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Erneuerbare Energien im europäischen Binnenmarkt für Elektrizität

E-BookPDFDRM AdobeE-Book
520 Seiten
Deutsch
Nomos Verlagerschienen am07.08.20181. Auflage
Die vorliegende Arbeit bietet erstmals eine kohärente Interpretation des europäischen primärrechtlichen Rahmens für die Förderung erneuerbarer Energien. Anhand eingehender Fallanalysen werden die Überschneidungen von Beihilfenverbot und Warenverkehrsfreiheiten des AEUV herausgearbeitet: Das Verbot fiskalischer Handelshemmnisse ist mit dem Beihilfenverbot im Merkmal der Staatlichkeit im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV dogmatisch verbunden, während sich mengenmäßige Beschränkungen und Beihilfenverbot im Selektivitätsmerkmal überschneiden. Anhand dieser Verzahnungen und unter der grundsätzlichen Annahme des AEUV, fiskalische von mengenmäßigen Handelshemmnissen zu unterscheiden, argumentiert die Autorin für eine maßstabsadäquate Bewertung mitgliedsstaatlicher Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien. Maßnahmen mit starken ökonomischen Auswirkungen auf den Binnenmarkt sind anhand rechtlicher Instrumente zu bewerten, die das Primärrecht eigens hierfür geschaffen hat.mehr

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KlappentextDie vorliegende Arbeit bietet erstmals eine kohärente Interpretation des europäischen primärrechtlichen Rahmens für die Förderung erneuerbarer Energien. Anhand eingehender Fallanalysen werden die Überschneidungen von Beihilfenverbot und Warenverkehrsfreiheiten des AEUV herausgearbeitet: Das Verbot fiskalischer Handelshemmnisse ist mit dem Beihilfenverbot im Merkmal der Staatlichkeit im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV dogmatisch verbunden, während sich mengenmäßige Beschränkungen und Beihilfenverbot im Selektivitätsmerkmal überschneiden. Anhand dieser Verzahnungen und unter der grundsätzlichen Annahme des AEUV, fiskalische von mengenmäßigen Handelshemmnissen zu unterscheiden, argumentiert die Autorin für eine maßstabsadäquate Bewertung mitgliedsstaatlicher Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien. Maßnahmen mit starken ökonomischen Auswirkungen auf den Binnenmarkt sind anhand rechtlicher Instrumente zu bewerten, die das Primärrecht eigens hierfür geschaffen hat.

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