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Strafrechtliche Verfahrensgarantien im europäischen Kartellrecht.

Implikationen und Grenzen der Strafrechtsähnlichkeit von Kartellbußgeldern.
Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2018
Das europäische Kartellrecht hat in den letzten Jahrzehnten diverse Reformen erfahren. Jedoch sind nach Ansicht des Autors noch nicht alle Verfahrensdefizite behoben, die für sich genommen, aber erst recht in ihrer Gesamtheit, ein Legitimationsdefizit zur Folge haben: Unternehmen sind weiterhin zu selbstbelastenden Aussagen verpflichtet, sie haben kein Recht zur Zeugenladung oder -befragung, es gelten verschiedene Beweisvermutungen und schließlich werden Kartellbußgelder, die bis zu 10% des Vorjahresgesamtumsatzes betragen können, durch eine nicht unabhängige und nicht unparteiliche Behörde in einem nicht-öffentlichen Verfahren verhängt und sind auch bei einer Anfechtung sofort vollziehbar. Der Autor unterzieht das europäische Kartellverfahrensrecht einer umfassenden Analyse und kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Praxis mit den Vorgaben aus der EMRK und der EU-GRCh nicht zu vereinbaren sei. Dennoch könne ein behördliches Sanktionsverfahren zulässig sein. Entscheidend sei jedoch, dass die verhängte Sanktion bei einem gleichzeitig höheren Verfahrensgarantieniveau nicht existenzvernichtend wirke. Andernfalls müssten Kartelle unmittelbar in einem gerichtlichen Verfahren sanktioniert werden.

Florian Henn studied law at Bucerius Law School in Hamburg and at Université Paris 1 Panthéon Sorbonne in Paris. Complementing the research for his thesis (University of Basel), he worked for two international law firms as a legal assistant. He then joined Deutsche Lufthansa AG in 2017. Since April 2018 Florian Henn steers the company's activities related to the »future of work«.
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KlappentextDas europäische Kartellrecht hat in den letzten Jahrzehnten diverse Reformen erfahren. Jedoch sind nach Ansicht des Autors noch nicht alle Verfahrensdefizite behoben, die für sich genommen, aber erst recht in ihrer Gesamtheit, ein Legitimationsdefizit zur Folge haben: Unternehmen sind weiterhin zu selbstbelastenden Aussagen verpflichtet, sie haben kein Recht zur Zeugenladung oder -befragung, es gelten verschiedene Beweisvermutungen und schließlich werden Kartellbußgelder, die bis zu 10% des Vorjahresgesamtumsatzes betragen können, durch eine nicht unabhängige und nicht unparteiliche Behörde in einem nicht-öffentlichen Verfahren verhängt und sind auch bei einer Anfechtung sofort vollziehbar. Der Autor unterzieht das europäische Kartellverfahrensrecht einer umfassenden Analyse und kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Praxis mit den Vorgaben aus der EMRK und der EU-GRCh nicht zu vereinbaren sei. Dennoch könne ein behördliches Sanktionsverfahren zulässig sein. Entscheidend sei jedoch, dass die verhängte Sanktion bei einem gleichzeitig höheren Verfahrensgarantieniveau nicht existenzvernichtend wirke. Andernfalls müssten Kartelle unmittelbar in einem gerichtlichen Verfahren sanktioniert werden.

Florian Henn studied law at Bucerius Law School in Hamburg and at Université Paris 1 Panthéon Sorbonne in Paris. Complementing the research for his thesis (University of Basel), he worked for two international law firms as a legal assistant. He then joined Deutsche Lufthansa AG in 2017. Since April 2018 Florian Henn steers the company's activities related to the »future of work«.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428553938
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2018
Erscheinungsdatum01.07.2018
Seiten302 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse1888
Artikel-Nr.4768937
Rubriken
Genre9200