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Steuerberatervergütungsverordnung

HDS-Verlagerschienen am01.07.2022
Optimale Unterstützung bei der Berechnung von Steuerberatergebühren Vergütungsvereinbarung/Fälligkeit/Vorschuss/Berechnung Wertgebühren/Rahmengebühren/Zeitgebühr/Pauschalvergütung Beratungsgebühr/Gutachten/Steuererklärungen/Selbstanzeige Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren Gebühren und Abrechnung mit Mandanten in Zeiten der Corona-Krise Mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 Gerichtsurteile zeigen, dass die Durchsetzung von Honoraransprüchen trotz einwandfreier Erledigung der Mandanten-Aufträge durch den Steuerberater und dessen Mitarbeiter scheitern kann. Auch wenn sich Mandanten in Zeiten, in denen sie sich gut betreut wissen, eher selten über Rechnungen 'beschweren', ändert sich das ganz schnell, wenn das Mandatsverhältnis gekündigt ist, unabhängig von welcher Seite und aus welchem Grund. Im eigenen Interesse sollten Steuerberater vor allem für Auftragsklarheit sorgen, mittels eines schriftlichen Steuerberatungsvertrags und nach Möglichkeit die anfallenden Gebühren im Vorfeld des Mandats ansprechen. Formale Fehler bei der Rechnungstellung i.S.d. § 9 Abs. 2 StBVV haben ärgerliche Konsequenzen: Fehlen notwendige Angaben, muss der Mandant die Vergütung nicht zahlen und er kann auch insoweit nicht in Verzug geraten. Die Korrektur einer Rechnung ist mit Zeitaufwand und damit auch Kosten verbunden. Auch noch im Vergütungsprozess können fehlende Angaben nachgeholt werden, auf den Kosten des Verfahrens bleibt der Steuerberater aber (zumindest teilweise) 'sitzen'. Gestritten wird auch, wenn die Angemessenheit der Gebühren für die erbrachten Leistungen vom Berater nicht geprüft wird. Weder bei den Stundensätzen noch bei den Zehntel-Sätzen dürfen die Gebühren zu hoch angesetzt werden. Das ergibt sich aus § 64 StBerG! Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter und den Berater sind daher dringend anzuraten. Das Buch versteht sich u.a. als Grundlage/Hilfestellung für eine inhaltlich und formal korrekte (nicht angreifbare) Honorarrechnung. Der Steuerberater kann sich aber auch über eine zulässige Honoraroptimierung informieren. Wichtig ist auch, wie der Berater bei 'finanzieller Schieflage' der Mandantschaft seinen Vergütungsanspruch rettet. All dies und mehr wird anhand der Rechtsprechung des BGH, des BFH und der Finanzgerichte etc. aufgezeigt.

Ulrike Fuldner, Selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht in Aschaffenburg
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR49,90

