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Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bekanntmachungen zum GEG

Paket: Das neue Gebäudeenergiegesetz + Bekanntmachungen zum GEG
DIN Media GmbHerschienen am01.07.2022
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist da, und führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem Gesetz zusammen. Ergänzend zum GEG werden erweiternde und konkretisierende offizielle Bekanntmachungen erlassen. Diese werden nur in digitaler Form veröffentlicht, was für den Arbeitsalltag bisweilen nicht optimal ist. Das vorliegende Buch bietet diese Schriftstücke in gebündelter Form an, und versieht die einzelnen Bekanntmachungen mit nützlichen Erklärungen und Erläuterungen. Das Buch versteht sich als Praxishilfe zum besseren Verständnis und erleichterten Umgang mit den Bekanntmachungen zum GEG. Insgesamt sechs Bekanntmachungen sind aktuell bereits vorgesehen; zu allen sechs findet sich Material in dieser nützlichen Arbeitshilfe. 'Bekanntmachungen zum GEG - Texte, Erläuterungen, Grundlagen' beinhaltet:•Hintergrundinformationen•Übersichts-Kommentierung•Heraushebung der Neuerungen gegenüber bisherigem Recht•Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Bekanntmachungen und der Energieausweiskontrolle (Datenschema des DIBt)•Flussdiagramme, ChecklistenDes Weiteren wurden die in den Bekanntmachungen enthaltenen Tabellen nutzerfreundlich formatiert. Für weiterführende Informationen wurden Verlinkungen zu den Begleitforschungsprojekten eingefügt. Das Buch richtet sich an:Architekten, Ingenieure und professionelle Bauherren, Fachleute in Firmen, welche Baustoffe, TGA oder Fachsoftware anbieten, sowie Mitarbeiter von Fachbehörden bei Ländern und Kommunenmehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR76,00

Produkt

KlappentextDas neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist da, und führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem Gesetz zusammen. Ergänzend zum GEG werden erweiternde und konkretisierende offizielle Bekanntmachungen erlassen. Diese werden nur in digitaler Form veröffentlicht, was für den Arbeitsalltag bisweilen nicht optimal ist. Das vorliegende Buch bietet diese Schriftstücke in gebündelter Form an, und versieht die einzelnen Bekanntmachungen mit nützlichen Erklärungen und Erläuterungen. Das Buch versteht sich als Praxishilfe zum besseren Verständnis und erleichterten Umgang mit den Bekanntmachungen zum GEG. Insgesamt sechs Bekanntmachungen sind aktuell bereits vorgesehen; zu allen sechs findet sich Material in dieser nützlichen Arbeitshilfe. 'Bekanntmachungen zum GEG - Texte, Erläuterungen, Grundlagen' beinhaltet:•Hintergrundinformationen•Übersichts-Kommentierung•Heraushebung der Neuerungen gegenüber bisherigem Recht•Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Bekanntmachungen und der Energieausweiskontrolle (Datenschema des DIBt)•Flussdiagramme, ChecklistenDes Weiteren wurden die in den Bekanntmachungen enthaltenen Tabellen nutzerfreundlich formatiert. Für weiterführende Informationen wurden Verlinkungen zu den Begleitforschungsprojekten eingefügt. Das Buch richtet sich an:Architekten, Ingenieure und professionelle Bauherren, Fachleute in Firmen, welche Baustoffe, TGA oder Fachsoftware anbieten, sowie Mitarbeiter von Fachbehörden bei Ländern und Kommunen
