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Die strafprozessuale Zufallsverwendung

Zufallsfunde und andere Zweckdivergenzen bei der Informationsverwendung im Strafverfahren. Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
415 Seiten
Deutsch
Mohr Siebeckerschienen am03.06.2008
Im Strafverfahren werden häufig Informationen verwendet, die ursprünglich zu ganz anderen Zwecken erhoben wurden, sei es zur Verfolgung einer anderen Straftat oder sei es zur Verfolgung sicherheitsrechtlicher oder allgemeiner verwaltungsrechtlicher Zwecke. Stefan Grawe untersucht im vorliegenden Buch die Änderung derartiger Zwecke und die daran anschließende strafprozessuale Informationsverwendung. Er analysiert die Fallgestaltungen der sogenannten Zufallsfunde bzw. der sogenannten Zufallserkenntnisse sowie deren strafverfahrensrechtliche Verwertung, aber auch die Verwendung anderer Informationen, soweit sie der Verwertung von Zufallsfunden entspricht.Mit den faktischen Möglichkeiten zur Informationsverwendung ist die rechtliche Notwendigkeit formaler Sicherungen gewachsen. Hingegen gehen die Dogmen, die sich zum Umgang mit Informationen im Strafprozess herausgebildet haben, auf strafverfahrensrechtliche Entwicklungen des 18. und 19. Jahrhunderts zurück. Der Autor stellt diese Leitlinien auf den Prüfstand und zeigt, dass sie ebenso wie andere Grundsätze des Beweisverwertungsrechts der Wirklichkeit des heutigen, unverkörperten Informationstransfers nicht gerecht werden. Er plädiert für die strikte Anwendung der allgemeinen Zweckbindungsdogmatik im Strafprozessrecht und entwickelt ein den modernen Grundrechts- und Rechtsstaatserfordernissen angepasstes Konzept, damit die Zulässigkeit von Akten strafprozessualer Informationsverwendung sachgerecht beurteilt werden kann.mehr

Produkt

KlappentextIm Strafverfahren werden häufig Informationen verwendet, die ursprünglich zu ganz anderen Zwecken erhoben wurden, sei es zur Verfolgung einer anderen Straftat oder sei es zur Verfolgung sicherheitsrechtlicher oder allgemeiner verwaltungsrechtlicher Zwecke. Stefan Grawe untersucht im vorliegenden Buch die Änderung derartiger Zwecke und die daran anschließende strafprozessuale Informationsverwendung. Er analysiert die Fallgestaltungen der sogenannten Zufallsfunde bzw. der sogenannten Zufallserkenntnisse sowie deren strafverfahrensrechtliche Verwertung, aber auch die Verwendung anderer Informationen, soweit sie der Verwertung von Zufallsfunden entspricht.Mit den faktischen Möglichkeiten zur Informationsverwendung ist die rechtliche Notwendigkeit formaler Sicherungen gewachsen. Hingegen gehen die Dogmen, die sich zum Umgang mit Informationen im Strafprozess herausgebildet haben, auf strafverfahrensrechtliche Entwicklungen des 18. und 19. Jahrhunderts zurück. Der Autor stellt diese Leitlinien auf den Prüfstand und zeigt, dass sie ebenso wie andere Grundsätze des Beweisverwertungsrechts der Wirklichkeit des heutigen, unverkörperten Informationstransfers nicht gerecht werden. Er plädiert für die strikte Anwendung der allgemeinen Zweckbindungsdogmatik im Strafprozessrecht und entwickelt ein den modernen Grundrechts- und Rechtsstaatserfordernissen angepasstes Konzept, damit die Zulässigkeit von Akten strafprozessualer Informationsverwendung sachgerecht beurteilt werden kann.

Autor

Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller Universität Jena; 2007 Promotion; seit 2007 Referendar am Landgericht Gera.
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Grawe, Stefan