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Sportbootführerschein Binnen kompakt

E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
231 Seiten
Deutsch
UVK Verlagerschienen am26.02.20245., überarbeitete Auflage
Dieses Buch vermittelt Ihnen einfach, schnell und unkompliziert alles, was Sie für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen benötigen. Sie lernen sowohl das Wissen für die Theorieprüfung als auch die für Praxis erforderlichen Knoten und Manöver. Ausgewählte Themenbereiche können Sie per Übungsvideo lernen.

Die Autoren haben Erfahrung durch das Betreiben einer Wassersportschule am Bodensee.
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Verfügbare Formate
BuchGebunden
EUR34,99
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR24,00
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR27,99
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR27,99
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR27,99
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR27,99

Produkt

KlappentextDieses Buch vermittelt Ihnen einfach, schnell und unkompliziert alles, was Sie für die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen benötigen. Sie lernen sowohl das Wissen für die Theorieprüfung als auch die für Praxis erforderlichen Knoten und Manöver. Ausgewählte Themenbereiche können Sie per Übungsvideo lernen.

Die Autoren haben Erfahrung durch das Betreiben einer Wassersportschule am Bodensee.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783381105632
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format HinweisePub Wasserzeichen
FormatE101
Erscheinungsjahr2024
Erscheinungsdatum26.02.2024
Auflage5., überarbeitete Auflage
Seiten231 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse14955 Kbytes
Artikel-Nr.13988962
Rubriken
Genre9201

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1. Rechtsverhältnisse und Revierkunde
2. Allgemeine Verhaltensregeln
3. Ausweich- und Fahrregeln
4. Schallzeichen
5. Lichter- und Flaggenführung
6. Schifffahrtszeichen
7. Betonnung
8. Wetterkunde
9. Umweltschutz
10. Sicherheit und Gefahrensituationen
11. Motorboot Aufbau und Bedienung
12. Segelboot Aufbau und Bedienung
13. Theorieprüfung
14. Praxis Motorboot
15. Praxis Segelboot
16. Praxis Knoten
17. Praxisprüfung
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Leseprobe

KAPITEL 2: ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN

In diesem Kapitel lernen Sie grundlegende Verhaltensweisen der Schifffahrt, insbesondere der Binnenschifffahrt, und das Verhalten in Sondersituationen wie beispielsweise in Schleusen oder bei Hochwasser kennen.
FAHRZEUGE IN FAHRT

Grundsätzlich wird unterschieden, ob Fahrzeuge in Fahrt oder nicht in Fahrt sind. Fahrzeuge sind solange in Fahrt befindlich oder fahrend , solange sie:

nicht mittelbar oder unmittelbar vor Anker liegen,

nicht am Ufer festgemacht sind,

auf Grund sitzen.

Wenn ein Boot in Fahrt befindlich oder fahrend ist, gelten die allgemeinen Fahrregeln und Sorgfaltspflichten, die nachfolgend dargestellt werden. Wenn Sie beispielsweise Ihr Boot einfach treiben lassen, sind Sie in Fahrt. Dies bedeutet, dass Sie dann auch nach den geltenden Fahrregeln ausweichpflichtig sind.
ALLGEMEINES FAHRVERHALTEN

Fahrzeuge in Fahrt sollten, um sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen, unbedingt folgende Grundregeln beachten:

Ein kleines Fahrzeug sollte nicht zu dicht an ein großes, in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren. Grund hierfür ist, dass es durch die Bug- oder Heckwelle des großen Fahrzeugs kentern oder durch den Sog kollidieren kann.

Bei geringer Wassertiefe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, um die Steuerfähigkeit zu verbessern beziehungsweise zu erhalten. Hierdurch kann eine Grundberührung durch Absenken des Hecks vermieden werden.

Bei starkem Wellengang ist die Geschwindigkeit des Sportbootes zu vermindern, um Schäden am eigenen Fahrzeug durch Seeschlag zu vermeiden. Unter Seeschlag sind die Wellenschläge bei Seegang gegen den Rumpf eines Bootes zu verstehen.

An folgenden Stellen müssen Sie Ihre Geschwindigkeit anpassen, um schädlichen Sog- und Wellenschlag zu vermeiden:

- in engen Gewässern, bei denen am Ufer Fahrzeuge festgemacht sind,

- vor Hafeneinmündungen,

- an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen,

- in der Nähe nicht frei fahrender Fähren,

- auf gekennzeichneten Strecken und

- in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit.


Hinweis: Ein steuerunfähiges Sportboot, beispielsweise nach Ausfall der Maschine, kann mit einem Treibanker oder anderen geeigneten schwimmfähigen Gegenständen im Wind gehalten werden. Ein Treibanker ist ein Anker, der nicht, wie sonst üblich, im Grund greift. Bei einem Treibanker handelt es sich um einen Gegenstand, wie beispielsweise einen Eimer, der an einer Leine im Wasser schwimmend das Boot in Windrichtung hält.

PFLICHTEN DES SCHIFFSFÜHRERS
Auf jedem Schiff ist vor Fahrtantritt ein Schiffsführer zu bestimmen. Sind mehrere Führerscheininhaber an Bord, so ist vor Fahrtantritt eine Person als Schiffsführer zu bestimmen.