Details
Weitere ISBN/GTIN9783410307778
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2022
Erscheinungsdatum01.07.2022
Seiten861 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse79957
Artikel-Nr.8839632
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1;Textsuche;1
2;Das neue Gebäudeenergiegesetz;1
2.1;Haupttitel;4
2.2;Impressum;5
2.3;Autorenporträt;6
2.4;Vorwort des Verfassers;8
2.5;Teil A - Einführung:Das Gebäudeenergiegesetzlöst EnEV und EEWärmeG ab;20
2.5.1;1Hintergrund und Vorgeschichte;22
2.5.1.1;1.1Umweltrecht versus Energierecht - ein langjährigerKonflikt;22
2.5.1.2;1.2Erlass des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes als Gegengewicht zu EnEV und EnEG;22
2.5.1.3;1.3Wertungsunterschiede führen zu Praxisproblemen;23
2.5.1.4;1.4Forderungen nach Harmonisierung;23
2.5.2;2Europäische Vorgaben;25
2.5.2.1;2.1Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU);25
2.5.2.2;2.2Änderungsrichtlinie 2018/844;27
2.5.2.3;2.3Erneuerbare-Energien-Richtlinie;28
2.5.2.4;2.4Öko-Design Richtlinie;29
2.5.3;3Erster GEG-Entwurf 2016;30
2.5.3.1;3.1Koalitionsvertrag 2014: Klimaschutzpolitik versusWohnungspolitik;30
2.5.3.2;3.2Veränderte Zuständigkeitsregelungen derBundesministerien;30
2.5.3.3;3.3Erster GEG-Entwurf findet keinen Konsens bei den Regierungsparteien;31
2.5.4;4Zweiter GEG-Entwurf 2019;33
2.5.4.1;4.1Koalitionsvertrag 2018 stellt bezahlbares Bauen und Wohnen in den Vordergrund;33
2.5.4.2;4.2Eckpunkte des Referentenentwurfs 2019;34
2.5.4.3;4.3Intensiver Abstimmungsprozess;37
2.5.4.4;4.4Bundesrat nimmt mit Änderungsvorschlägen zum Regierungsentwurf Stellung;37
2.5.4.5;4.5Bundestag nimmt den Regierungsentwurf im Juni 2020 mit Änderungen an;38
2.5.4.5.1;4.5.1Berichtigungen und andere Änderungsvorschläge des Bundesrats;38
2.5.4.5.2;4.5.2Änderungen im GEG aus der Mitte des Bundestages;39
2.5.4.5.3;4.5.3Änderung weiterer Gesetze;39
2.5.5;5Wesentliche Neuerungen des GEG gegenüberfrüherer Rechtslage;41
2.5.5.1;5.1Zusammenführung von EnEV und EnEG unter Beseitigung einiger Wertungsunterschiede;41
2.5.5.1.1;5.1.1Unterschiede bei der Berücksichtigung erneuerbarer Energien generell;41
2.5.5.1.2;5.1.2Unterschiede bei der Berücksichtigung gelieferter erneuerbarer Energieträger;42
2.5.5.2;5.2Einbeziehung der Photovoltaik in die Nutzungsoptionen;44
2.5.5.3;5.3Veränderung der Berücksichtigung erneuerbar erzeugten Stroms in den Bilanzen;44
2.5.5.4;5.4Verzicht auf Randbedingungen bei einigen Nutzungsoptionen;45
2.5.5.5;5.5Modellgebäudeverfahren wird eigenständiges vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohngebäude;45
2.5.5.6;5.6Primärenergiefaktoren und CO2-Umrechnung werden ins Gesetz aufgenommen, Flexibilisierungen ;46
2.5.5.7;5.7Innovationsklausel;47
2.5.5.8;5.8Quartiersansätze;48
2.5.5.9;5.9Weitgehendes Verbot der Neuinstallation von Ölheizkesseln und Heizkesseln mit fossilen Festbrennstoffen;48
2.5.5.10;5.10Änderungen bei Energieausweisen;48
2.5.5.10.1;5.10.1Bekanntmachungen;48
2.5.5.10.2;5.10.2Neue Pflichtangaben;49
2.5.5.10.3;5.10.3Qualitätsverbesserung durch neue Sorgfaltspflichten;49
2.5.5.10.4;5.10.4Weitere Änderungen;50
2.5.5.11;5.11Änderungen bei der Inspektionspflicht für Klimaanlagen;50
2.5.5.12;5.12Dokumentationspflicht bei bestimmten wesentlichen Änderungen an gebäudetechnischen Systemen;51
2.5.5.13;5.13Normverweisungen;51
