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KlappentextWenn die Aufwen dungen des Steuerpflichtigen für seine Lebensführung im Mißverhältnis zu seinem Ein kommen standen, hatten die Finanzämter das Recht, den höheren Verbrauch als eine Art Selbsteinschätzung der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen anzusehen und an Stelle der Besteuerung nach dem Einkommen die Verbrauchsbesteuerung vorzunehmen.