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Die Haftung Dritter im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung des Franchisenehmers.

Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2019
Neben den Vertragsparteien Franchisenehmer und Franchisegeber können bei den Verhandlungen zum Vertragsabschluss eines Franchisevertrags auf Seiten des Franchisegebers weitere Personen beteiligt sein: unter anderem Mitarbeiter der Franchisegebergesellschaft, Berater bzw. Makler oder Area Developer. Alle diese Personen vereint, dass sie, obwohl sie selbst nicht Vertragspartei werden, den Inhalt des Vertragsschlusses im Rahmen der von ihnen geführten Verhandlungen mit dem Franchisenehmer erheblich beeinflussen können. Entsteht dem Franchisenehmer aufgrund falscher Versprechungen oder unterlassener Mitteilung vertragserheblicher Informationen ein finanzieller Schaden, kann er ein Interesse daran haben, auch gegen diese Dritten vorzugehen. Die Arbeit untersucht die Haftung dieser Personen aus einem eigenen vorvertraglichen Schuldverhältnis, aus einem konkludent geschlossenen Auskunfts- und Beratungsvertrag, aus der im Franchising umstrittenen bürgerlichrechtlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt.

Nils Willich was born in Bonn, grew up in Berlin and studied law at Freie Universität in Berlin. After his first state examination, he started his doctoral thesis at Freie Universität. He completed it in Bielefeld after his doctoral supervisor, Prof. Dr. Martin Schwab, accepted an appointment to Bielefeld University. During this time he worked in a medium-sized law firm specialized on internet and media law. After his legal clerkship in Berlin and New York he is now attorney in Berlin, at first over three years at GÖRG, since then at Busse & Miessen focused on franchise law.
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KlappentextNeben den Vertragsparteien Franchisenehmer und Franchisegeber können bei den Verhandlungen zum Vertragsabschluss eines Franchisevertrags auf Seiten des Franchisegebers weitere Personen beteiligt sein: unter anderem Mitarbeiter der Franchisegebergesellschaft, Berater bzw. Makler oder Area Developer. Alle diese Personen vereint, dass sie, obwohl sie selbst nicht Vertragspartei werden, den Inhalt des Vertragsschlusses im Rahmen der von ihnen geführten Verhandlungen mit dem Franchisenehmer erheblich beeinflussen können. Entsteht dem Franchisenehmer aufgrund falscher Versprechungen oder unterlassener Mitteilung vertragserheblicher Informationen ein finanzieller Schaden, kann er ein Interesse daran haben, auch gegen diese Dritten vorzugehen. Die Arbeit untersucht die Haftung dieser Personen aus einem eigenen vorvertraglichen Schuldverhältnis, aus einem konkludent geschlossenen Auskunfts- und Beratungsvertrag, aus der im Franchising umstrittenen bürgerlichrechtlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt.

Nils Willich was born in Bonn, grew up in Berlin and studied law at Freie Universität in Berlin. After his first state examination, he started his doctoral thesis at Freie Universität. He completed it in Bielefeld after his doctoral supervisor, Prof. Dr. Martin Schwab, accepted an appointment to Bielefeld University. During this time he worked in a medium-sized law firm specialized on internet and media law. After his legal clerkship in Berlin and New York he is now attorney in Berlin, at first over three years at GÖRG, since then at Busse & Miessen focused on franchise law.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428557226
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2019
Erscheinungsdatum01.07.2019
Seiten220 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse1136
Artikel-Nr.8076493
Rubriken
Genre9200