2.5.5.13.1;5.13.1Verweisungspraxis des GEG;51
2.5.5.13.2;5.13.2Fortgeschriebene Normverweisungen;52
2.5.6;6Ausblick;54
2.5.7;7Literatur;56
2.5.7.1;7.1Quellen;56
2.5.7.1.1;7.1.1EnEV, EnEG;56
2.5.7.1.2;7.1.2EEWärmeG;56
2.5.7.1.3;7.1.3Gebäudeenergiegesetz;57
2.5.7.1.4;7.1.4Andere erwähnte Rechtsvorschriften;57
2.5.7.1.5;7.1.5EU-Richtlinien;57
2.5.7.2;7.2Sekundärliteratur;59
2.5.7.2.1;7.2.1EnEV, EnEG;59
2.5.7.2.2;7.2.2EEWärmeG;59
2.6;Teil B - Anforderungswegweiser;60
2.6.1;1Erläuterung zum Anforderungswegweiser;62
2.6.2;2Wo finden sich die Vorschriften der EnEV im GEG wieder?;64
2.6.3;3Wo finden sich die Vorschriften des EEWärmeGim GEG wieder?;93
2.6.4;4Wo fanden sich die Vorschriften des GEG imVorgängerrecht?;111
2.7;Teil C - Gesetzestext;174
2.7.1;Erläuterung zur abgedruckten Gesetzesfassung;176
2.7.2;Artikelgesetz;176
2.7.3;Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze80;177
2.7.4;Anlage 1;243
2.7.5;Anlage 2;246
2.7.6;Anlage 3;255
2.7.7;Anlage 4;256
2.7.8;Anlage 5;257
2.7.9;Anlage 6;267
2.7.10;Anlage 7;269
2.7.11;Anlage 8;276
2.7.12;Anlage 9;278
2.7.13;Anlage 10;281
2.7.14;Anlage 11;282
2.8;Teil D - Begründungen und Kommentare zu den einzelnen Regelungen;288
2.8.1;Austausch von Begründungen und Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren;290
2.8.2;Darstellungsweise im Teil D dieses Buchs;292
2.8.3;Allgemeiner Teil der Begründung der Bundesregierung;293
2.8.4;Besonderer Teil der Begründung der Bundesregierung; Erwiderungen, Änderungen und Kommentare zueinzelnen Regelungen;304
2.8.4.1;Zu §?1 (Zweck und Ziel);304
2.8.4.2;Zu §?2 (Anwendungsbereich);304
2.8.4.3;Zu §?3 (Begriffsbestimmungen);306
2.8.4.4;Zu §?4 (Vorbildfunktion der öffentlichen Hand);312
2.8.4.5;Zu §?5 (Grundsatz der Wirtschaftlichkeit);314
2.8.4.6;Zu §?6 (Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen);317
2.8.4.7;Zu §?6a (Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte);319
2.8.4.8;Zu §?7 (Regeln der Technik);320
2.8.4.9;Zu §?8 (Verantwortliche);323
2.8.4.10;Zu §?9 (Überprüfung der Anforderungen an zuerrichtende und bestehende Gebäude);324
2.8.5;Zu Teil 2 (Anforderungen an zu errichtende Gebäude);327
2.8.5.1;Zu Abschnitt 1 (Allgemeiner Teil);328
2.8.5.1.1;Zu Unterabschnitt 2 (Nichtwohngebäude);338
2.8.5.1.1.1;Zu §?18 (Gesamtenergiebedarf);338
2.8.5.1.1.2;Zu §?19 (Baulicher Wärmeschutz);340
2.8.5.1.2;Zu §?10 (Grundsatz);328
2.8.5.1.3;Zu §?11 (Mindestwärmeschutz);330
2.8.5.1.4;Zu §?12 (Wärmebrücken);332
2.8.5.1.5;Zu §?13 (Dichtheit);333
2.8.5.1.6;Zu §?14 (Sommerlicher Wärmeschutz);334
2.8.5.2;Zu Abschnitt 2 (Jahres-Primärenergiebedarf undbaulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden);335
2.8.5.2.1;Zu Unterabschnitt 1 (Wohngebäude);335
2.8.5.2.2;Zu §?15 (Gesamtenergiebedarf);335
2.8.5.2.3;Zu §?16 (Baulicher Wärmeschutz);336
2.8.5.2.4;Zu §?17 (Aneinandergereihte Bebauung);338
2.8.5.3;Zu Abschnitt 3 (Berechnungsgrundlagen und-verfahren);341
2.8.5.3.1;Zu §?20 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes);341
2.8.5.3.2;Zu §?21 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes);345
2.8.5.3.3;Zu §?22 (Primärenergiefaktoren);346
2.8.5.3.4;Zu §?23 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien);357
2.8.5.3.5;Zu §?24 (Einfluss von Wärmebrücken);369
2.8.5.3.6;Zu §?25 (Berechnungsrandbedingungen);370
2.8.5.3.7;Zu §?26 (Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes);374
