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Einband grossDarstellung der steuerlichen Betriebsaufspaltung und Vermeidungsstrategien für die Praxis
ISBN/GTIN

Darstellung der steuerlichen Betriebsaufspaltung und Vermeidungsstrategien für die Praxis

E-BookPDF0 - No protectionE-Book
57 Seiten
Deutsch
diplom.deerschienen am09.01.20121. Auflage
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Betriebsaufspaltung, auch Doppelunternehmen genannt, bezeichnet die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Betriebes auf zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen. Wichtigster Grund hierfür ist regelmäßig eine Beschränkung der Haftung wegen der mit dem Betrieb verbundenen Risiken. Wesentliche Betriebsgrundlagen werden durch ein Besitzunternehmen gehalten und verwaltet und gehören somit nicht zur Haftungsmasse für laufende Verbindlichkeiten des Betriebsunternehmens. Die Betriebsaufspaltung ist ein Geschöpf der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Hintergrund des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung ist, dass die hinter beiden Unternehmen stehende Person bzw. Personengruppe einen einheitlichen Betätigungswillen hat, der auf die Ausübung einer gewerblichen Betätigung gerichtet ist. Eine Betriebsaufspaltung liegt bei Vermietung und Verpachtung mindestens einer notwendigen Betriebsgrundlage vom sog. Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vor, wobei beide Unternehmen von derselben Person bzw. Gruppe von Personen beherrscht werden. Über das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung wird eine nicht gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, durch eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Verpächter (= Besitzunternehmen) und der gewerblichen Betriebsgesellschaft (= Betriebsunternehmen), zum Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG und § 2 Abs. 1 GewStG. Durch die Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung sollen Vorteile einer Aufspaltung des Unternehmens in zwei selbständige Unternehmen, gegenüber Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften die ihren Betrieb in einem Unternehmen führen, vermieden werden. Durch die fehlende gesetzliche Verankerung ist das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung mit viel Unsicherheit behaftet. Vom BFH wurde das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ständig ausgeweitet, wodurch immer mehr Konstellationen als Betriebsaufspaltung angesehen werden. Durch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zeichnet sich die Tendenz ab, dass Grundstücke und Gebäude eher als bisher, als eine für die Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlage angesehen werden, was zu einer weiteren Ausdehnung der Betriebsaufspaltung zu Lasten des Steuerpflichtigen führt. Durch die zumindest nicht eindeutige gesetzliche Verankerung wird die Verfassungsmäßigkeit der Betriebsaufspaltung immer wieder angezweifelt. [...]mehr

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KlappentextInhaltsangabe:Einleitung: Die Betriebsaufspaltung, auch Doppelunternehmen genannt, bezeichnet die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Betriebes auf zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen. Wichtigster Grund hierfür ist regelmäßig eine Beschränkung der Haftung wegen der mit dem Betrieb verbundenen Risiken. Wesentliche Betriebsgrundlagen werden durch ein Besitzunternehmen gehalten und verwaltet und gehören somit nicht zur Haftungsmasse für laufende Verbindlichkeiten des Betriebsunternehmens. Die Betriebsaufspaltung ist ein Geschöpf der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Hintergrund des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung ist, dass die hinter beiden Unternehmen stehende Person bzw. Personengruppe einen einheitlichen Betätigungswillen hat, der auf die Ausübung einer gewerblichen Betätigung gerichtet ist. Eine Betriebsaufspaltung liegt bei Vermietung und Verpachtung mindestens einer notwendigen Betriebsgrundlage vom sog. Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vor, wobei beide Unternehmen von derselben Person bzw. Gruppe von Personen beherrscht werden. Über das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung wird eine nicht gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, durch eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Verpächter (= Besitzunternehmen) und der gewerblichen Betriebsgesellschaft (= Betriebsunternehmen), zum Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG und § 2 Abs. 1 GewStG. Durch die Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung sollen Vorteile einer Aufspaltung des Unternehmens in zwei selbständige Unternehmen, gegenüber Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften die ihren Betrieb in einem Unternehmen führen, vermieden werden. Durch die fehlende gesetzliche Verankerung ist das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung mit viel Unsicherheit behaftet. Vom BFH wurde das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ständig ausgeweitet, wodurch immer mehr Konstellationen als Betriebsaufspaltung angesehen werden. Durch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zeichnet sich die Tendenz ab, dass Grundstücke und Gebäude eher als bisher, als eine für die Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlage angesehen werden, was zu einer weiteren Ausdehnung der Betriebsaufspaltung zu Lasten des Steuerpflichtigen führt. Durch die zumindest nicht eindeutige gesetzliche Verankerung wird die Verfassungsmäßigkeit der Betriebsaufspaltung immer wieder angezweifelt. [...]
Details
Weitere ISBN/GTIN9783842827752
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Format Hinweis0 - No protection
Verlag
Erscheinungsjahr2012
Erscheinungsdatum09.01.2012
Auflage1. Auflage
Seiten57 Seiten
SpracheDeutsch
Artikel-Nr.2917892
Rubriken
Genre9200