Produkt

KlappentextOptimale Unterstützung bei der Berechnung von Steuerberatergebühren Vergütungsvereinbarung/Fälligkeit/Vorschuss/Berechnung Wertgebühren/Rahmengebühren/Zeitgebühr/Pauschalvergütung Beratungsgebühr/Gutachten/Steuererklärungen/Selbstanzeige Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren Gebühren und Abrechnung mit Mandanten in Zeiten der Corona-Krise Mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 Gerichtsurteile zeigen, dass die Durchsetzung von Honoraransprüchen trotz einwandfreier Erledigung der Mandanten-Aufträge durch den Steuerberater und dessen Mitarbeiter scheitern kann. Auch wenn sich Mandanten in Zeiten, in denen sie sich gut betreut wissen, eher selten über Rechnungen 'beschweren', ändert sich das ganz schnell, wenn das Mandatsverhältnis gekündigt ist, unabhängig von welcher Seite und aus welchem Grund. Im eigenen Interesse sollten Steuerberater vor allem für Auftragsklarheit sorgen, mittels eines schriftlichen Steuerberatungsvertrags und nach Möglichkeit die anfallenden Gebühren im Vorfeld des Mandats ansprechen. Formale Fehler bei der Rechnungstellung i.S.d. § 9 Abs. 2 StBVV haben ärgerliche Konsequenzen: Fehlen notwendige Angaben, muss der Mandant die Vergütung nicht zahlen und er kann auch insoweit nicht in Verzug geraten. Die Korrektur einer Rechnung ist mit Zeitaufwand und damit auch Kosten verbunden. Auch noch im Vergütungsprozess können fehlende Angaben nachgeholt werden, auf den Kosten des Verfahrens bleibt der Steuerberater aber (zumindest teilweise) 'sitzen'. Gestritten wird auch, wenn die Angemessenheit der Gebühren für die erbrachten Leistungen vom Berater nicht geprüft wird. Weder bei den Stundensätzen noch bei den Zehntel-Sätzen dürfen die Gebühren zu hoch angesetzt werden. Das ergibt sich aus § 64 StBerG! Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter und den Berater sind daher dringend anzuraten. Das Buch versteht sich u.a. als Grundlage/Hilfestellung für eine inhaltlich und formal korrekte (nicht angreifbare) Honorarrechnung. Der Steuerberater kann sich aber auch über eine zulässige Honoraroptimierung informieren. Wichtig ist auch, wie der Berater bei 'finanzieller Schieflage' der Mandantschaft seinen Vergütungsanspruch rettet. All dies und mehr wird anhand der Rechtsprechung des BGH, des BFH und der Finanzgerichte etc. aufgezeigt.

Ulrike Fuldner, Selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht in Aschaffenburg
Details
Weitere ISBN/GTIN9783955547998
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2022
Erscheinungsdatum01.07.2022
Seiten101 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse1706
Artikel-Nr.8980081
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1;Die Autorin;6
2;Vorwort;8
3;Abkürzungsverzeichnis;12
4;1.Überblick;16
5;2.Änderungen der Steuerberater-vergütungsverordnung (StBVV);21
6;3.Unterschiede zwischen der altenSteuerberatergebührenverordnung (StBGebV) und der neuen Steuer-beratervergütungsverordnung (StBVV);23
6.1;3.1Wichtige Tatbestände inklusiveÄnderungen in chronologischerReihenfolge der StBVV;24
6.1.1;3.1.1Vergütungsvereinbarung (§ 4 StBVV);24
6.1.2;3.1.2Fälligkeit (§ 7 StBVV);30
6.1.3;3.1.3Vorschuss (§ 8 StBVV);31
6.1.4;3.1.4Berechnung (§ 9 StBVV);32
6.1.5;3.1.5Wertgebühren (§ 10 StBVV);32
6.1.6;3.1.6Rahmengebühren (§ 11 StBVV);34
6.1.7;3.1.7Zeitgebühr (§ 13 StBVV);36
6.1.8;3.1.8Pauschalvergütung (§ 14 StBVV);37
6.1.9;3.1.9Beratungsgebühr (§ 21 StBVV);38
6.1.10;3.1.10Gutachten (§ 22 StBVV);40
6.1.11;3.1.11Steuererklärungen (§ 24 StBVV);41
6.1.12;3.1.12Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 27 StBVV);44
6.1.13;3.1.13Selbstanzeige (§ 30 StBVV);45
6.1.14;3.1.14Einrichtung einer Buchführung (§ 32 StBVV);46
6.1.15;3.1.15Buchführung (§ 33 StBVV);46
6.1.16;3.1.16Lohnbuchführung (§ 34 StBVV);47
6.1.17;3.1.17Abschlussarbeiten (§ 35 StBVV);47
6.1.18;3.1.18Steuerliches Revisionswesen (§ 36 StBVV);49
6.1.19;3.1.19Verfahren vor den Verwaltungsbehörden(§ 40 StBVV);49
6.1.20;3.1.20Vergütung in gerichtlichen und anderenVerfahren (§ 45 StBVV);50
6.1.21;3.1.21Vergütung bei Prozesskostenhilfe (§ 46 StBVV);70
7;4.Gebühren und Abrechnung mitMandanten in Zeiten der Corona-Krise;73
8;5.Literaturhinweise;76
9;Stichwortverzeichnis;100
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