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Startup-Recht

E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
452 Seiten
Deutsch
O'Reillyerschienen am30.06.2020aktualisierte und erweiterte Auflage
Pflichtlektüre zu allen Rechtsthemen, die Startups betreffen für Gründer: um informiert wichtige Entscheidungen zu treffen und folgenreiche Fehler zu vermeiden
Erfahrungen aus langjähriger Beratungstätigkeit verständlich zusammengefasst
alle Rechtsgebiete im Überblick: von der Wahl der Gesellschaftsform, der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags, dem Schutz von Marken und Technologien über Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zu den Pflichten des Geschäftsführers
hoher Praxisnutzen durch Formulierungsvorschlägen für Verträge, Mustertexte und Checklisten

Startups werden in den ersten Jahren mit vielen juristischen Fragestellungen konfrontiert. Für den Unternehmenserfolg ist extrem wichtig, dass Gründer juristische Sachverhalte im Blick haben, einordnen und folgenreiche Fehlentscheidungen so eher vermeiden können.
Jan Schnedler, Rechtsanwalt in Hamburg, berät seit vielen Jahren Startups in allen relevanten Fragestellungen. In diesem Praxisleitfaden fasst er seine Erfahrungen zusammen - in einer Sprache, die für Nichtjuristen verständlich ist.
Das Buch deckt alle relevanten Rechtsfragen ab: von der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, dem Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags über die Startup-Finanzierung durch Bootstrapping, Familiy/Fools/Friends, Business Angels, Venture Capital, Crowdfounding und staatliche Förderungen bis hin zu den Pflichten eines Geschäftsführers, wichtigen Fakten bei der Beschäftigung von Mitarbeitern u.v.a.m.
Die erweiterte und durchgehend aktualisierte zweite Auflage deckt die neuesten Entwicklungen in allen Rechtsbereichen ab und klärt über typische Deal Breaker sowie die 10 häufigsten Fehler von Startups auf.


Rechtsanwalt Jan Schnedler, LL.M., berät seit vielen Jahren technologieorientierte innovative Startups. 2011 gründete er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Nebenbei ist er in der Geschäftsführung des Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) tätig. Er ist Schiedsrichter am Czech Arbitration Court, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Mentor beim Google Launchpad Accelerator und hat selbst mehrere Startups wie z.B. die Ynicorn GmbH gegründet.
mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR39,90
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR31,90
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR31,90

Produkt

KlappentextPflichtlektüre zu allen Rechtsthemen, die Startups betreffen für Gründer: um informiert wichtige Entscheidungen zu treffen und folgenreiche Fehler zu vermeiden
Erfahrungen aus langjähriger Beratungstätigkeit verständlich zusammengefasst
alle Rechtsgebiete im Überblick: von der Wahl der Gesellschaftsform, der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags, dem Schutz von Marken und Technologien über Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zu den Pflichten des Geschäftsführers
hoher Praxisnutzen durch Formulierungsvorschlägen für Verträge, Mustertexte und Checklisten

Startups werden in den ersten Jahren mit vielen juristischen Fragestellungen konfrontiert. Für den Unternehmenserfolg ist extrem wichtig, dass Gründer juristische Sachverhalte im Blick haben, einordnen und folgenreiche Fehlentscheidungen so eher vermeiden können.
Jan Schnedler, Rechtsanwalt in Hamburg, berät seit vielen Jahren Startups in allen relevanten Fragestellungen. In diesem Praxisleitfaden fasst er seine Erfahrungen zusammen - in einer Sprache, die für Nichtjuristen verständlich ist.
Das Buch deckt alle relevanten Rechtsfragen ab: von der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, dem Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags über die Startup-Finanzierung durch Bootstrapping, Familiy/Fools/Friends, Business Angels, Venture Capital, Crowdfounding und staatliche Förderungen bis hin zu den Pflichten eines Geschäftsführers, wichtigen Fakten bei der Beschäftigung von Mitarbeitern u.v.a.m.
Die erweiterte und durchgehend aktualisierte zweite Auflage deckt die neuesten Entwicklungen in allen Rechtsbereichen ab und klärt über typische Deal Breaker sowie die 10 häufigsten Fehler von Startups auf.


