dd) (Andere) Kollisionen von Rechtsgütern;122
6.3.2.2.1.5;ee) Selbstverteidigungsrecht aus Art. 51 UN-Charta;123
6.3.2.2.1.6;ff) Ergebnis;125
6.3.2.2.2;b) Verhältnismäßigkeit;125
6.3.2.2.3;c) Ergebnis;127
6.3.2.3;3. Verstoß gegen Menschenrechte;127
6.3.2.3.1;a) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR);128
6.3.2.3.2;b) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwirtR);129
6.3.2.4;4. Ergebnis;130
6.3.3;III. Prolonged occupation ?;131
6.3.3.1;1. Fehlende Regelung im humanitären Völkerrecht;131
6.3.3.2;2. Auslegung des Art. 43 HLKO zugunsten einer Reformbefugnis der Besatzungsmacht?;133
6.3.3.3;3. Wechselwirkung zwischen humanitärem Völkerrecht und Menschenrechtsschutz;136
6.3.3.4;4. Ergebnis für den Israel-Palästina-Konflikt;138
6.3.4;IV. Gehorsamspflicht der Bevölkerung?;139
7;Kapitel 3: Bewaffnete Auseinandersetzungen seit Beginn der Al-Aqsa-Intifada - Konfliktparteien und Dimensionen;143
7.1;A. Israel;145
7.2;B. Akteure auf palästinensischer Seite;146
7.2.1;I. Palästina ;146
7.2.1.1;1. Keine Staatlichkeit;146
7.2.1.2;2. Partielle und partikulare Völkerrechtssubjektivität;150
7.2.1.2.1;a) Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes;150
7.2.1.2.1.1;aa) Recht auf eigene Staatlichkeit?;154
7.2.1.2.1.1.1;(1) Zum Vergleich: Gibt es ein Recht auf Sezession?;156
7.2.1.2.1.1.2;(2) Recht auf eigene Staatlichkeit bei Fremdbesetzung?;159
7.2.1.2.1.2;bb) Recht auf bewaffnete Durchsetzung eigener Staatlichkeit?;161
7.2.1.2.1.2.1;(1) Auffassung der Organe der Vereinten Nationen;162
7.2.1.2.1.2.2;(2) Auslegung der UN-Charta;164
7.2.1.2.1.2.3;(3) Wörtliche und systematische Auslegung;166
7.2.1.2.1.2.4;(4) Zusammenhang mit späteren Übereinkünften;168
7.2.1.2.1.2.5;(5) Teleologische Auslegung;170
7.2.1.2.1.3;cc) Ergebnis;175
7.2.1.2.2;b) Beobachterstatus Palästinas bei den Vereinten Nationen;176
7.2.1.2.3;c) Die PLO als Vertragspartnerin bilateraler, völkerrechtlicher Abkommen mit Israel;177
7.2.1.2.4;d) Völkerrechtssubjektivität des von der palästinensischen Selbstverwaltungsbehörde regierten Palästina im Verhältnis zu Israel;179
7.2.1.2.5;e) Ergebnis;183
7.2.1.3;3. Verwicklung in den Konflikt;183
7.2.1.3.1;a) Konfliktbeteiligung seit Beginn der Al-Aqsa-Intifada bis März 2006;185
7.2.1.3.2;b) Verwicklung seit März 2006;190
7.2.1.3.3;c) Ergebnis;191
7.2.2;II. Palästinensische Gruppierungen;192
7.2.2.1;1. Entstehung, Zielsetzung und Methoden der einzelnen Gruppierungen;193
7.2.2.2;2. Partielle Völkerrechtssubjektivität?;199
7.2.2.3;3. Ergebnis;200
7.2.3;III. Finanzierende Staaten;200
7.2.4;IV. Ergebnis;201
7.3;C. Rechtliche Ebenen der Auseinandersetzungen;201
7.3.1;I. Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Völkerrechtssubjekt Palästina ;201
7.3.2;II. Auseinandersetzungen zwischen palästinensischen Gruppierungen und Israel;206
7.3.3;III. Ergebnis;207
