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Das Elternzeit-Handbuch

E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
208 Seiten
Deutsch
Graefe und Unzer Verlagerschienen am07.10.2020
Gestalte deine Elternzeit - individuell und zielgerichtet! Ist ein Baby unterwegs, wollen Eltern sich vorbereiten - emotional, organisatorisch und vor allem finanziell. Das überfordert viele schnell. Ratschläge, Modellrechnungen, Checklisten  und eine Vielzahl an widersprüchlichen Informationen  überfluten einen und führen häufig dazu, dass man sich um gar nichts kümmern möchten. Wichtige Fristen, etwa ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel, werden versäumt und Frust macht sich breit.  Verena Dias berät und unterstützt werdende Eltern und beantwortet viele Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven: - Elternzeit: wie lässt sie sich gestalten? - Wie koordinieren wir unsere Finanzen? - Finden wir noch Zeit als Paar? - Wann beantrage ich Elterngeld? - Alte Rolle - neue Rolle ... wer macht was? - Welche Zuschüsse gibt es noch? -  Wann sollte ich was mit meinem Arbeitgeber besprechen? Gerade die ersten Monate entscheiden häufig darüber, wie gut eine Familie zusammenwächst. Deshalb ist Verena Dias' Buch nicht nur ein fundierter Finanz-Ratgeber, sondern vielmehr ein ganzheitliches Coaching für die Elternzeit und ein Muss für alle, die sich zwischen Kinderwagen-Shopping und Ultraschallterminen ohne langes Suchen zielgerichtet informieren und individuell vorbereiten möchten. So wird jede Elternzeit eine entspannte Zeit!

Verena Dias ist 41 Jahre und Mutter einer 5-jährigen Tochter. Die Diplom-Kauffrau, Mediatorin und Yogalehrerin machte sich mit ihrem Herzensprojekt 'Bambini und Business' in Essen selbstständig. In Einzelterminen berät sie werdende Eltern in Bezug auf Elternzeit- und Elterngeldplanung. Zusätzlich hält sie Infoveranstaltungen zu Elternzeit, Elterngeld & Co. und ist als Job-Coach für einen Weiterbildungsträger tätig. www.bambini-und-business.de
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR12,99
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR10,99

Produkt

KlappentextGestalte deine Elternzeit - individuell und zielgerichtet! Ist ein Baby unterwegs, wollen Eltern sich vorbereiten - emotional, organisatorisch und vor allem finanziell. Das überfordert viele schnell. Ratschläge, Modellrechnungen, Checklisten  und eine Vielzahl an widersprüchlichen Informationen  überfluten einen und führen häufig dazu, dass man sich um gar nichts kümmern möchten. Wichtige Fristen, etwa ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel, werden versäumt und Frust macht sich breit.  Verena Dias berät und unterstützt werdende Eltern und beantwortet viele Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven: - Elternzeit: wie lässt sie sich gestalten? - Wie koordinieren wir unsere Finanzen? - Finden wir noch Zeit als Paar? - Wann beantrage ich Elterngeld? - Alte Rolle - neue Rolle ... wer macht was? - Welche Zuschüsse gibt es noch? -  Wann sollte ich was mit meinem Arbeitgeber besprechen? Gerade die ersten Monate entscheiden häufig darüber, wie gut eine Familie zusammenwächst. Deshalb ist Verena Dias' Buch nicht nur ein fundierter Finanz-Ratgeber, sondern vielmehr ein ganzheitliches Coaching für die Elternzeit und ein Muss für alle, die sich zwischen Kinderwagen-Shopping und Ultraschallterminen ohne langes Suchen zielgerichtet informieren und individuell vorbereiten möchten. So wird jede Elternzeit eine entspannte Zeit!