2.8.5.3.8;Zu §?27 (Gemeinsame Heizungsanlage für mehrereGebäude);376
2.8.5.3.9;Zu §?28 (Anrechnung mechanisch betriebenerLüftungsanlagen);377
2.8.5.3.10;Zu §?29 (Berechnung des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden);379
2.8.5.3.11;Zu §?30 (Zonenweise Berücksichtigung von Energie­bedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude);380
2.8.5.3.12;Zu §?31 (Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude);380
2.8.5.3.13;Zu §?32 (Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude);382
2.8.5.3.14;Zu §?33 (Andere Berechnungsverfahren);383
2.8.5.4;Zu Abschnitt 4 (Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude);384
2.8.5.4.1;Zu §?34 (Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs);384
2.8.5.4.2;Zu §?35 (Nutzung solarthermischer Anlagen);388
2.8.5.4.3;Zu §?36 (Nutzung von Strom aus erneuerbarenEnergien);390
2.8.5.4.4;Zu §?37 (Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme);395
2.8.5.4.5;Zu §?38 (Nutzung von fester Biomasse);396
2.8.5.4.6;Zu §?39 (Nutzung von flüssiger Biomasse);397
2.8.5.4.7;Zu §?40 (Nutzung von gasförmiger Biomasse);399
2.8.5.4.8;Zu §?41 (Nutzung von Kälte aus erneuerbarenEnergien);402
2.8.5.4.9;Zu §?42 (Nutzung von Abwärme);404
2.8.5.4.10;Zu §?43 (Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung);407
2.8.5.4.11;Zu §?44 (Fernwärme oder Fernkälte);408
2.8.5.4.12;Zu §?45 (Maßnahmen zur Einsparung von Energie);409
2.8.6;Zu Teil 3 (Bestehende Gebäude);411
2.8.6.1;Zu Abschnitt 1 (Anforderungen an bestehendeGebäude);411
2.8.6.1.1;Zu §?46 (Aufrechterhaltung der energetischenQualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften);412
2.8.6.1.2;Zu §?47 (Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes);413
2.8.6.1.3;Zu §?48 (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung);414
2.8.6.1.4;Zu §?49 (Berechnung des Wärmedurchgangs­koeffizienten);417
2.8.6.1.5;Zu §?50 (Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes);418
2.8.6.1.6;Zu §?51 (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau);420
2.8.6.2;Zu Abschnitt 2 (Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichenGebäuden);423
2.8.6.2.1;Zu §?52 (Pflicht zur Nutzung von erneuerbarenEnergien bei einem bestehenden öffentlichenGebäude);423
2.8.6.2.2;Zu §?53 (Ersatzmaßnahmen);425
2.8.6.2.3;Zu §?54 (Kombination);427
2.8.6.2.4;Zu §?55 (Ausnahmen);427
2.8.6.2.5;Zu §?56 (Abweichungsbefugnis);429
2.8.7;Zu Teil 4 (Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung);429
2.8.7.1;Zu Abschnitt 1 (Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen);430
2.8.7.1.1;Zu §?57 (Verbot von Veränderungen; entgegen­stehende Rechtsvorschriften);430
2.8.7.1.2;Zu Unterabschnitt 2 (Betreiberpflichten);432
2.8.7.1.3;Zu §?58 (Betriebsbereitschaft);432
2.8.7.1.4;Zu §?59 (Sachgerechte Bedienung);433
2.8.7.1.5;Zu §?60 (Wartung und Instandhaltung);433
2.8.7.2;Zu Abschnitt 2 (Einbau und Ersatz);434
2.8.7.2.1;Zu Unterabschnitt 1 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen);434
2.8.7.2.1.1;Zu §?61 (Verringerung und Abschaltung der Wärme­zufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischerAntriebe);435
2.8.7.2.1.2;Zu §?62 (Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist);437
2.8.7.2.1.3;Zu §?63 (Raumweise Regelung der Raumtemperatur);438