Der Schiffsführer trägt die Verantwortung an Bord und unterliegt der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Er ist für Fahrzeug, Ausrüstung und Besatzung verantwortlich.

Die allgemeine Sorgfaltspflicht umfasst die Vermeidung

der Gefährdung von Menschenleben,

von Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern,

Behinderung der Schifffahrt und

Beeinträchtigung der Umwelt.

Der Schiffsführer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass:

ausreichende und vollständige Rettungsmittel, d.h. pro Person mindestens eine Rettungsweste, an Bord sind,

die in der Zulassungsurkunde vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden,

er seinen Führerschein sowie die Zulassungsurkunde des Bootes beziehungsweise den Bootsausweis mitführt.

Die Prüfung auf Funktion und Vollständigkeit von Rettungsmitteln, Bootstechnik, Ausrüstungsgegenständen und notwendigen Schiffspapieren ist vor jeder Fahrt durchzuführen.

Der Schiffsführer ist für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese auch von der Besatzung eingehalten werden. Von den allgemein gültigen Vorschriften darf nur zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für sich oder andere abgewichen werden.
PFLICHTEN DER BESATZUNG
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten jedes Besatzungsmitgliedes, allen Anweisungen des Schiffsführers, die der Sicherheit und Ordnung an Bord dienen, Folge zu leisten.
FESTMACHEN

Ein Fahrzeug ist immer so festzumachen, dass es sicher liegt und sich nicht losreißen kann. Wind, Strom und Wasserstandsänderungen sind dabei zu berücksichtigen.

Wenn Sie ein festgemachtes Fahrzeug für längere Zeit verlassen, sind darüber hinaus folgende Regeln zu beachten:

Es sind alle Seeventile des Fahrzeugs zu schließen.

Der Hauptschalter des Bordnetzes ist auszuschalten, um die Batterie zu entlasten.

Abb. 8: Festmachen
FESTMACH- UND LIEGEVERBOT
Das Festmachen oder Stillliegen ist in folgenden Bereichen grundsätzlich verboten:

an Sperrwerken, Strombauwerken, Leitwerken, Pegeln sowie an festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen,

an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen,

vor Hafeneinfahrten und an Anlegestellen, die nicht für Sportboote bestimmt sind,

innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken, und

an Stellen, die durch die Sichtzeichen Festmachverbot oder Liegeverbot gekennzeichnet sind.

Abb. 9: Liegeverbot
ANKERN

Vor dem Ankern ist zu prüfen, ob die Wassertiefe und insbesondere die Beschaffenheit des Untergrunds zum Ankern geeignet sind. Informationen über die Beschaffenheit des Untergrunds und die Wassertiefe sind der Seekarte zu entnehmen.

Abb. 10: Ankern

Beim Ankern ist eine ausreichende Länge der Ankerkette beziehungsweise Ankerleine erforderlich. Die Faustformel ist, dass die Ankerkette unter günstigen Verhältnissen und beim Ankern an einem geschützten Ankerplatz mindestens der 3-fachen Wassertiefe entsprechen sollte, beim Verwenden einer Ankerleine mindestens der 5-fachen Wassertiefe.


Beispiel: Wenn Sie an einer Stelle mit vier Meter Wassertiefe ankern wollen, sollten Sie eine Ankerkette mit mindestens 12 m oder eine Ankerleine mit mindestens 20 m Länge verwenden.


Beim Ankern ist grundsätzlich zu prüfen, ob der Anker fest im Grund greift. Um zu erkennen, ob der Anker hält, sollten Sie die Hand auf die Ankerkette oder Ankerleine legen. Wenn kein Rucken erkennbar ist und sich die Ankerpeilung nicht ändert, hält der Anker. Bei der Ankerpeilung wird der Schiffsort im Augenblick des Ankerns durch Peilung bestimmt.
ANKERTYPEN
Es gibt eine Vielzahl von Ankertypen. Die wichtigsten und gängigsten Ankertypen sind folgende:

Danforthanker

Draggen

Patentanker

Admiralitäts- oder Stockanker

Abb. 11: Ankertypen
DANFORTHANKER
Der Danforthanker ist der leichteste der üblichen Ankertypen und ist gekennzeichnet durch seine großen und breiten Pflugen. Er ist zum Ankern auf sandigem oder schlickem Grund geeignet.
DRAGGEN
Der Draggen ist ein Universalanker mit vier Pflugen. Beim Ankern greifen immer zwei Pflugen. Ihn gibt es auch als klappbare Ausführung. Dieser wird Schirmanker genannt. Der Draggen ist für jeden Grund geeignet.
PATENTANKER
Der Patentanker ist ein mit zwei Pflugen ausgestatteter, schwerer Anker.

Er ist für jeden Grund geeignet.
ADMIRALITÄTS- ODER STOCKANKER
Der Admiralitäts- oder Stockanker ist die älteste Ankerart. Er verfügt über zwei Pflugen, wobei sich der Anker dabei nur mit einer Pfluge im Grund festsetzt.
ANKERVERBOT
Das Ankern ist an folgenden Stellen verboten:

in Schifffahrtskanälen und in Schleusenkanälen

an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen

auf Abschnitten der Wasserstraßen, für die ein...
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