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DER GESCHLOSSENE RING

Ein Krimi aus dem Berlin der 1930er Jahre
Signum-Verlagerschienen am01.07.2023
Der amerikanische Fabrikant James Lychner diskutiert mit dem Berliner Journalisten Dr. Arber über die Todesstrafe. Und als Dr. Arber danach auf der Straße einen Toten entdeckt, der Lychner gleicht, ist er bereit, Lychner in einem gefährlichen Spiel zu beweisen, wie leicht ein Unschuldiger zum Tode verurteilt werden kann. Er vertauscht Lychners Pass mit dem des Toten - und die Polizei verhaftet ihn prompt als Mörder Lychners. Aus dem Spiel wird tödlicher Ernst... Frank Arnau, geborener Heinrich Karl Schmitt, auch Harry Charles Schmitt (* 9. März 1894 bei Wien, Österreich-Ungarn; ? 11. Februar 1976 in München), war ein schweizerisch-deutscher Schriftsteller. Der Roman DER GESCHLOSSENE RING erschien erstmals im Jahr 1957. Der Signum-Verlag veröffentlicht eine durchgesehene Neuausgabe dieses Klassikers der Kriminal-Literatur.

Frank Arnau, geborener Heinrich Karl Schmitt, auch Harry Charles Schmitt (* 9. März 1894 bei Wien, Österreich-Ungarn; ? 11. Februar 1976 in München), war ein schweizerisch-deutscher Schriftsteller.
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Verfügbare Formate
BuchGebunden
EUR24,99
Book on DemandKartoniert, Paperback
EUR14,99

Produkt

KlappentextDer amerikanische Fabrikant James Lychner diskutiert mit dem Berliner Journalisten Dr. Arber über die Todesstrafe. Und als Dr. Arber danach auf der Straße einen Toten entdeckt, der Lychner gleicht, ist er bereit, Lychner in einem gefährlichen Spiel zu beweisen, wie leicht ein Unschuldiger zum Tode verurteilt werden kann. Er vertauscht Lychners Pass mit dem des Toten - und die Polizei verhaftet ihn prompt als Mörder Lychners. Aus dem Spiel wird tödlicher Ernst... Frank Arnau, geborener Heinrich Karl Schmitt, auch Harry Charles Schmitt (* 9. März 1894 bei Wien, Österreich-Ungarn; ? 11. Februar 1976 in München), war ein schweizerisch-deutscher Schriftsteller. Der Roman DER GESCHLOSSENE RING erschien erstmals im Jahr 1957. Der Signum-Verlag veröffentlicht eine durchgesehene Neuausgabe dieses Klassikers der Kriminal-Literatur.

Frank Arnau, geborener Heinrich Karl Schmitt, auch Harry Charles Schmitt (* 9. März 1894 bei Wien, Österreich-Ungarn; ? 11. Februar 1976 in München), war ein schweizerisch-deutscher Schriftsteller.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783754642382
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Erscheinungsjahr2023
Erscheinungsdatum01.07.2023
Seiten191 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse1383
Artikel-Nr.11770883
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Leseprobe

  Erstes Kapitel

 

 

Die Stimme im Lautsprecher hallte noch durch die ebenerdige Halle des Hamburger Flugplatzes, als die Passagiere bereits durch den ganz dünn, aber eifrig rieselnden Regen zu der Constellation schritten.

Es klang allen noch in den Ohren: Hamburg - Düsseldorf - Paris - Lissabon - Dakar - Recife - Rio de Janeiro - Buenos Aires.

Die elf Passagiere wurden von einer schmucken Stewardess zu ihren Plätzen geleitet. Da die Maschine ab Lissabon ausverkauft war, musste rechtzeitig für Ordnung in der Verteilung gesorgt werden.

Dr. Georg Parker, Rechtsanwalt aus Berlin, hatte sich vorsorglich nicht nur einen Fensterplatz reservieren und zuweisen lassen, sondern sogar einen am Notausgang. Er verband damit die Vorstellung, dass es immerhin leichter sei, durch einen Notausgang aus einem etwa brandbedrohten, notlandenden Flugzeug zu entkommen, als erst nach einem Handgemenge mit anderen Passagieren. Die Frage, ob allerdings im Ernstfall ein Notausgang mehr als eine technische Bedeutung haben könnte, belastete seine Gedanken nicht.

Der Platz neben ihm blieb zunächst unbesetzt; er erfuhr von der Stewardess, dass sein Reisenachbar, ein Industrieller, in Düsseldorf zusteigen würde.

Die viermotorige Maschine kam glatt vom Boden ab.

Die Passagiere begannen es sich bequem zu machen; sie kramten in Handtaschen und Reisenecessaires; blätterten in Zeitungen, Zeitschriften und Büchern; betrachteten den Flugplan und versuchten, über die kurze Zeitspanne bis zur nächsten Landung hinwegzukommen.