Verena Dias ist 41 Jahre und Mutter einer 5-jährigen Tochter. Die Diplom-Kauffrau, Mediatorin und Yogalehrerin machte sich mit ihrem Herzensprojekt 'Bambini und Business' in Essen selbstständig. In Einzelterminen berät sie werdende Eltern in Bezug auf Elternzeit- und Elterngeldplanung. Zusätzlich hält sie Infoveranstaltungen zu Elternzeit, Elterngeld & Co. und ist als Job-Coach für einen Weiterbildungsträger tätig. www.bambini-und-business.de
Details
Weitere ISBN/GTIN9783833876714
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format HinweisePub Wasserzeichen
FormatE101
Erscheinungsjahr2020
Erscheinungsdatum07.10.2020
Seiten208 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse1441 Kbytes
Illustrationen0 Fotos
Artikel-Nr.5151485
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Hinweis zur OptimierungImpressumWichtiger HinweisMit gutem Gefühl die spannendste Zeit des Lebens planenLiebe Leserin, lieber Leser,Ein paar Hinweise vorab ...Unsere BeispielfamilienKapitel 1 - Mutterschutz und MutterschaftsgeldKapitel 2 - ElternzeitKapitel 3 - ElterngeldKapitel 4 - Die Höhe des ElterngeldsKapitel 5 - ElterngeldantragKapitel 6 - FinanzenKapitel 7 - Eure persönliche SituationKapitel 8 - Kurz und knapp im ÜberblickAdressen, die weiterhelfenÜber die AutorinRechtliches | HaftungsausschlussDie Autorinmehr
Leseprobe

MUTTERSCHUTZFRISTEN - WIE LANGE UND WANN?

Besonders wichtig für dich als Schwangere sind die gesetzlich verankerten Schutzfristen vor und nach der Entbindung: Sie umfassen einen Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. In bestimmten Fällen verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt, zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten, medizinischen Frühgeburten oder gegebenenfalls bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung. 

In den genannten Zeiträumen darf dein Arbeitgeber dich nicht beschäftigen. Als finanziellen Ausgleich für das entgangene Einkommen erhältst du für die Wochen, die du im Mutterschutz verbringst, das Mutterschaftsgeld. Dazu gleich mehr (siehe Abschnitt Mutterschaftsgeld ab >).
Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz

Viele angestellte Schwangere nehmen vor Beginn der Mutterschutzfrist (also noch vor den sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) die ihnen noch zustehenden Urlaubstage. Grundsätzlich hast du das Recht, diesen Urlaubsanspruch auch nach der Elternzeit zu nehmen. Viele Arbeitgeber und schwangere Frauen bevorzugen jedoch die Variante, den Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist aufzubrauchen. Das hat den Vorteil, dass du als Schwangere dich schon etwas früher vom Arbeitsleben zurückziehen und dich auf deine Gesundheit und dein zukünftiges Mamadasein konzentrieren kannst. Zudem brauchst du dir keine Gedanken über noch ausstehende Urlaubstage zu machen, die du gegebenenfalls erst einige Jahre später nehmen wirst. Oder die du dir irgendwann auszahlen lässt, wenn du zum Beispiel nach der Elternzeit das Arbeitsverhältnis mit deinem Arbeitgeber auflöst.

FALLBEISPIEL

Karin

Der errechnete Geburtstermin von Paul ist der 7.10.2020 (ein Mittwoch). Karins Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt, also am 26.8.2020. Ihr letzter Arbeitstag ist somit Dienstag, der 25.8.2020. Da sie noch einen Urlaubsanspruch von zwölf Tagen übrig hat, den sie vor der Geburt aufbrauchen will, ist Freitag, der 7.8.2020, ihr letzter Arbeitstag. 

Karins Mutterschutzfrist endet acht Wochen nach der Geburt. Da Paul tatsächlich »pünktlich« zum errechneten Geburtstermin am 7. 10. 2020 auf die Welt kommt, endet Karins Mutterschutzfrist wie geplant am Mittwoch, den 2.12.2020. Wenn sie nicht direkt im Anschluss Elternzeit nehmen würde, wäre Donnerstag, der 3.12.2020, ihr erster Arbeitstag nach Ablauf der Mutterschutzfrist.
Dein Baby kommt früher als geplant

Die meisten Babys werden nicht am errechneten Geburtstermin geboren. Was bedeutet das für die Mutterschutzfrist? Wenn das Baby früher oder pünktlich geboren wird, bleibt die Gesamtdauer des Mutterschutzes mit 14 Wochen gleich.

