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Obliegenheiten und Nebenpflichten

Eine Untersuchung dieser besonderen Verhaltensanforderungen im Privatversicherungsrecht und im allgemeinen Zivilrecht unter besonderer Berücksichtigung der Dogmengeschichte. Habilitationsschrift
BuchGebunden (Leinen)
351 Seiten
Deutsch
Mohr Siebeckerschienen am17.02.2010
Obliegenheiten sind Verhaltensanforderungen. Es gibt sie in vielen Bereichen, z.B. Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners oder sogenannte Mitwirkungsobliegenheiten.Seit der Schrift von Reimer Schmidt (1953) herrscht die Auffassung vor, dass Obliegenheiten keine "echten" Rechtspflichten sind. Man spricht überwiegend von "Pflichten minderer Zwangswirkung", "Voraussetzungen für den eigenen Rechtserhalt" und "Verschulden gegen sich selbst". Undifferenziert wird oft behauptet, der Berechtigte habe kein Interesse an der Erfüllung der Obliegenheiten. Als Konsequenz finden die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts keine Anwendung.Ursprünglich wurde diese Obliegenheitstheorie vom Reichsgericht zugunsten des Versicherungsnehmers anerkannt, der nicht für das Verschulden Dritter einstehen und dadurch den Anspruch auf die Versicherungsleistung verlieren sollte. Dieser Vorteil wurde jedoch durch die an die Stelle des § 278 BGB gesetzte Repräsentantenhaftung eingebüßt.Die Bedeutung der Obliegenheiten ist nach wie vor ungeklärt. So hielt der EuGH jüngst Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Belehrungsobliegenheiten grundsätzlich für möglich. Deshalb werden diese seither doch als "echte" Pflichten qualifiziert, statt die theoretische Behandlung zu überdenken. Dies führt zu Zirkelschlüssen in der herrschenden Meinung, weil es an einer dogmatischen Grundlage fehlt.Susanne Hähnchen untersucht die Funktionen der einzelnen Obliegenheitstatbestände, die jeweilige Interessenlage sowie die Entwicklung der Ansichten zur "Rechtsnatur" und kommt so zu einem differenzierenden Ergebnis.mehr
Verfügbare Formate
BuchGebunden (Leinen)
EUR114,00
E-BookPDFDRM AdobeE-Book
EUR114,00

Produkt

KlappentextObliegenheiten sind Verhaltensanforderungen. Es gibt sie in vielen Bereichen, z.B. Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners oder sogenannte Mitwirkungsobliegenheiten.Seit der Schrift von Reimer Schmidt (1953) herrscht die Auffassung vor, dass Obliegenheiten keine "echten" Rechtspflichten sind. Man spricht überwiegend von "Pflichten minderer Zwangswirkung", "Voraussetzungen für den eigenen Rechtserhalt" und "Verschulden gegen sich selbst". Undifferenziert wird oft behauptet, der Berechtigte habe kein Interesse an der Erfüllung der Obliegenheiten. Als Konsequenz finden die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts keine Anwendung.Ursprünglich wurde diese Obliegenheitstheorie vom Reichsgericht zugunsten des Versicherungsnehmers anerkannt, der nicht für das Verschulden Dritter einstehen und dadurch den Anspruch auf die Versicherungsleistung verlieren sollte. Dieser Vorteil wurde jedoch durch die an die Stelle des § 278 BGB gesetzte Repräsentantenhaftung eingebüßt.Die Bedeutung der Obliegenheiten ist nach wie vor ungeklärt. So hielt der EuGH jüngst Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Belehrungsobliegenheiten grundsätzlich für möglich. Deshalb werden diese seither doch als "echte" Pflichten qualifiziert, statt die theoretische Behandlung zu überdenken. Dies führt zu Zirkelschlüssen in der herrschenden Meinung, weil es an einer dogmatischen Grundlage fehlt.Susanne Hähnchen untersucht die Funktionen der einzelnen Obliegenheitstatbestände, die jeweilige Interessenlage sowie die Entwicklung der Ansichten zur "Rechtsnatur" und kommt so zu einem differenzierenden Ergebnis.
Details
ISBN/GTIN978-3-16-149640-0
ProduktartBuch
EinbandartGebunden (Leinen)
Erscheinungsjahr2010
Erscheinungsdatum17.02.2010
Seiten351 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht712 g
Artikel-Nr.10905462
Rubriken
GenreRecht

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