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Wissen und Ad-Hoc-Publizität.

Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2022
Das Wissenserfordernis im Rahmen der Ad-Hoc-Publizität gehört zu den umstrittensten Themen der europäischen Kapitalmarktinformationshaftung. Es geht um die kognitiven Anforderungen an kapitalmarktorientierte Gesellschaften (Emittenten) bei Erfüllung der Ad-Hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung, VO 596/2014 (MAR). Gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR haben Emittenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Hierbei schweigt die Vorschrift zu der entscheidenden Frage, bei welchen Personen innerhalb des Emittenten sich eine Insiderinformation befinden muss, damit die Ad-Hoc-Publizitätspflicht entsteht. Durch Auslegung des Art. 17 MAR ermittelt der Autor, dass die Ad-Hoc-Publizitätspflicht implizit die Kenntnis des Emittenten voraussetzt. Die deshalb erforderliche Wissenszurechnung gewinnt er aus unionsrechtlichen Grundsätzen und beschränkt sie grundsätzlich auf die Führungsebene.

Grigory Bekritsky, Studies in Law and Economics at the University of Bonn; 2015 Bachelor of Laws (LL.B.); Diploma in Legal Studies at the University of Oxford (Magdalen College); 2019 First State Examination; Research assistant at the Chair of Civil Law, Commercial and Corporate Law at the University of Bonn; Lecturer in »Civil Law and Economics«; 2021 Doctorate under the supervision of Prof. Dr. Jens Koch; since 2021 Legal training at the Higher Regional Court of Cologne.
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KlappentextDas Wissenserfordernis im Rahmen der Ad-Hoc-Publizität gehört zu den umstrittensten Themen der europäischen Kapitalmarktinformationshaftung. Es geht um die kognitiven Anforderungen an kapitalmarktorientierte Gesellschaften (Emittenten) bei Erfüllung der Ad-Hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung, VO 596/2014 (MAR). Gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR haben Emittenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Hierbei schweigt die Vorschrift zu der entscheidenden Frage, bei welchen Personen innerhalb des Emittenten sich eine Insiderinformation befinden muss, damit die Ad-Hoc-Publizitätspflicht entsteht. Durch Auslegung des Art. 17 MAR ermittelt der Autor, dass die Ad-Hoc-Publizitätspflicht implizit die Kenntnis des Emittenten voraussetzt. Die deshalb erforderliche Wissenszurechnung gewinnt er aus unionsrechtlichen Grundsätzen und beschränkt sie grundsätzlich auf die Führungsebene.

Grigory Bekritsky, Studies in Law and Economics at the University of Bonn; 2015 Bachelor of Laws (LL.B.); Diploma in Legal Studies at the University of Oxford (Magdalen College); 2019 First State Examination; Research assistant at the Chair of Civil Law, Commercial and Corporate Law at the University of Bonn; Lecturer in »Civil Law and Economics«; 2021 Doctorate under the supervision of Prof. Dr. Jens Koch; since 2021 Legal training at the Higher Regional Court of Cologne.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428584499
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2022
Erscheinungsdatum01.07.2022
Seiten412 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse2203
Artikel-Nr.10907533
Rubriken
Genre9200