Kurz nachdem die rote Leuchtschrift das Rauchverbot anzeigte und das Festschnallen der Gurte empfahl, begann die Maschine bereits niederzugehen. Der Flughafen von Düsseldorf zeigte sich ganz plötzlich, als die Maschine die Wolkendecke durchstoßen hatte.

Nach knapp einstündigem Aufenthalt wurden zunächst die aus Hamburg gestarteten Fluggäste aufgerufen. Dann kamen die Düsseldorfer Passagiere an die Reihe. Die Maschine war beim Abflug mit mehr als der Hälfte der verfügbaren Sitze belegt.

Der Herr neben Dr. Parker stellte sich mit freundlichem Lächeln vor: »Franz von Hellmer.« Er hatte eine große Aktentasche neben sich auf den Boden gestellt. »Ich habe mir zwar vorgenommen, während des Fluges einmal richtig auszuruhen - aber das sind alles Vorsätze, die man doch nie einhält.«

»Aus dieser Erwägung habe ich mir das Faulenzen erst gar nicht auf mein Programm gesetzt«, erwiderte Dr. Parker, »denn ich werde bestenfalls gerade während der Flugzeit mit dem letzten Ordnen meines Materials fertig werden.« Er nahm mehrere Aktenhefte zur Hand.

Franz von Hellmer nickte: »Es ist nicht Neugierde, Herr Doktor, aber ich sehe, dass Sie Anwalt sind - befassen Sie sich etwa mit Internationalem Recht?«

Dr. Parker verneinte: »Ich bin Strafrechtler und fliege zum Kongress der Kriminologen nach Montevideo. Falls Sie Rechtsstreitigkeiten haben, die nach Übersee spielen, so dürften Sie in Bonn mühelos einige Spezialisten auf diesem Gebiet finden.«

»Wir haben Schwierigkeiten mit unseren Tochtergesellschaften in Brasilien und Argentinien«, erläuterte Franz von Hellmer. »Wir sind natürlich mit Fachanwälten bestens versorgt, aber es ist meist wie beim Patienten, der immer gern noch eine ärztliche Ansicht mehr hört...«

Dr. Parker lachte hell auf: »Nur, dass die Ärzte in einer viel günstigeren Situation sind als wir Anwälte. Ihre Erfolge gehen lustig spazieren - und ihre Misserfolge schweigen sich in den Friedhöfen aus. Bei uns Rechtsanwälten lassen sich selbst die Erfolge nicht gern sehen - und die Misserfolge beteuern hinter Zuchthausmauern ihre Unschuld und - unsere Unfähigkeit.«

Franz von Hellmer nickte belustigt: »Dennoch beneide ich die Ärzte nicht, denn wenn bei ihnen wirklich ein Irrtum vorkommt, so kann es tatsächlich den Tod bedeuten.«

Dr. Parker blickte seinen Nachbarn nachdenklich an: »Sollten Sie da nicht irren, Herr von Hellmer? Und wie ist es, wenn ein Angeklagter hingerichtet wird?«

Der Industrielle wehrte ab: »Wenn ein Mörder hingerichtet wird, so ist das durchaus in Ordnung. Es besteht für die Gesellschaft - und ganz besonders für einen Anwalt - keine Ursache zur Beunruhigung. Auge um Auge, Zahn um Zahn.«

Dr. Parker legte die Aktenbündel mit einer schroffen Bewegung neben sich. Seine Gesichtszüge nahmen plötzlich Spannung an, und er beugte sich seitlich nach vorn: »Wie stehen Sie zu der Todesstrafe, Herr von Hellmer, wenn es sich um einen Justizmord handelt? Dann möchten Sie doch sicherlich gern der Gerechtigkeit zum Sieg verhelfen - so völlig unmöglich das auch ist!«

Franz von Hellmer zündete sich umständlich eine Zigarre an - nachdem sein Nachbar die ihm gebotene mit einer kurzen Geste abgewehrt hatte: »Ich glaube nicht an Justizmorde. Gewiss, es wird manchmal ein großes Geschrei angestellt, dass ein Unschuldiger hingerichtet worden sein soll. Aber bei dem heutigen Stand der Rechtspflege, bei der heutigen Sicherheit der Ermittlungsverfahren und der technischen Hilfsmittel, dürften Justizmorde ausgeschlossen sein.«

»Sie glauben wirklich an eine auch nur einigermaßen fehlerlose und von den gröbsten Irrtümern freie Justiz?«, fragte Dr. Parker mit einer fast mitleidigen Stimme.