2.8.7.2.1.4;Zu §?64 (Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe);438
2.8.7.2.2;Zu Unterabschnitt 2 (Klimaanlagen und sonstigeAnlagen der Raumlufttechnik);439
2.8.7.2.2.1;Zu §?65 (Begrenzung der elektrischen Leistung );439
2.8.7.2.2.2;Zu §?66 (Regelung der Be- und Entfeuchtung);441
2.8.7.2.2.3;Zu §?67 (Regelung der Volumenströme);441
2.8.7.2.2.4;Zu §?68 (Wärmerückgewinnung);442
2.8.7.2.3;Zu Unterabschnitt 3 (Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen);443
2.8.7.2.3.1;Zu §?69 (Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen);443
2.8.7.2.3.2;Zu §?70 (Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen);443
2.8.7.2.4;Zu Unterabschnitt 4 (Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel);444
2.8.7.2.4.1;Zu §?71 (Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen);444
2.8.7.2.4.2;Zu §?72 (Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen);446
2.8.7.2.4.3;Zu §?73 (Ausnahme);454
2.8.7.3;Zu Abschnitt 3 (Energetische Inspektion von Klima­anlagen);454
2.8.7.3.1;Zu §?74 (Betreiberpflicht);455
2.8.7.3.2;Zu §?75 (Durchführung und Umfang der Inspektion);456
2.8.7.3.3;Zu §?76 (Zeitpunkt der Inspektion);458
2.8.7.3.4;Zu §?77 (Fachkunde des Inspektionspersonals);461
2.8.7.3.5;Zu §?78 (Inspektionsbericht; Registriernummern);465
2.8.8;Zu Teil 5 (Energieausweise);466
2.8.8.1;Zu §?79 (Grundsätze des Energieausweises);467
2.8.8.2;Zu §?80 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen);467
2.8.8.3;Zu §?81 (Energiebedarfsausweis);471
2.8.8.4;Zu §?82 (Energieverbrauchsausweis);472
2.8.8.5;Zu §?83 (Ermittlung und Bereitstellung von Daten);473
2.8.8.6;Zu §?84 (Empfehlungen für die Verbesserung derEnergieeffizienz);475
2.8.8.7;Zu §?85 (Angaben im Energieausweis);476
2.8.8.8;Zu §?86 (Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes);482
2.8.8.9;Zu §?87 (Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige);483
2.8.8.10;Zu §?88 (Ausstellungsberechtigung für Energieausweise);485
2.8.9;Zu Teil 6 (Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen);490
2.8.9.1;Zu §?89 (Fördermittel), zu §?90 (Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien), zu §?91(Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude);490
2.8.9.2;Zu §?92 (Erfüllungserklärung);492
2.8.9.3;Zu §?93 (Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung);494
2.8.9.4;Zu §?94 (Verordnungsermächtigung);494
2.8.9.5;Zu §?95 (Behördliche Befugnisse);495
2.8.9.6;Zu §?96 (Private Nachweise);495
2.8.9.7;Zu §?97 (Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers);500
2.8.9.8;Zu §?98 (Registriernummer);504
2.8.9.9;Zu §?99 (Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen);506
2.8.9.10;Zu §?100 (Nicht personenbezogene Auswertung von Daten);512
2.8.9.11;Zu §?101 (Verordnungsermächtigung; Erfahrungs­berichte der Länder);512
2.8.9.12;Zu §?102 (Befreiungen);513
2.8.9.13;Zu §?103 (Innovationsklausel);516
2.8.10;Zu Teil 8 (Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang);520
2.8.10.1;Zu §?104 (Kleine Gebäude und Gebäude aus Raum­zellen);520
2.8.10.2;Zu §?105 (Baudenkmäler und sonstige besonderserhaltenswerte Bausubstanz);522
2.8.10.3;Zu §?106 (Gemischt genutzte Gebäude);522
2.8.10.4;Zu §?107 (Wärmeversorgung im Quartier);523
2.8.10.5;Zu §?108 (Bußgeldvorschriften);525
2.8.10.6;Zu §?109 (Anschluss- und Benutzungszwang);528
2.8.10.7;Zu Teil 9 (Übergangsvorschriften);528