8;Kapitel 4: Das in den bewaffneten Auseinandersetzungen anwendbare Recht;209
8.1;A. Die israelischen Militäroperationen seit Beginn der Al-Aqsa-Intifada ;212
8.1.1;I. Internationaler Konflikt;212
8.1.1.1;1. Zwischenstaatlicher Konflikt;215
8.1.1.2;2. Internationaler Konflikt i.S.v. Art. 1 Abs. 4 ZP I i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GK;215
8.1.1.2.1;a) Befreiungskampf im Sinne von Art. 1 Abs. 4 ZP I;216
8.1.1.2.2;b) Vertragliche Bindung der Konfliktparteien an das Zusatzprotokoll I?;225
8.1.1.2.3;c) Bindung aufgrund gewohnheitsrechtlicher Geltung?;226
8.1.1.2.3.1;aa) Folgt eine gewohnheitsrechtliche Geltung des Art. 1 IV ZP I bereits daraus, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker gewohnheitsrechtlich gilt?;226
8.1.1.2.3.2;bb) Gibt es eine von Rechtsüberzeugung getragene Übung, die den Inhalten des Art. 1 Abs. 4 Zusatzprotokoll I entspricht?;228
8.1.1.2.3.3;cc) Israel als persistent objector ;239
8.1.1.2.4;d) Ergebnis;240
8.1.1.3;3. Anerkennung des palästinensischen Volkes als kriegführende Konfliktpartei?;241
8.1.1.4;4. Evolutive Auslegung des Begriffs internationaler Konflikt ;246
8.1.1.4.1;a) Ist der gemeinsame Art. 2 Abs. 1 GK einer evolutiven Auslegung zugänglich?;250
8.1.1.4.2;b) Begriff des internationalen bewaffneten Konflikts bei evolutiver Auslegung des Art. 2 Abs. 1 der Genfer Konventionen;254
8.1.1.4.3;c) Kann der Palästinakonflikt unter den modernen Begriff des internationalen bewaffneten Konflikts subsumiert werden?;258
8.1.1.5;5. Analoge Anwendung des Rechts des internationalen Konflikts;258
8.1.1.5.1;a) Analogie als Anwendungsmethode im Völkerrecht;259
8.1.1.5.2;b) Unbeabsichtigte Regelungslücke;260
8.1.1.5.3;c) Vergleichbare Interessenlage;261
8.1.1.5.4;d) Ergebnis;263
8.1.1.6;6. Ergebnis;263
8.1.2;II. Bewaffneter Konflikt;263
8.1.2.1;1. Kampfhandlungen des Staates Israel gegen das Völkerrechtssubjekt Palästina ;264
8.1.2.2;2. Kampfhandlungen des Völkerrechtssubjekts Palästina gegen Israel?;265
8.1.2.3;3. Ausreichende Intensität?;266
8.1.2.3.1;a) Kein generelles Intensitätserfordernis;267
8.1.2.3.2;b) Intensitätserfordernis zur Auflösung der Kollision mit Besatzungsregeln des humanitären Völkerrechts?;270
8.1.2.4;4. Ergebnis;271
8.1.3;III. Bindung der Konfliktparteien an das Haager und Genfer Recht des bewaffneten Konflikts;271
8.1.3.1;1. Gewohnheitsrechtliche Bindung;271
8.1.3.2;2. Vertragliche Bindung;272
8.1.3.3;3. Ergebnis;273
8.2;B. Die palästinensischen Feindseligkeiten gegen Israel seit Beginn der Al-Aqsa-Intifada ;273
8.2.1;I. Internationaler bewaffneter Konflikt i. S. d. gemeinsamen Art. 2 Abs. 1 der Genfer Konventionen?;274
8.2.1.1;1. Evolutive Auslegung;275
8.2.1.2;2. Analoge Anwendung;278
8.2.1.3;3. Ergebnis;279
8.2.2;II. Gemeinsamer Art. 3 der Genfer Konventionen;280
8.2.2.1;1. Ausreichende Völkerrechtssubjektivität?;280
