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Klappentext»Jurist, * 29.10.1841 Rostock, ? 16.5.1917 Leipzig. (lutherisch) Nach Abschluß seiner Schulzeit in Rostock begann S. 1860 das Studium der Rechtswissenschaften in seiner Geburtsstadt, wechselte 1861/62 nach Berlin, dann nach Heidelberg und kehrte 1863 nach Rostock zurück, wo er 1864 mit einer von der Fakultät preisgekrönten, unter der Betreuung Georg Wilhelm Wetzells (1815-90) angefertigten Arbeit über das röm. Pfandrecht promoviert wurde. Sein Interesse an der fränk. Rechtsgeschichte führte S. 1865 nach München zu Paul (v.) Roth (1820-92) und mündete 1866 in die Habilitation für dt. Recht und Handelsrecht an der Univ. Göttingen mit einer Arbeit >Über die Entstehung der Lex Ribuariadie Begriffsjurisprudenzdie geistige Herrschaft über den in unzähligen Gesetzen angehäuften StoffProzesz der Lex Salicafränk. Reichs- und Gerichtsverfassungein souveränes Königtumdurch den Inhalt der Staatsgewaltder Begriff des Staats (...) aus dem Begriff des Rechtsdem Staat ethisch gleichgeordnet, rechtlich untergeordnetausschließlich rechtlichemausschließlich geistlichemKirchenrechtDas Kirchenrecht steht mit dem Wesen der Kirche im WiderspruchWesen und Ursprung des Katholizismusaltkatholischen< Kirchenrechts in der Zeit bis zum 12. Jh. zugestand, das, basierend auf der Sakramentsverfassung, dem charismatischen Ursprung der Kirche nahe stand. Obwohl schon zu seinen Lebzeiten insbesondere durch Adolf v. Harnack (1851-1930) heftig kritisiert, haben S.s kirchenrechtliche Thesen die Debatte über das Verhältnis von Kirche und Recht bis heute mitgeprägt.« Thier, Andreas, in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 539-541
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428414161
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Verlag
Erscheinungsjahr2022
Erscheinungsdatum01.07.2022
Seiten768 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse40113
Artikel-Nr.9756064
Rubriken
Genre9200