2.8.10.8;Zu §?110 (Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien);528
2.8.10.9;Zu §?111 (Allgemeine Übergangsvorschriften);529
2.8.10.10;Zu §?112 (Übergangsvorschriften für Energieausweise);530
2.8.10.11;Zu §?113 (Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen);532
2.8.10.12;Zu §?114 (Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik);533
2.8.11;Zu Anlage?1 (Anlage zu §?15 Absatz?1);534
2.8.12;Zu Anlage?2 (Anlage zu §?18 Absatz?1);536
2.8.13;Zu Anlage?3 (Anlage zu §?19);538
2.8.14;Zu Anlage?4 (Anlage zu §?22 Absatz?1 und?2);538
2.8.15;Zu Anlage?5 ( Anlage zu §?31 Absatz?1);539
2.8.16;Zu Anlage?6 (Anlage zu §?32 Absatz?3);542
2.8.17;Zu Anlage?7 (Anlage zu §?48);544
2.8.18;Zu Anlage?8 (Anlage zu §?69, §?70, §?71 Absatz?1);545
2.8.19;Zu Anlage?9 (Anlage zu §?85 Absatz?6);546
2.8.20;Zu Anlage?10 (Anlage zu §?86);548
2.8.21;Zu Anlage?11 (Anlage zu §?88 Absatz?2 Nummer?2);548
2.8.22;Zu den Artikeln 2 bis?9 (Änderungen anderer Gesetze);549
2.8.23;Zu Artikel?8 und?9;551
2.8.24;Zu Artikel?10 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten);553
2.8.25;Entschließung des Deutschen Bundestags;556
2.8.26;Entschließung des Bundesrats;557
3;Bekanntmachungen zum GEG;560
3.1;Mediatheks-Code;561
3.2;Haupttitel;562
3.3;Impressum;563
3.4;Autorenporträt;564
3.5;Vorwort der Verfasserin;566
3.6;Inhaltsverzeichnis;568
3.7;1 Einführung;572
3.7.1;1.1 Das Gebäudeenergiegesetz - Hintergrund und Ziele;572
3.7.2;1.2 Zusammenspiel mit Bekanntmachungen;572
3.7.2.1;1.2.1 Vorgeschichte: Bekanntmachungen zur EnEV (seit EnEV 2007);573
3.7.2.2;1.2.2 Vorgeschichte: Bekanntmachungen zur EnEV (seit EnEV 2007);573
3.7.2.3;1.2.3 Vorgeschichte: Bekanntmachung zum Modellgebäudeverfahren (EnEV 2013);574
3.7.2.4;1.2.4 Fortführung des Ansatzes im GEG;574
3.8;2 Kommentierung der Bekanntmachungen zum Gebäudeenergiegesetz;578
3.8.1;2.1 Regelungen zu Energieausweisen im GEG;578
3.8.2;2.2 Schwerpunkte und generelle Verfahrensweise bei der Kommentierung;579
3.8.3;2.3 Gegenüberstellung mit den Vorgängerregelungen;579
3.8.4;2.4 Begleitforschung;580
3.9;3 Bekanntmachung der Energieausweismuster - Kommentar;582
3.9.1;3.1 Wesentliche Änderungen gegenüber der Vorläuferregelung;582
3.9.1.1;3.1.1 Verbindlichkeit der Muster;582
3.9.2;3.2 Ausweisarten;582
3.9.3;3.3 Anzuwendender Rechtsstand;583
3.9.4;3.4 Kommentierung der Neuerungen in den Energieausweismustern;584
3.9.5;3.5 Weitere Neuerungen im Datenschema;597
3.10;4 Bekanntmachungen der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohn-/Nichtwohngebäudebestand - Kommentar;598
3.10.1;4.1 Wesentliche Änderungen gegenüber den Vorläuferregelungen;599
3.10.2;4.2 Anwendungsbereich der Bekanntmachungen zur Datenaufnahme;600
3.10.3;4.3 Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand;602
3.10.3.1;4.3.1 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß;602
3.10.3.2;4.3.2 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile;602
3.10.3.3;4.3.3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik;603
3.10.3.4;4.3.4 Vereinfachte Beurteilung, ob ein Bestandsgebäude die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 einhält;605
3.10.4;4.4 Bekanntmachungen der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand;605
3.10.4.1;4.4.1 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß;605