FALLBEISPIEL

Anja und Andrea

Im Beispiel von Anja und Andrea wird ihre Tochter Sabrina nicht am errechneten Termin am Mittwoch, den 7.10.2020, geboren, sondern schon eine Woche vorher am Mittwoch, den 30.9.2020. Damit ist Anja vor der Geburt nicht schon sechs Wochen im Mutterschutz, sondern erst fünf (26.8. bis 30.9.2020). Diese eine Woche im Mutterschutz, die Sabrina zu früh auf die Welt gekommen ist, geht Anja allerdings nicht verloren: Die Schutzfrist, die ihr nach der Geburt ihrer Tochter zusteht, wird um eine zusätzliche Woche verlängert.

Damit ist Anja nach der Geburt (30.9.2020) nicht acht, sondern neun Wochen bis zum 2.12.2020 im Mutterschutz. Die gesamte Dauer der Mutterschutzfristen hat sich also durch den früheren Geburtstermin nicht verändert. Es bleibt bei einer Gesamtdauer von 14 Wochen. Auch der Start- und Endtermin des Mutterschutzes sind gleich geblieben (26.8. bis 2.12.2020). Zum besseren Verständnis findest du auf Seiteâ20 eine Übersicht mit den Mutterschutzfristen unserer Beispielmütter.
Dein Baby kommt später als geplant

Wenn dein Baby auf sich warten lässt und später als zum errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, verkürzt sich die Gesamtdauer deines Mutterschutzes allerdings nicht. Im Gegenteil: Der Zeitraum verlängert sich um die Anzahl an Tagen beziehungsweise Wochen, die seit dem errechneten Termin vergangen sind. Für diesen Zeitraum profitierst du zusätzlich von Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Ein kleiner Trost, wenn du schon sehnsüchtig auf die Geburt deines Kindes wartest!

FALLBEISPIEL

Katja und Jan

Eric, der Sohn von Katja und Jan, kommt am 14.10.2020 auf die Welt, eine Woche nach dem errechneten Termin. Wie wirkt sich das auf die Mutterschutzdauer von Katja aus? Am Tag von Erics Geburt ist Katja bereits seit sieben (statt sechs) Wochen im Mutterschutz (26.8. bis 14.10.2020).

Diese zusätzliche Woche wird ihr nicht nach der Geburt gekürzt. Es bleibt dabei, dass sie nach der Geburt eine Mutterschutzfrist von acht Wochen hat. Somit dauert in diesem Fall der gesamte Mutterschutz 15 (statt 14) Wochen und endet am 9.12.2020. Aus rein finanzieller Sicht ist das Übertragen ein kleiner Trost, da Katja somit eine Woche länger Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss erhält.

Besondere Umstände, bei denen sich der Mutterschutz verlängert

Es gibt drei besondere Umstände, bei denen sich der Mutterschutz zusätzlich um weitere vier Wochen verlängert: bei medizinischen Frühgeburten, bei Zwillings- und weiteren Mehrlingsgeburten und (auf Antrag) bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung. In diesen Fällen dauert die Mutterschutzfrist nach der Geburt nicht acht, sondern zwölf Wochen. Die behandelnden Ärzte stellen dann im Krankenhaus eine Bescheinigung aus, die du bei deiner Krankenkasse zur Verlängerung des Mutterschutzes einreichst. Sollten zwei der genannten Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Frühgeburt von Zwillingen, verlängert sich die Mutterschutzfrist jedoch nicht um die doppelte Dauer (acht Wochen); es bleibt bei einer Verlängerung von vier Wochen.



FALLBEISPIEL

Carolin und Fabian

Die Zwillinge Anton und Emil kommen schon am 2.9.2020 zu früh zur Welt. Damit sind sie Frühgeburten im medizinischen Sinn. Eine Frühgeburt liegt vor, wenn ein Kind bei der Geburt weniger als 2â500 Gramm wiegt oder wenn es zwar mehr Gewicht auf die Waage bringt, aber »die Reifezeichen noch nicht voll ausgebildet sind« und es somit »wesentlich erweiterter Pflege bedarf«. Ob es sich um eine Frühgeburt im medizinischen Sinn handelt, wird vom zuständigen Kinderarzt bei der U1 unmittelbar nach der Geburt festgestellt.


