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Erlass von lärmbezogenen Betriebsregelungen in Planfeststellungsbeschlüssen für Verkehrsinfrastruktur (Flughäfen, Eisenbahnen, Straßen).

Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2022
Der Betrieb von Verkehrsinfrastruktur verursacht Lärm, weswegen von Anwohnern immer wieder Betriebsregelungen gefordert werden. Daraus folgen zwei rechtsdogmatische Fragen: Darf ein Planfeststellungsbeschluss eine Betriebsregelung enthalten? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage können Betriebsregelungen erlassen werden? Als Antworten auf diese Fragen lässt sich festhalten: § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG sieht für die luftverkehrsrechtliche Planfeststellung ausdrücklich die Möglichkeit vor, Betriebsregelungen zu erlassen, kodifiziert dabei aber nur die Rechtsprechung. Zugleich stellt er die Rechtsgrundlage dar. Für Schienen und Straßen ergibt eine dogmatische Untersuchung der § 18 Abs. 1 AEG und § 17 FStrG, dass die planerische Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde es ihr gestattet, Betriebsregelungen zu erlassen. Diese planerische Gestaltungsfreiheit stellt dabei auch die einzig richtige Rechtsgrundlage dar.

Bettina Engewald studierte von 2007 bis 2013 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Danach absolvierte sie ihr Referendariat am Kammergericht. Im Anschluss war sie von 2016 bis 2021 am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer tätig. 2021 promovierte sie zum Dr. iur. an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
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Verfügbare Formate
TaschenbuchKartoniert, Paperback
EUR69,90

Produkt

KlappentextDer Betrieb von Verkehrsinfrastruktur verursacht Lärm, weswegen von Anwohnern immer wieder Betriebsregelungen gefordert werden. Daraus folgen zwei rechtsdogmatische Fragen: Darf ein Planfeststellungsbeschluss eine Betriebsregelung enthalten? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage können Betriebsregelungen erlassen werden? Als Antworten auf diese Fragen lässt sich festhalten: § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG sieht für die luftverkehrsrechtliche Planfeststellung ausdrücklich die Möglichkeit vor, Betriebsregelungen zu erlassen, kodifiziert dabei aber nur die Rechtsprechung. Zugleich stellt er die Rechtsgrundlage dar. Für Schienen und Straßen ergibt eine dogmatische Untersuchung der § 18 Abs. 1 AEG und § 17 FStrG, dass die planerische Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde es ihr gestattet, Betriebsregelungen zu erlassen. Diese planerische Gestaltungsfreiheit stellt dabei auch die einzig richtige Rechtsgrundlage dar.

Bettina Engewald studierte von 2007 bis 2013 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Danach absolvierte sie ihr Referendariat am Kammergericht. Im Anschluss war sie von 2016 bis 2021 am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer tätig. 2021 promovierte sie zum Dr. iur. an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428586387
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2022
Erscheinungsdatum01.07.2022
Seiten213 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse770
Artikel-Nr.12434225
Rubriken
Genre9200