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Künstliche Intelligenz - Zurechnung, Vertrag, Verantwortung

Ergebnisse der 38. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung in Tübingen - Fachgruppe Zivilrecht
TaschenbuchKartoniert, Paperback
159 Seiten
Deutsch
Mohr Siebeckerschienen am16.09.2024
Künstliche Intelligenz führt zu Geschehensabläufen, die sich weitgehend verselbständigen. Wer daraus eigene Rechtspositionen ableiten kann und wer für negative Folgen einzustehen hat, liegt dabei nicht immer klar auf der Hand. Vom Verkehrsunfall durch fehlerhaftes maschinelles Lernen über "Absprachen" und "Vereinbarungen" unter Einbindung von Softwareagenten bis hin zum digitalen Vertragsschluss stellen sich zivilrechtliche Fragen der Zurechnung, die sowohl für das vertragliche als auch das außervertragliche Haftungsregime von zentraler Bedeutung sind. Dabei sind auch immer wieder die Grenzen des Rechtmäßigen neu auszuloten, so beispielsweise bei automatisierter Preisindividualisierung. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel, die Grundansätze, mit denen nationale und supranationale Privatrechtsordnungen auf die zunehmende Nutzung künstlicher Intelligenz reagieren, rechtsvergleichend zu untersuchen.mehr

Produkt

KlappentextKünstliche Intelligenz führt zu Geschehensabläufen, die sich weitgehend verselbständigen. Wer daraus eigene Rechtspositionen ableiten kann und wer für negative Folgen einzustehen hat, liegt dabei nicht immer klar auf der Hand. Vom Verkehrsunfall durch fehlerhaftes maschinelles Lernen über "Absprachen" und "Vereinbarungen" unter Einbindung von Softwareagenten bis hin zum digitalen Vertragsschluss stellen sich zivilrechtliche Fragen der Zurechnung, die sowohl für das vertragliche als auch das außervertragliche Haftungsregime von zentraler Bedeutung sind. Dabei sind auch immer wieder die Grenzen des Rechtmäßigen neu auszuloten, so beispielsweise bei automatisierter Preisindividualisierung. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel, die Grundansätze, mit denen nationale und supranationale Privatrechtsordnungen auf die zunehmende Nutzung künstlicher Intelligenz reagieren, rechtsvergleichend zu untersuchen.

Schlagworte

Autor

ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und im Nebenamt Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.