»Sie dürfen mich nicht für einen Unmenschen halten, Dr. Parker! Ich bin nur der Meinung, dass die Todesstrafe unerlässlich ist, um die Gesellschaft vor einem noch größeren Anschwellen der Kapitalverbrechen zu schützen.«

Dr. Parker nahm eine Zeitung aus seiner Manteltasche und wies auf einen Artikel: »Sie haben hier einen ganz ausgezeichneten Bericht über die beiden Mordprozesse unserer Tage - die Ablehnung des Wiederaufnahmeverfahrens gegen den zu lebenslänglich Zuchthaus verurteilten Daertz und die Verhandlung gegen den Zahnarzt Dr. Müller. In dem ersten Fall geht nun der Verurteilte zumindest für fünfzehn Jahre ins Zuchthaus, nachdem völlig einwandfrei erwiesen ist, dass die Sachverständigen grobe Fehler und Irrtümer begangen haben. Gewiss - der Angeklagte war ein unsympathischer Mensch und machte sich mit ungewöhnlichem Geschick vor Gericht so unbeliebt wie möglich. Aber spricht die Tatsache, dass ein Angeklagter unsympathisch, ja vielleicht sogar- widerlich ist, für seine objektive Schuld?... Und wer würde leugnen, dass die Erscheinung des Zahnarztes Dr. Müller das vollendete Gegenteil von angenehm ist! Aber kann man deshalb einen Menschen lebenslänglich ins Zuchthaus schicken wollen?«

Der Industrielle blickte seinen Nachbarn an: »Demnach müsste jeder eines Verbrechens verdächtige Angeklagte freigesprochen werden, wenn auch nur der geringste Zweifel an seiner Schuld besteht. Wie selten sind aber die Fälle, wo einem Angeklagten mit hundertprozentiger Gewissheit die Tat nachgewiesen werden kann! Nach Ihrer Theorie, Herr Dr. Parker, müssten zahllose zweifelsfreie Verbrecher straflos auf die Menschheit losgelassen werden!«

Dr. Parker entgegnete heftig: »Wenn es sich um zweifelsfreie Täter handelt, so wird jeder Jurist und sogar jeder Strafverteidiger eine gerechte Bestrafung gutheißen. Aber soll man wirklich zahllose Angeklagte verurteilen, weil sie wahrscheinlich schuldig sind? Die Liste staatlich autorisierter Hinrichtungen von Unschuldigen ist länger, als Sie denken. Während die Freiheitsentziehung bei erwiesener Unschuld der Verurteilten zumindest eine gewisse Wiedergutmachung ermöglicht, nämlich die Freilassung und eine geldliche Entschädigung - sofern man für Zuchthausjahre einen Menschen abfinden kann -, lässt sich das vollstreckte Todesurteil nicht wiedergutmachen.«

Franz von Hellmer hielt sich einige Augenblicke beide Hände an die Stirn. Dann sagte er fast verzweifelt: »Nach Ihrer Ansicht ist also der anklagende Staatsanwalt für jeden unschuldig Verurteilten verantwortlich zu machen?«

Dr. Parker lachte kurz auf: »Seien Sie sich doch im Klaren darüber, Herr von Hellmer, dass der Staatsanwalt im Grunde genommen nur der Handlanger einer Kultur ist, die bodenlose Angst vor sich selbst und ihren Errungenschaften hat! Rein sachlich gesprochen, beweisen alle Statistiken, dass die Todesstrafe eine Absurdität ist. In den Staaten ohne Todesstrafe ist die Anzahl der Kapitalverbrechen, auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet, viel geringer als in jenen Ländern, wo die Menschen durch den Strang, durch Strom, durch das Messer oder durch Gas vom Leben zum Tode befördert werden. Ich will dabei gar nicht den Ekel zur Geltung kommen lassen, den jeder normale Mensch bei dem Gedanken empfinden muss, dass ein Beauftragter des Staates einen Menschen umbringt. Ich weiß auch nicht, wie es im Gehirn und in der Seele eines Henkers aussieht - besonders wenn er später einmal erfährt, dass er einen Unschuldigen ermordet hat. Denn Gott kennt nicht zweierlei Arten von Tötung. Er kennt nicht den ungesetzlichen und den gesetzlichen Mord. Er schuf nur das Gesetz: Du sollst nicht töten!«

Franz von Hellmer versuchte durch das Anstecken einer neuen Zigarre Zeit zu gewinnen. Er tat es mit aller Umständlichkeit. Seine Worte klangen vorsichtig, ja fast beschwichtigend: »Aber der Mörder - er verstößt ja auch gegen das Gottesgesetz!«

Dr. Parker legte seine Linke auf den rechten Unterarm seines Nachbarn und zwang ihn geradezu, ihm in die Augen zu schauen: »Denken Sie wirklich, dass es möglich ist, Gleiches durch Gleiches vergeltend, die schuldhafte erste Tat ungeschehen zu machen oder zu sühnen? Nach dieser wunderbaren Logik müsste also einem Taschendieb, der jemandem eine Uhr stiehlt, von einem staatlich bestellten Stehlmeister ebenfalls die Uhr gestohlen werden? Der Mann, den seine Frau...
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