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Die Business Judgment Rule als typübergreifendes Institut.

Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2018
Die Business Judgment Rule gem. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG ist bereits seit mehr als zehn Jahren Bestandteil des deutschen Aktienrechts. Dagegen ist die Anwendung der Business Judgment Rule auf andere Gesellschaftsformen weitestgehend ungeklärt. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor anhand der Legitimationsgrundlagen des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG, ob die Business Judgment Rule, die zu einer Haftungserleichterung für den aktienrechtlichen Vorstand im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen führt, auf die Geschäftsleiter der monistischen SE, der GmbH, der Genossenschaft, der Stiftung, des Vereins und der Personengesellschaften anwendbar ist. Aufgrund dieser beispielhaften Untersuchung hat der Autor im Ergebnis festgehalten, dass die Business Judgment Rule kein aktienrechtsspezifisches, sondern vielmehr ein typübergreifendes Institut ist und auch in anderen Rechtsformen als der Aktiengesellschaft unter Beachtung von bestimmten Modifikationen zu Haftungserleichterungen führt.

Stephan Fischer studied law at the Albert-Ludwigs-University of Freiburg and completed his first examination in January 2016. After that he did his doctor's degree in law (corporate law) under the doctoral supervisor Prof. Dr. Merkt. While working on his doctoral thesis, Stephan Fischer worked as research assistance at Albert-Ludwigs-University, Institute for Foreign and International Civil Law, Department II. In October 2017 Stephan Fischer started his legal clerkship.
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KlappentextDie Business Judgment Rule gem. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG ist bereits seit mehr als zehn Jahren Bestandteil des deutschen Aktienrechts. Dagegen ist die Anwendung der Business Judgment Rule auf andere Gesellschaftsformen weitestgehend ungeklärt. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor anhand der Legitimationsgrundlagen des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG, ob die Business Judgment Rule, die zu einer Haftungserleichterung für den aktienrechtlichen Vorstand im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen führt, auf die Geschäftsleiter der monistischen SE, der GmbH, der Genossenschaft, der Stiftung, des Vereins und der Personengesellschaften anwendbar ist. Aufgrund dieser beispielhaften Untersuchung hat der Autor im Ergebnis festgehalten, dass die Business Judgment Rule kein aktienrechtsspezifisches, sondern vielmehr ein typübergreifendes Institut ist und auch in anderen Rechtsformen als der Aktiengesellschaft unter Beachtung von bestimmten Modifikationen zu Haftungserleichterungen führt.

Stephan Fischer studied law at the Albert-Ludwigs-University of Freiburg and completed his first examination in January 2016. After that he did his doctor's degree in law (corporate law) under the doctoral supervisor Prof. Dr. Merkt. While working on his doctoral thesis, Stephan Fischer worked as research assistance at Albert-Ludwigs-University, Institute for Foreign and International Civil Law, Department II. In October 2017 Stephan Fischer started his legal clerkship.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428555673
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2018
Erscheinungsdatum01.07.2018
Seiten291 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse1784
Artikel-Nr.4897408
Rubriken
Genre9200