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Grenzen des Streikrechts in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge.

Schutz der Bürger vor gezielter Schädigung durch Streiks.
BuchKartoniert, Paperback
176 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am12.01.2000
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit die Bürger arbeitskampfbedingte Eingriffe einer kampfführenden Partei in ihre Rechtskreise zu dulden haben. Es zeigt sich zunächst, daß es bei den Arbeitskämpfen signifikante Unterschiede zwischen Streiks in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge und Streiks außerhalb dieser Arbeitsbereiche gibt: Bei Streiks außerhalb der Arbeitsbereiche der Daseinsvorsorge ist der Tarifgegner der einzige gezielt und unmittelbar Beeinträchtigte; bei einem Streik in der Daseinsvorsorge werden nur unbeteiligte Dritte, nämlich die Bürger, gezielt und unmittelbar beeinträchtigt. Eine Untersuchung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung sowie zivil- und strafrechtlicher Normen, die ebenso wie das Streikrecht Eingriffsbefugnisse in Rechtskreise Dritter geben, zeigt, daß ein Eingriff in Rechtskreise Unbeteiligter weder höherrangige Rechtsgüter gefährden, noch eine gezielte Drittschädigung anstreben darf. Ob eine Gefährdung höherrangiger Rechtsgüter hervorgerufen wird, richtet sich danach, ob die konkrete streikweise eingestellte Tätigkeit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines höherrangigen Rechtsgutes dient. Gezielte Drittschädigung durch streikweise Arbeitseinstellung ist immer dann gegeben, wenn zum einen die konkrete Arbeitsleistung unmittelbar Dritten gegenüber zu erbringen ist. Zum anderen dürfen die Dritten nicht auf andere Anbieter ausweichen können. Darüber hinaus muß die Arbeitsleistung notwendiger Bestandteil der alltäglichen Existenzbewältigung sein. Ob diese Kriterien zur Unzulässigkeit eines Streiks erfüllt sind, kann ausschließlich anhand der konkreten Tätigkeit des streikenden Arbeitnehmers bestimmt werden; eine Untersuchung der wesentlichen Tätigkeitsbereiche der Daseinsvorsorge zeigt daher auch, daß es in nahezu jedem Tätigkeitsbereich Arbeiten gibt, die nicht streikweise eingestellt werden dürfen. Die betroffenen Bürger haben Ansprüche auf Unterlassung dieser rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen gegen dmehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR69,90

Produkt

KlappentextGegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit die Bürger arbeitskampfbedingte Eingriffe einer kampfführenden Partei in ihre Rechtskreise zu dulden haben. Es zeigt sich zunächst, daß es bei den Arbeitskämpfen signifikante Unterschiede zwischen Streiks in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge und Streiks außerhalb dieser Arbeitsbereiche gibt: Bei Streiks außerhalb der Arbeitsbereiche der Daseinsvorsorge ist der Tarifgegner der einzige gezielt und unmittelbar Beeinträchtigte; bei einem Streik in der Daseinsvorsorge werden nur unbeteiligte Dritte, nämlich die Bürger, gezielt und unmittelbar beeinträchtigt. Eine Untersuchung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung sowie zivil- und strafrechtlicher Normen, die ebenso wie das Streikrecht Eingriffsbefugnisse in Rechtskreise Dritter geben, zeigt, daß ein Eingriff in Rechtskreise Unbeteiligter weder höherrangige Rechtsgüter gefährden, noch eine gezielte Drittschädigung anstreben darf. Ob eine Gefährdung höherrangiger Rechtsgüter hervorgerufen wird, richtet sich danach, ob die konkrete streikweise eingestellte Tätigkeit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines höherrangigen Rechtsgutes dient. Gezielte Drittschädigung durch streikweise Arbeitseinstellung ist immer dann gegeben, wenn zum einen die konkrete Arbeitsleistung unmittelbar Dritten gegenüber zu erbringen ist. Zum anderen dürfen die Dritten nicht auf andere Anbieter ausweichen können. Darüber hinaus muß die Arbeitsleistung notwendiger Bestandteil der alltäglichen Existenzbewältigung sein. Ob diese Kriterien zur Unzulässigkeit eines Streiks erfüllt sind, kann ausschließlich anhand der konkreten Tätigkeit des streikenden Arbeitnehmers bestimmt werden; eine Untersuchung der wesentlichen Tätigkeitsbereiche der Daseinsvorsorge zeigt daher auch, daß es in nahezu jedem Tätigkeitsbereich Arbeiten gibt, die nicht streikweise eingestellt werden dürfen. Die betroffenen Bürger haben Ansprüche auf Unterlassung dieser rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen gegen d
Details
ISBN/GTIN978-3-428-09876-7
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Erscheinungsjahr2000
Erscheinungsdatum12.01.2000
Seiten176 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht245 g
Illustrationen2 Tab.; 176 S.
Artikel-Nr.11240600
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: 1. Einleitung - 2. Empirische Daten und Fakten - 3. Die faktische Konstellation beim Streik - 4. Stellung und Funktion des Streikrechts - 5. Generelle Schranken des Streikrechts - 6. Streikverbot für Beamte - 7. Streikverbot für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst? - 8. Eingriffsbefugnisse in fremde Rechtskreise - 9. Rechtsprechung und Literatur zum Streikrecht in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge - 10. Zulässigkeitsgrenzen eines Streiks in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge - 11. Unzulässigkeit konkreter Streiks - 12. Individualansprüche der betroffenen Bürger - 13. Durchsetzung der Ansprüche - 14. Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachregistermehr