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Bilanzrecht Kommentar

(apart)
BuchLoseblatt, Gefaltet, in Mappe, Blockbindung
4800 Seiten
Deutsch
Stollfuß Verlagerschienen am15.09.2024Grundwerk ohne Ergänzungslieferung

Ziele und Zielgruppe
Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 sind die BilMoG-Regelungen zwingend anzuwenden, durch das MicroBilG sind für nach dem 30. Dezember 2012 liegende Abschlussstichtage Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Unser Bilanzrecht Kommentar begleitet Sie bei der praktischen Umsetzung des geänderten Rechts und bietet Ihnen so die gewohnt fundierte Unterstützung bei Ihrer Aufstellungs-, Beratungs- und Prüfungstätigkeit.


Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:
Einführende Erläuterungen zu Einzel-, Konzernabschluss, Publizität und Offenlegung
Detaillierte Kommentierungen der maßgeblichen Vorschriften (§§ 238-339, 342-342e HGB)
Ergänzende Kommentierungen der korrespondierenden IASB-Regelungen
Die Kommentierungen folgen einem einheitlichen Aufbau, orientiert an der Grundstruktur der einzelnen handelsrechtlichen Vorschriften
Die Kommentierungen berücksichtigen umfassend die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Bilanzsteuerrecht sowie die Standards des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) und die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Der Kommentierung der handelsrechtlichen Vorschrift folgt soweit möglich ein parallel aufgebauter Teil zu den internationalen Normen
Künftige aktuelle Entwicklungen werden in einer eigenen Rubrik Aktuelles vorab zusammenfassend dargestellt

Aktuell in der 118. Aktualisierung (September 2024) u.a.:

Eine normierte Gliederungsstruktur - vergleichbar zu § 266 HGB für die Bilanz oder § 275 HGB für die GuV - schreibt der Gesetzgeber für den Anhang nicht vor. § 284 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert lediglich für Angaben, die Bilanz- und GuV-Posten betreffen, eine bestimmte Reihenfolge . Konkret sind die Angaben in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen . Damit folgt der Gesetzgeber einer Strukturierung nach sachlichen Aspekten. Diese sachlogische Strukturierung ist i.S.d. Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit für alle Anhangangaben zu beachten. Insofern gilt die vorgegebene Reihung nicht nur für die Pflicht-, sondern auch für die Wahlpflichtangaben zu einzelnen Posten der Bilanz und GuV sowie ggf. weiterer Abschlussbestandteile.
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Verfügbare Formate
BuchLoseblatt, Gefaltet, in Mappe, Blockbindung
EUR861,35
E-BookOnline-Zugang
EUR55,11

Produkt

Klappentext
Ziele und Zielgruppe
Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 sind die BilMoG-Regelungen zwingend anzuwenden, durch das MicroBilG sind für nach dem 30. Dezember 2012 liegende Abschlussstichtage Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Unser Bilanzrecht Kommentar begleitet Sie bei der praktischen Umsetzung des geänderten Rechts und bietet Ihnen so die gewohnt fundierte Unterstützung bei Ihrer Aufstellungs-, Beratungs- und Prüfungstätigkeit.


Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:
Einführende Erläuterungen zu Einzel-, Konzernabschluss, Publizität und Offenlegung
Detaillierte Kommentierungen der maßgeblichen Vorschriften (§§ 238-339, 342-342e HGB)
Ergänzende Kommentierungen der korrespondierenden IASB-Regelungen
Die Kommentierungen folgen einem einheitlichen Aufbau, orientiert an der Grundstruktur der einzelnen handelsrechtlichen Vorschriften
Die Kommentierungen berücksichtigen umfassend die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Bilanzsteuerrecht sowie die Standards des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) und die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Der Kommentierung der handelsrechtlichen Vorschrift folgt soweit möglich ein parallel aufgebauter Teil zu den internationalen Normen
Künftige aktuelle Entwicklungen werden in einer eigenen Rubrik Aktuelles vorab zusammenfassend dargestellt

Aktuell in der 118. Aktualisierung (September 2024) u.a.:

Eine normierte Gliederungsstruktur - vergleichbar zu § 266 HGB für die Bilanz oder § 275 HGB für die GuV - schreibt der Gesetzgeber für den Anhang nicht vor. § 284 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert lediglich für Angaben, die Bilanz- und GuV-Posten betreffen, eine bestimmte Reihenfolge . Konkret sind die Angaben in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen . Damit folgt der Gesetzgeber einer Strukturierung nach sachlichen Aspekten. Diese sachlogische Strukturierung ist i.S.d. Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit für alle Anhangangaben zu beachten. Insofern gilt die vorgegebene Reihung nicht nur für die Pflicht-, sondern auch für die Wahlpflichtangaben zu einzelnen Posten der Bilanz und GuV sowie ggf. weiterer Abschlussbestandteile.
Details
ISBN/GTIN978-3-08-350750-5
ProduktartBuch
EinbandartLoseblatt, Gefaltet, in Mappe, Blockbindung
FormatOrdner mit Loseblättern
ErscheinungsortBonn
ErscheinungslandDeutschland
Erscheinungsjahr2024
Erscheinungsdatum15.09.2024
AuflageGrundwerk ohne Ergänzungslieferung
Seiten4800 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht3531 g
Artikel-Nr.34036244
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
VorwortAutorenverzeichnisBearbeiterverzeichnisInhaltsübersichtSchrifttumTabellarische ÜbersichtenAbkürzungsverzeichnisAktuellesEinführungKommentierung §§ 238-289 HGBKommentierung §§ 290-342e HGBAnhängeAnhang 1 Checkliste zur Aufstellung des Anhangs EinzelabschlussAnhang 2 Checkliste zur Aufstellung des Anhangs Ergänzende Angaben KonzernabschlussAnhang 3 Deutscher Corporate Governance Kodex vom 20.8.2002Stichwortverzeichnismehr
Ladenbeschreibung
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