Rechtsanwalt Jan Schnedler, LL.M., berät seit vielen Jahren technologieorientierte innovative Startups. 2011 gründete er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Nebenbei ist er in der Geschäftsführung des Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) tätig. Er ist Schiedsrichter am Czech Arbitration Court, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Mentor beim Google Launchpad Accelerator und hat selbst mehrere Startups wie z.B. die Ynicorn GmbH gegründet.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783969100004
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format HinweisePub Wasserzeichen
FormatE101
Verlag
Erscheinungsjahr2020
Erscheinungsdatum30.06.2020
Auflageaktualisierte und erweiterte Auflage
Seiten452 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse1752 Kbytes
Artikel-Nr.5252737
Rubriken
Genre9201

Inhalt/Kritik

Leseprobe
KAPITEL 1
Die Weichen stellen: mit der richtigen Gesellschaftsform starten

In der Gründungsphase müssen Sie das Gründungsteam zusammenstellen, Ihr Geschäftsmodell entwickeln, Ihren Eintrittsmarkt bestimmen, Ihr Minimum Viable Product testen, die Geschäftsanteile unter den Gründern verteilen, das Gründungskapital aufbringen u.v.a.m. Darüber hinaus ist auf der juristischen Seite viel zu klären: Das Gründungsteam muss - zumeist unter Zeitdruck - Entscheidungen treffen, die weitreichende Folgen haben. Eine sehr wichtige Entscheidung ist die Wahl einer geeigneten Gesellschaftsform - also ob Sie Ihre Unternehmung beispielsweise als GmbH, UG, AG, Ltd., GbR, KG, OHG oder GmbH & Co. KG gründen. Treffen Sie die falsche Entscheidung, kann ein Scheitern der Geschäftsidee nicht nur beträchtliche Konsequenzen für Ihr berufliches Leben haben, sondern sich auch auf Ihr Privatleben und das der anderen Gründer auswirken.

Weitere Themen in dieser ersten Phase sind: Was ist bei der Gewerbeanmeldung, der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, der Wahl des Firmennamens sowie dem Kontakt mit dem Notar zu beachten, und mit welchen Kosten müssen Sie für die Unternehmensgründung rechnen? Des Weiteren wird erläutert, welche Vorteile eine sogenannte Holdingstruktur hat.


Hinweis: Definition Startup

Dieses Buch konzentriert sich auf Startups. Ein Startup ist nach gängiger Definition ein junges, technologiebezogenes oder innovatives Unternehmen mit mehreren Gründern, das sich noch nicht auf dem Markt etabliert hat und auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten ist, um schnell zu wachsen.

Ein Friseurladen oder ein Restaurant sind nach dieser Definition beispielsweise keine Startups. Dennoch sind fast alle Ausführungen in diesem Buch für traditionelle Unternehmensgründungen relevant und lassen sich auf diese übertragen.


Der Schwerpunkt dieses Kapitals liegt auf den für Firmengründer relevantesten Gesellschaftsformen: der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH) und der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (kurz UG).

Mit der Wahl der Gesellschaftsform und der inneren Ausgestaltung der Gesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag stellen Sie ganz am Anfang der Gründung die Weichen und können sich absichern, um beispielsweise auch eine Privatinsolvenz zu verhindern, wenn das Startup scheitert.
Häufig gewählte Gesellschaftsformen

Für Unternehmensgründer ist es enorm wichtig, die Gesellschaftsform zu wählen, die am besten zu ihrem Startup passt. Aber was unterscheidet GmbH, UG, AG, GbR, OHG, KG, Ltd. und wie sie alle heißen? Und welche dieser Gesellschaftsformen kommen überhaupt für Startups infrage?

Zum besseren Verständnis zunächst eine Einordnung: Generell werden im Gesellschaftsrecht Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Wie dem Namen nach zu erwarten, steht bei den Personengesellschaften die Person des Gesellschafters, bei der Kapitalgesellschaft die Kapitalbeteiligung im Vordergrund.

Die Personengesellschaften sind auf den persönlichen Einsatz der Gesellschafter ausgelegt - z.B. bringen die Gesellschafter ihr Privatvermögen als Haftungsmasse ein. Bei der Kapitalgesellschaft besteht der entscheidende Beitrag der Gesellschafter im Kapital, das sie der Gesellschaft zur Verfügung stellen, wobei das Privatvermögen der Gesellschafter in der Regel dann nicht mehr als Haftungsmasse zur Verfügung steht.

Kapitalgesellschaften bieten Ihnen einen ganz entscheidenden Vorteil: Bei der Kapitalgesellschaft beschränkt sich die Haftung und damit das Risiko des Gesellschafters bzw. des Gründers - z.B. im Fall der Insolvenz - in der Regel auf seine Einlageverpflichtung. Das bedeutet, dass Sie, nachdem Sie einmal das Stammkapital ordnungsgemäß eingezahlt haben, nicht mehr mit Ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Anders ist das bei den reinen Personengesellschaften geregelt. Hier wird üblicherweise kein Kapital eingezahlt. Als Haftungsmasse steht das Vermögen der Gesellschafter oder einzelner Gesellschafter zur Verfügung.

