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Diplomatische Immunität im Spannungsfeld des ius cogens

Rechtsverletzungen in Arbeitsverhältnissen privater Hausangestellter von Diplomaten
BuchKartoniert, Paperback
252 Seiten
Deutsch
Kovac, Dr. Verlagerschienen am15.03.2023
Private Hausangestellte in diplomatischen Haushalten stellen eine besonders vulnerable Personengruppe dar. Nicht nur sind sie nahezu rechtlos arbeitsrechtlichen Verstößen ausgesetzt, auch bei physischen und psychischen Übergriffen stehen ihnen kaum Möglichkeiten offen, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Dies liegt an der diplomatischen Immunität ihrer Arbeitgeber, die diese vor gerichtlicher Inanspruchnahme in dem Staat schützt, in dem sie gerade eingesetzt sind.Diese Dissertation beschäftigt sich mit der Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die diplomatische Immunität einzuschränken oder welche alternativen Mechanismen zum Schutz der privaten Hausangestellten durch den jeweiligen Empfangsstaat eingeführt werden können.Aktuell befinden sich die privaten Hausangestellten in den meisten Staaten in einem Vakuum. Das Problem ist bekannt und dennoch sehen sich die Regierungen aus politisch vertretbaren Gründen gehindert, aktiv zum Schutz dieser Personengruppe einzugreifen. Auch wenn es mittlerweile in Deutschland verpflichtend ist, dass zwischen den privaten Hausanagestellten und dem diplomatischen Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, mit dem die grundlegenden Rechte und Pflichten vereinbart werden, können die Betroffenen ihre Ansprüche im Ernstfall aufgrund der diplomatischen Immunität, die eine gerichtliche Inanspruchnahme der geschützten Personen grundsätzlich ausschließt, nicht dursetzen. Zudem ist der Arbeitsvertrag unmittelbar mit dem Aufenthaltsstatus der privaten Hausangestellten verbunden. Ihnen ist es deshalb nicht möglich, den Arbeitgeber zu wechseln, so dass sie sich auch aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Kopplung in einer Zwangslage befinden.Die Rechtsprechung ist bisher äußerst restriktiv und zieht sich auf völker(gewohnheits-)rechtliche Erwägungen für die Aufrechterhaltung der diplomatischen Immunität bei der Beschäftigung privater Hausangestellter zurück. Das gilt sogar für den Fall, dass die Rechtsverletzungen weit über arbeitsrechtliche Verstöße hinausgehen und das Ausmaß von Menschenrechtsverletzungen erreichen.Dieses Spannungsfeld scheint mit rechtlichen Mitteln derzeit schwer auflösbar. Möglich erscheint es hingegen präventiv und repressiv einzugreifen. In manchen Staaten wird bereits mit Blacklists und Entschädigungsfonds gearbeitet, die aus Sicht der Verfasserin als effektive Mittel erscheinen.mehr

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KlappentextPrivate Hausangestellte in diplomatischen Haushalten stellen eine besonders vulnerable Personengruppe dar. Nicht nur sind sie nahezu rechtlos arbeitsrechtlichen Verstößen ausgesetzt, auch bei physischen und psychischen Übergriffen stehen ihnen kaum Möglichkeiten offen, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Dies liegt an der diplomatischen Immunität ihrer Arbeitgeber, die diese vor gerichtlicher Inanspruchnahme in dem Staat schützt, in dem sie gerade eingesetzt sind.Diese Dissertation beschäftigt sich mit der Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die diplomatische Immunität einzuschränken oder welche alternativen Mechanismen zum Schutz der privaten Hausangestellten durch den jeweiligen Empfangsstaat eingeführt werden können.Aktuell befinden sich die privaten Hausangestellten in den meisten Staaten in einem Vakuum. Das Problem ist bekannt und dennoch sehen sich die Regierungen aus politisch vertretbaren Gründen gehindert, aktiv zum Schutz dieser Personengruppe einzugreifen. Auch wenn es mittlerweile in Deutschland verpflichtend ist, dass zwischen den privaten Hausanagestellten und dem diplomatischen Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, mit dem die grundlegenden Rechte und Pflichten vereinbart werden, können die Betroffenen ihre Ansprüche im Ernstfall aufgrund der diplomatischen Immunität, die eine gerichtliche Inanspruchnahme der geschützten Personen grundsätzlich ausschließt, nicht dursetzen. Zudem ist der Arbeitsvertrag unmittelbar mit dem Aufenthaltsstatus der privaten Hausangestellten verbunden. Ihnen ist es deshalb nicht möglich, den Arbeitgeber zu wechseln, so dass sie sich auch aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Kopplung in einer Zwangslage befinden.Die Rechtsprechung ist bisher äußerst restriktiv und zieht sich auf völker(gewohnheits-)rechtliche Erwägungen für die Aufrechterhaltung der diplomatischen Immunität bei der Beschäftigung privater Hausangestellter zurück. Das gilt sogar für den Fall, dass die Rechtsverletzungen weit über arbeitsrechtliche Verstöße hinausgehen und das Ausmaß von Menschenrechtsverletzungen erreichen.Dieses Spannungsfeld scheint mit rechtlichen Mitteln derzeit schwer auflösbar. Möglich erscheint es hingegen präventiv und repressiv einzugreifen. In manchen Staaten wird bereits mit Blacklists und Entschädigungsfonds gearbeitet, die aus Sicht der Verfasserin als effektive Mittel erscheinen.

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