8.2.2.2;2. Bewaffneter Konflikt?;281
8.2.2.2.1;a) Beschränkung des Rechts zur Strafverfolgung?;282
8.2.2.2.2;b) Pflichten Israels oder Palästinas aus Art. 3 GK?;283
8.2.2.2.3;c) Rechtliche Legitimationswirkung?;283
8.2.2.2.4;d) Politische Legitimationswirkung und faktische Beeinträchtigungen?;284
8.2.2.2.5;e) Abgrenzung von beliebigen Straftaten?;285
8.2.2.2.6;f) Auflösung der festgestellten Kollisionen;286
8.2.2.2.7;g) Ergebnis;288
8.2.3;III. Martens sche Klausel;288
8.2.4;IV. Strafrecht;289
8.3;C. Verhältnis zum Humanitären Besatzungsrecht;289
8.3.1;I. Vergleich mit dem internen bewaffneten Konflikt: Intensitätserfordernis?;291
8.3.2;II. Spezielleres Kriterium: militärische Notwendigkeit ;294
8.3.3;III. Konkretisierung des Begriffs militärische Notwendigkeit ;295
8.3.4;IV. Nicht geregelte Kollisionen;299
8.3.5;V. Konsequenz: grundsätzlich kumulative Anwendung;301
8.3.6;VI. Zeitpunkt eines vollständigen Übergangs zu den Regeln des bewaffneten Konflikts?;303
8.4;D. Menschenrechte als Alternative oder Ergänzung?;304
8.4.1;I. Menschenrechte als Alternative;304
8.4.2;II. Menschenrechte als Ergänzung;307
8.4.3;III. Rechtsdurchsetzung mittels menschenrechtlicher Kodifikationen;310
8.5;E. Rechtsfolgen;312
8.5.1;I. Feindseligkeiten zwischen Israel und dem Völkerrechtssubjekt Palästina ;313
8.5.1.1;1. Gezielte Tötungen (targeted killings);313
8.5.1.1.1;a) Tötung mutmaßlicher Terroristen;313
8.5.1.1.1.1;aa) Personenkategorien im Recht des internationalen bewaffneten Konflikts;315
8.5.1.1.1.1.1;(1) Kombattanten;317
8.5.1.1.1.1.2;(2) Friedfertige Zivilisten;318
8.5.1.1.1.1.3;(3) Unmittelbar feindselige Zivilisten;318
8.5.1.1.1.1.4;(4) Gefährliche Zivilisten;319
8.5.1.1.1.2;bb) Klassifizierung der verdächtigen palästinensischen Terroristen ;322
8.5.1.1.1.3;cc) Wann sind verdächtigte Terroristen ein legitimes Angriffsziel?;326
8.5.1.1.1.3.1;(1) Rechtfertigung durch die Eingriffsbefugnisse der IV. Genfer Konvention?;326
8.5.1.1.1.3.2;(2) Rechtfertigung über Art. 5 Abs. 1 GK IV analog?;327
8.5.1.1.1.3.3;(3) Rechtfertigung über Art. 51 UN-Charta;329
8.5.1.1.1.3.3.1;(a) Webster-Formel;333
8.5.1.1.1.3.3.2;(ß) Interceptive self-defence ;334
8.5.1.1.1.3.3.3;(.) Sog. Bush-Doktrin ;335
8.5.1.1.1.4;dd) Strafprozessuale Bewertung;342
8.5.1.1.1.5;ee) Ergebnis;342
8.5.1.1.2;b) Tötung von Passanten bei den sog. Gezielten Tötungen ;342
8.5.1.2;2. Feindseligkeiten Palästinas ?;344
8.5.2;II. Feindseligkeiten zwischen bewaffneten palästinensischen Gruppierungen und Israel;344
8.5.2.1;1. Angriffe auf israelische Zivilisten;344
8.5.2.2;2. Kampfhandlungen gegen Soldaten der IDF;347
8.5.2.3;3. Entführung israelischer Soldaten;348
8.5.2.4;4. Strafrechtliche Dimensionen;349
8.5.3;III. Ergebnis;350
9;Zusammenfassung und Ausblick;352
10;Literaturverzeichnis;356
11;Stichwortverzeichnis;369
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