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Der Diskontkredit

Rechtsgrundlagen u. Bankpraxis
BuchKartoniert, Paperback
70 Seiten
Deutsch
Gablererschienen am01.01.1985Softcover reprint of the original 1st ed. 1985
Unter dem Begriff "Diskont" versteht man im allgemeinen einen Zinsabzug von noch nicht falligen Forderungen. Eine konkrete Ausgestaltung findet diese weite begriffiiche Fassung des Wortes Diskont anhand der Untersuchung des gewerblichen Diskontgeschaftes. Das Diskontgeschaft zahlt zu den klassischen Bankgeschaften im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 3 KWG und hat nahezu ausschlieBlich das Wechseldiskontgeschaft, das heiBt den Erwerb noch nicht falliger Wechsel gegen Zahlung der Wechsel- summe unter Abzug von Zwischenzinsen vom Ankaufs- bis zum Verfalltag - 1 und meist einer Provision -, zum Inhalt - Das Wesen des Diskontkredits liegt also darin, daB der Diskontgeber (Kredit- geber) nicht fallige (Wechsel-)Forderungen unter Abzug des Diskontsatzes (Zwischenzinses), der bei den Geschaftsbanken urn Provision und Nebenkosten erweitert wird, vom Diskontnehmer (Diskontanten) erwirbt. 1m Gesetz uber die Deutsche Bundesbank vom 26. Juli 1957 erscheint der Ausdruck "diskontieren" nicht; in der gewerblichen wie in der verwaltenden Kreditwirtschaft gilt er als Synonym fUr aIle unter Abzug eines Zwischenzinses angekauften Forderungen. Die Vorteilhaftigkeit einer Diskontierung liegt darin, daB sie dem Inhaber einer Forderung erlaubt, nicht erst den Eingang des Gegenwertes der Forderung nach Falligkeit abzuwarten, sondem sich bereits vor Falligkeit Bargeld zu verschaf- fen. Zu den Diskontgebem zahlen in aller Regel die Geschaftsbanken und die Bundesbank. Sie schreiben den Barwert der Forderung, das heiBt die Forde- rungssumme abziiglich des Zwischenzinses, gut und gewahren auf diese Weise dem Diskontnehmer bis zum Zeitpunkt der Falligkeit der Forderung Kredit.mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR54,99
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR42,99

Produkt

KlappentextUnter dem Begriff "Diskont" versteht man im allgemeinen einen Zinsabzug von noch nicht falligen Forderungen. Eine konkrete Ausgestaltung findet diese weite begriffiiche Fassung des Wortes Diskont anhand der Untersuchung des gewerblichen Diskontgeschaftes. Das Diskontgeschaft zahlt zu den klassischen Bankgeschaften im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 3 KWG und hat nahezu ausschlieBlich das Wechseldiskontgeschaft, das heiBt den Erwerb noch nicht falliger Wechsel gegen Zahlung der Wechsel- summe unter Abzug von Zwischenzinsen vom Ankaufs- bis zum Verfalltag - 1 und meist einer Provision -, zum Inhalt - Das Wesen des Diskontkredits liegt also darin, daB der Diskontgeber (Kredit- geber) nicht fallige (Wechsel-)Forderungen unter Abzug des Diskontsatzes (Zwischenzinses), der bei den Geschaftsbanken urn Provision und Nebenkosten erweitert wird, vom Diskontnehmer (Diskontanten) erwirbt. 1m Gesetz uber die Deutsche Bundesbank vom 26. Juli 1957 erscheint der Ausdruck "diskontieren" nicht; in der gewerblichen wie in der verwaltenden Kreditwirtschaft gilt er als Synonym fUr aIle unter Abzug eines Zwischenzinses angekauften Forderungen. Die Vorteilhaftigkeit einer Diskontierung liegt darin, daB sie dem Inhaber einer Forderung erlaubt, nicht erst den Eingang des Gegenwertes der Forderung nach Falligkeit abzuwarten, sondem sich bereits vor Falligkeit Bargeld zu verschaf- fen. Zu den Diskontgebem zahlen in aller Regel die Geschaftsbanken und die Bundesbank. Sie schreiben den Barwert der Forderung, das heiBt die Forde- rungssumme abziiglich des Zwischenzinses, gut und gewahren auf diese Weise dem Diskontnehmer bis zum Zeitpunkt der Falligkeit der Forderung Kredit.
Details
ISBN/GTIN978-3-409-14900-6
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr1985
Erscheinungsdatum01.01.1985
AuflageSoftcover reprint of the original 1st ed. 1985
Seiten70 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht236 g
Illustrationen70 S.
Artikel-Nr.18217154
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Erstes Kapitel Der Diskontkredit - Rechtliche Grundlagen.- 1. Kaufrecht.- 2. Wechselrecht.- 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank.- 4. Die Rechtsnatur der Diskontsatz-Festsetzung.- Zweites Kapitel Die bankbetriebliche Ausgestaltung und die Abwicklung des Diskontgeschäftes - Sonderformen des Diskontgeschäftes -.- 1. Zuständigkeitsregelung.- 2. Wechselankauf.- 3. Wechseleinzug.- 4. Rediskont-Kontingente für Kreditinstitute.- 5. Finanzierungshilfen durch Sonderrediskontplafonds.- 6. Der Privatdiskontmarkt.- Drittes Kapitel Der Diskontkredit als geld- und kreditpolitisches Instrument der Notenbank.- 1. Die Bedeutung des Handelswechsels für die Notenbankpolitik.- 2. Der geldpolitische Wirkungsmechanismus des Diskontkredits.- 3. Die Rolle des Diskontkredits für die Zinsbildung am Geldmarkt.- Schlußbemerkung.- Literaturhinweise.- Stichwortverzeichnis.mehr