3.10.4.2;4.4.2 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile;606
3.10.4.3;4.4.3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik;606
3.11;5 Bekanntmachung zu den Angaben in Energiebedarfsausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz bei Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens für zu errichtende Wohngebäude;608
3.11.1;5.1 Hintergründe und Vorurteile;608
3.11.2;5.2 Wesentliche Änderungen gegenüber der Vorläuferregelung;610
3.11.3;5.3 Anwendung der Bekanntmachung;610
3.11.4;5.4 Grundlagen aus den begleitenden Forschungsprojekten;613
3.11.5;5.5 Darstellung in Anlage 5 GEG und in der Bekanntmachung;614
3.11.6;5.6 Checkliste bei Anwendung des Modellgebäudeverfahrens;615
3.12;6 Bekanntmachung der Energieverbrauchswerte;616
3.12.1;6.1 Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand;618
3.12.1.1;6.1.1 Wesentliche Neuerungen gegenüber der Vorgängerregelung;618
3.12.1.2;6.1.2 Ermittlung des Energieverbrauchs;619
3.12.1.3;6.1.3 Witterungsbereinigung der erfassten Heizenergieverbräuche;623
3.12.1.4;6.1.4 Pauschalen und Zuschläge;624
3.12.1.5;6.1.5 Berücksichtigung von längeren Leerständen;625
3.12.2;6.2 Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand;631
3.12.2.1;6.2.1 Energieverbrauchsermittlung in Sonderfällen;632
3.12.2.2;6.2.2 Ermittlung der Energieverbrauchswerte und Bezugsflächen;633
3.12.2.3;6.2.3 Ermittlung von längeren Leerständen;637
3.12.2.4;6.2.4 Bisheriges System der Vergleichswerte bei Verbrauchsausweisen stößt an Grenzen;640
3.12.2.5;6.2.5 Forschungsvorhaben zu den Vergleichswerten für den Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden ;641
3.12.2.6;6.2.6 Vorteile des neuen Vergleichswerte-Systems;642
3.12.2.7;6.2.7 Grundsatz der neuen Vorgehensweise;643
3.13;7 Ausblick;650
3.14;8 Literaturverzeichnis;652
3.15;Anhang A Beispielrechnung;658
3.15.1;A.1 Ermittlung der Energieverbrauchswerte - Heizung und zentrale Warmwasserbereitung;660
3.15.2;A.2 Berücksichtigung der Leerstände;661
3.15.3;A.3 Ermittlung der Energieverbrauchswerte - Wärme;665
3.15.4;A.4 Ermittlung der Energieverbrauchswerte - Strom;667
3.15.5;A.5 Endenergieverbrauch, Primärenergieverbrauch und Treibhausgasemissionen des Gebäudesberechnen;669
3.15.6;A.6 Ermittlung der Vergleichswerte;669
3.15.7;A.7 Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse im Energieausweis;674
3.16;Anhang B Tabellen: Heizwert / Brennwert Umrechnung, Primärenergiefaktoren, Emissionsfaktoren;676
3.17;Anhang C Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. Oktober 2020;680
3.18;Anhang D Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand vom 8. Oktober 2020;694
3.19;Anhang E Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 8. Oktober 2020;712
3.20;Anhang F Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude;746
3.20.1;F.1 Materielle Anforderungen an die Gebäude nach Anlage 5 GEG (zu § 31 Absatz 1);746
3.20.2;F.2 Bekanntmachung zu den Angaben in Energiebedarfsausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz bei Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens für zu errichtende Wohngebäude vom 8. Dezember 2020;756
3.21;Anhang G Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand vom 29. März 2021;820
3.22;Anhang H Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 15. April 2021;835
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