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Der Wegfall der Geschäftsgrundlage nach deutschem und türkischem Recht.

Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2015
Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 den § 313 BGB, die Geschäftsgrundlage geregelt. Der türkische Gesetzgeber kodifizierte die Geschäftsgrundlagenproblematik im Juli 2012 in Art. 138 tOR unter der Überschrift »Leistungserschwerung«. Er hat sich dabei die deutsche Lösung der Geschäftsgrundlagenproblematik als Vorbild genommen und versuchte sich am § 313 BGB zu orientieren. Die Arbeit untersucht, ob die deutsche Lösung der Geschäftsgrundlagenproblematik tatsächlich geeignet ist, der Türkei als Vorbild zu dienen, und falls ja, ob der Versuch gelungen ist. Die Recherche ergab, dass der türkische Gesetzgeber sein Ziel, sich an § 313 BGB zu orientieren, nicht ganz erreicht hat, und der Art. 138 tOR noch zahlreiche diskussionsbedürftige Fragen aufwirft. In dem Vergleich wurden in beiden Rechtssystemen zahlreiche Mängel festgestellt und Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Dr. Nurten Ince absolviert zunächst im Jahr 2006 erfolgreich ihr Studium an der juristischen Fakultät der Marmara Universität in Istanbul. Sie gehört zu den drei besten Absolventen ihres Jahrgangs. Seit Juli 2007 ist sie mit einem Stipendium des türkischen Bildungsministeriums in Berlin. Sie nimmt an einem Sprachkurs teil und besteht im Jahr 2008 die TestDaf Prüfung (Sprachprüfung) erfolgreich. Sie beginnt im Jahr 2008 mit dem LL.M. an der Universität Potsdam. Die Magisterarbeit von Frau Ince wird mit dem höchsten Prädikat bewertet. Sie ist zwischen 2010-2014 Doktorandin an der Universität Potsdam und nebenher Dozentin des FRS (Fremdsprachigen Rechtsstudiums) an der Humboldt Universität zu Berlin. Sie ist derzeit Dozentin an der juristischen Fakultät der Bahcesehir Universität Berlin.
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KlappentextDer deutsche Gesetzgeber hat mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 den § 313 BGB, die Geschäftsgrundlage geregelt. Der türkische Gesetzgeber kodifizierte die Geschäftsgrundlagenproblematik im Juli 2012 in Art. 138 tOR unter der Überschrift »Leistungserschwerung«. Er hat sich dabei die deutsche Lösung der Geschäftsgrundlagenproblematik als Vorbild genommen und versuchte sich am § 313 BGB zu orientieren. Die Arbeit untersucht, ob die deutsche Lösung der Geschäftsgrundlagenproblematik tatsächlich geeignet ist, der Türkei als Vorbild zu dienen, und falls ja, ob der Versuch gelungen ist. Die Recherche ergab, dass der türkische Gesetzgeber sein Ziel, sich an § 313 BGB zu orientieren, nicht ganz erreicht hat, und der Art. 138 tOR noch zahlreiche diskussionsbedürftige Fragen aufwirft. In dem Vergleich wurden in beiden Rechtssystemen zahlreiche Mängel festgestellt und Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Dr. Nurten Ince absolviert zunächst im Jahr 2006 erfolgreich ihr Studium an der juristischen Fakultät der Marmara Universität in Istanbul. Sie gehört zu den drei besten Absolventen ihres Jahrgangs. Seit Juli 2007 ist sie mit einem Stipendium des türkischen Bildungsministeriums in Berlin. Sie nimmt an einem Sprachkurs teil und besteht im Jahr 2008 die TestDaf Prüfung (Sprachprüfung) erfolgreich. Sie beginnt im Jahr 2008 mit dem LL.M. an der Universität Potsdam. Die Magisterarbeit von Frau Ince wird mit dem höchsten Prädikat bewertet. Sie ist zwischen 2010-2014 Doktorandin an der Universität Potsdam und nebenher Dozentin des FRS (Fremdsprachigen Rechtsstudiums) an der Humboldt Universität zu Berlin. Sie ist derzeit Dozentin an der juristischen Fakultät der Bahcesehir Universität Berlin.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428545490
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2015
Erscheinungsdatum01.07.2015
Seiten513 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse2848
Artikel-Nr.3261163
Rubriken
Genre9200