Anton und Emil werden nicht - wie ursprünglich errechnet - am 7.10.2020 geboren, sondern schon am 2.9.2020 und kommen somit fünf Wochen zu früh zur Welt. Der Mutterschutz von Carolin hat erst eine Woche vorher begonnen (26.8.2020). Die noch ausstehenden fünf Wochen gehen ihr aber nicht verloren: Sie werden einfach zum Mutterschutz nach der Geburt addiert. Somit dauert der Mutterschutz nach der Geburt der Zwillinge für Carolin statt acht nun 13 Wochen (acht plus fünf) bis zum 2.12.2020. Aufgrund der medizinischen Frühgeburt von Anton und Emil verlängert sich die Mutterschutzfrist um weitere vier Wochen auf 17 Wochen (acht plus fünf plus vier) nach der Geburt und endet erst am 30.12.2020, obwohl sie bereits am 2.9.2020 geboren wurden.


INFO

Sowohl bei medizinischen Frühgeburten als auch bei Zwillings- und weiteren Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist um vier Wochen. Wenn beide Voraussetzungen vorliegen (Mehrlingsgeburt und medizinische Frühgeburt) verlängert sich die Mutterschutzfrist jedoch nicht um die doppelte Dauer (acht Wochen); es bleibt bei einer Verlängerung um vier Wochen.

Wenn du noch länger arbeiten möchtest

Manchmal gibt es Gründe, die dagegen sprechen, dass eine Schwangere schon sechs Wochen vor der Geburt den Mutterschutz in Anspruch nimmt. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn sie noch ein bestimmtes Projekt am Arbeitsplatz zum Abschluss bringen oder einen wichtigen beruflichen Termin wahrnehmen möchte. Ein verspäteter Antritt des Mutterschutzes ist auch eine mögliche Option, wenn die Schwangere den Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung um einen relevanten Monat verschieben möchte. Ein Sonderfall, den ich im Elterngeldkapitel auf > am Beispiel von Katja und Jan erläutere. 

Was auch immer deine persönlichen Gründe sein mögen: Vor der Geburt hast du die Möglichkeit, den Beginn der Mutterschutzfrist zu verschieben und noch länger zu arbeiten. Auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin muss dein Arbeitgeber diese Entscheidung akzeptieren. Den Zeitraum nach der Geburt kannst du jedoch nicht verkürzen, denn in diesen acht Wochen gilt ein gesetzlich vorgeschriebenes absolutes Arbeitsverbot.

Solltest du dich dazu entscheiden, deinen Mutterschutz vor der Geburt verspätet anzutreten, kommt es nicht zu Verschiebungen oder Veränderungen der Termine im Mutterschutz. Es verkürzt sich lediglich der Zeitraum vor der Geburt. Ansonsten gelten die Regeln, die ich oben erläutert habe. Alles Weitere hängt vom tatsächlichen Geburtstermin deines Kindes ab. 

FALLBEISPIEL

Katja und Jan

Katjas Mutterschutz würde bei einem errechneten Geburtstermin am 7.10.2020 planmäßig am 26.8.2020 beginnen. Da sie den Bemessungszeitraum für die Berechnung ihres Elterngelds aber um einen Monat nach hinten verschieben möchte, damit sie einen höheren Betrag erhält, arbeitet sie noch eine Woche länger bis zum 1.9.2020 und beginnt ihren Mutterschutz erst am 2.9.2020.

Wird Eric püntklich am 7.10.2020 geboren, bleibt es dabei, dass...

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Verena Dias ist 41 Jahre und Mutter einer 5-jährigen Tochter. Die Diplom-Kauffrau, Mediatorin und Yogalehrerin machte sich mit ihrem Herzensprojekt "Bambini und Business" in Essen selbstständig. In Einzelterminen berät sie werdende Eltern in Bezug auf Elternzeit- und Elterngeldplanung. Zusätzlich hält sie Infoveranstaltungen zu Elternzeit, Elterngeld & Co. und ist als Job-Coach für einen Weiterbildungsträger tätig.bambini-und-business.de
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