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Der Nacherbenschutz gem. § 823 BGB.

Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2021
»Das inhaltlich machtvollste Warterecht aber ist unzweifelhaft die den Gegenstand des Nacherbenrechts bildende Anwartschaft auf Erwerb der Erbschaft« (RGZ 101, S. 188). Angesichts dieser Feststellung des RG verwundert es nicht, daß dem zum Nacherben Bestimmten zwischen Erb- und Nacherbfall ein subjektives Anwartschaftsrecht mit den entsprechenden Konsequenzen auch im Hinblick auf den Deliktschutz eingeräumt wird. Dieses Anwartschaftsrecht soll die Erbschaft insgesamt betreffen. Eine Anwartschaft des Nacherben auf einzelne Nachlaßgegenstände wird hingegen gemeinhin abgelehnt. Der deliktische Anspruch wird indes dem künftigen Nacherben bedenkenlos auch dann gewährt, wenn einzelne Nachlaßgegenstände der Gesamterberwartung dauerhaft entzogen werden. Diesen Widerspruch greift der Autor in der vorliegenden Abhandlung auf und löst ihn durch eine teilweise Neubestimmung der Nacherbenanwartschaft. Wichtigstes Ergebnis hierbei ist die Restriktion der Schadensersatzberechtigung des Anwärters auf den Fall der Beeinträchtigung der in § 2113 Abs. 1 BGB genannten Erbschaftsbestandteile. Darüber hinaus werden der Schutzumfang der Nacherbenanwartschaft sowie die Konkurrenz der deliktischen Schadensersatzberechtigungen von Vor- und Nacherbe bei durch Dritten veranlaßten Nachlaßschädigungen angesprochen. Ergänzend zum Schutz des künftigen Nacherben wegen Verletzung seiner Anwartschaft fällt der Blick zudem auf seine außerdeliktische Absicherung sowie die Frage, ob § 823 Abs. 2 BGB einen weitergehenden Deliktschutz leisten kann.mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR64,90

Produkt

Klappentext»Das inhaltlich machtvollste Warterecht aber ist unzweifelhaft die den Gegenstand des Nacherbenrechts bildende Anwartschaft auf Erwerb der Erbschaft« (RGZ 101, S. 188). Angesichts dieser Feststellung des RG verwundert es nicht, daß dem zum Nacherben Bestimmten zwischen Erb- und Nacherbfall ein subjektives Anwartschaftsrecht mit den entsprechenden Konsequenzen auch im Hinblick auf den Deliktschutz eingeräumt wird. Dieses Anwartschaftsrecht soll die Erbschaft insgesamt betreffen. Eine Anwartschaft des Nacherben auf einzelne Nachlaßgegenstände wird hingegen gemeinhin abgelehnt. Der deliktische Anspruch wird indes dem künftigen Nacherben bedenkenlos auch dann gewährt, wenn einzelne Nachlaßgegenstände der Gesamterberwartung dauerhaft entzogen werden. Diesen Widerspruch greift der Autor in der vorliegenden Abhandlung auf und löst ihn durch eine teilweise Neubestimmung der Nacherbenanwartschaft. Wichtigstes Ergebnis hierbei ist die Restriktion der Schadensersatzberechtigung des Anwärters auf den Fall der Beeinträchtigung der in § 2113 Abs. 1 BGB genannten Erbschaftsbestandteile. Darüber hinaus werden der Schutzumfang der Nacherbenanwartschaft sowie die Konkurrenz der deliktischen Schadensersatzberechtigungen von Vor- und Nacherbe bei durch Dritten veranlaßten Nachlaßschädigungen angesprochen. Ergänzend zum Schutz des künftigen Nacherben wegen Verletzung seiner Anwartschaft fällt der Blick zudem auf seine außerdeliktische Absicherung sowie die Frage, ob § 823 Abs. 2 BGB einen weitergehenden Deliktschutz leisten kann.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428495016
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2021
Erscheinungsdatum01.07.2021
Seiten223 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse21431
Artikel-Nr.5709918
Rubriken
Genre9200