Bevor ich die wichtigsten Gesellschaftsformen im Einzelnen vorstelle, zeigt die folgende Tabelle, welche Gesellschaftsformen jeweils zu den Kapital- und den Personalgesellschaften gehören:

Tabelle 1-1: Gesellschaftsformen - eingeteilt in Kapital- und Personengesellschaften

Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften

Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Aktiengesellschaft (AG)

Kommanditgesellschaft (KG)

Ausländische Rechtsformen: englische Limited (Ltd.)

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)/Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

 

Stille Gesellschaft

 

Mischformen

Mischformen

GmbH & Co. KG

 

Neben der Haftungsbeschränkung gibt es aber noch eine Reihe weiterer wichtiger Punkte, die Sie bei der Wahl der für Sie passenden Gesellschaftsform unbedingt berücksichtigen sollten:
Haftungssituation
anfängliche Kapitalausstattung (also wie viel Kapital Sie zur Gründung aufbringen wollen oder können)
steuerliche Konsequenzen
Gründungskosten
Kapitalaufbringungsmöglichkeiten/Investorenkompatibilität
organisatorische Gesichtspunkte (z.B. wie formalistisch die Rechtsform organisiert ist)
Einfachheit und Flexibilität der Ausgestaltung der Rechtsform im Gesellschaftsvertrag
Verwaltungsaufwand und Verwaltungskosten
einfache Veräußerbarkeit/Übernahme der Anteile/des Unternehmens
Abwicklungsmöglichkeiten bei Scheitern der Unternehmung/Geschäftsidee

Die meisten Existenzgründer, die nicht allein gründen, entscheiden sich für die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Ansonsten kommt für Startups nach obiger Definition in den meisten Konstellationen nur noch die GmbH & Co. KG oder bei größeren Unternehmungen die Aktiengesellschaft ernsthaft in Betracht.

Neben der Haftungsbeschränkung besteht ein wesentlicher Vorteil der Kapitalgesellschaften darin, dass Business-Angels oder Venture-Capital-Gesellschaften bevorzugt in Kapitalgesellschaften investieren, sodass die Kapitalgesellschaften besonders kompatibel mit Investoren sind. Haben Sie vor, eine Finanzierung über Business-Angels oder Venture-Capital-Gesellschaften durchzuführen, sollten Sie Ihr Startup als GmbH, UG oder AG gründen.

Gründen Sie nicht im Team, sondern als Einzelunternehmer, oder ist Ihr Haftungsrisiko überschaubar, kann auch die Gründung einer Personengesellschaft sinnvoll sein.

Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR), die offene Handelsgesellschaft (kurz OHG) und die reine Kommanditgesellschaft (kurz KG) scheiden für innovative Startups aus haftungsrechtlichen Gründen in der Regel aus. Die Gründer trifft hier mit ihrem Privatvermögen eine gesamtschuldnerische unbeschränkte persönliche Haftung. Bei der KG gibt es beim Haftungsrisiko Unterschiede: Hier sind zwei unterschiedlich haftende Gesellschafter (Komplementäre und Kommanditisten) vorgesehen. Während die Komplementäre voll persönlich haften, sind die Kommanditisten - vergleichbar den GmbH-Gesellschaftern - nur beschränkt haftbar, nämlich in Höhe der jeweils von ihnen übernommenen Einlage.


Hinweis: Ausländische Gesellschaftsform

Eine ausländische Gesellschaftsform sollten Sie nur in Erwägung ziehen, wenn Ihre Geschäftsidee einen klaren internationalen Fokus hat, Sie bereits Erfahrung als Unternehmer sammeln konnten und über professionelle Unterstützung durch qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater sowie eine ausreichende Finanzierung verfügen.


Welche Unternehmensformen besonders verbreitet sind, zeigen die Eintragungen im Handelsregister (Stand 1. Januar 2016):
Gesellschaften mit beschränkter Haftung: ca. 1.071.000
Kommanditgesellschaften inklusive GmbH & Co. KG: ca. 257.000
Einzelkaufmännische Unternehmen: ca. 158.000
Unternehmergesellschaften: ca. 115.000
Offene Handelsgesellschaften: ca....
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Autor

Rechtsanwalt Jan Schnedler, LL.M., berät seit vielen Jahren technologieorientierte innovative Startups. 2011 gründete er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Nebenbei ist er in der Geschäftsführung des Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) tätig. Er ist Schiedsrichter am Czech Arbitration Court, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Mentor beim Google Launchpad Accelerator und hat selbst mehrere Startups wie z.B. die Ynicorn GmbH gegründet.