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Der Anspruch behinderter Schülerinnen und Schüler auf Unterricht in der Regelschule.

Zugleich ein Beitrag zur Interpretation des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG.. Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
298 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am23.03.2001
Die Entwicklung des Unterrichts für behinderte Kinder und Jugendliche ist von zahlreichen Kontinuitäten und Brüchen gekennzeichnet. Betrachtete man es bis in die 1970er Jahre hinein noch als eine besondere Wohltat, daß der Staat sich dieser Schülergruppe überhaupt annahm, kam - zunächst in der Sonderpädagogik - allmählich der Gedanke auf, daß es fortan nicht nur um das »ob«, sondern vor allem um das »wie« ihrer schulischen Förderung gehen mußte. Der Schwerpunkt dieser Diskussion lag insbesondere auf der Frage, inwieweit behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden können.

Peter Reichenbach versucht, diese Problematik anhand des Art. 3 III 2 GG aus rechtswissenschaftlicher Perspektive aufzuarbeiten. Insofern geht es zunächst darum, dem verfassungsrechtlichen Behinderungsbegriff eigenständige Konturen zu verleihen. Dieser wird ganz vorrangig dahingehend verstanden, daß eine Behinderung die Betroffenen daran hindern kann, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen. Die zentrale These der Arbeit geht dementsprechend dahin, den Gleichheitsbegriff des Art. 3 III 2 GG im Sinne von Chancengleichheit zu interpretieren. Für behinderte Kinder und Jugendliche bedeutet dies, daß sie jedenfalls grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, ihren individuellen Begabungen entsprechend optimal gefördert zu werden. Daß dies praktisch möglich ist, wird anhand der einschlägigen Vorschriften der Schulgesetze Niedersachsens und Bayerns aufgezeigt.
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR79,90

Produkt

KlappentextDie Entwicklung des Unterrichts für behinderte Kinder und Jugendliche ist von zahlreichen Kontinuitäten und Brüchen gekennzeichnet. Betrachtete man es bis in die 1970er Jahre hinein noch als eine besondere Wohltat, daß der Staat sich dieser Schülergruppe überhaupt annahm, kam - zunächst in der Sonderpädagogik - allmählich der Gedanke auf, daß es fortan nicht nur um das »ob«, sondern vor allem um das »wie« ihrer schulischen Förderung gehen mußte. Der Schwerpunkt dieser Diskussion lag insbesondere auf der Frage, inwieweit behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden können.

Peter Reichenbach versucht, diese Problematik anhand des Art. 3 III 2 GG aus rechtswissenschaftlicher Perspektive aufzuarbeiten. Insofern geht es zunächst darum, dem verfassungsrechtlichen Behinderungsbegriff eigenständige Konturen zu verleihen. Dieser wird ganz vorrangig dahingehend verstanden, daß eine Behinderung die Betroffenen daran hindern kann, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen. Die zentrale These der Arbeit geht dementsprechend dahin, den Gleichheitsbegriff des Art. 3 III 2 GG im Sinne von Chancengleichheit zu interpretieren. Für behinderte Kinder und Jugendliche bedeutet dies, daß sie jedenfalls grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, ihren individuellen Begabungen entsprechend optimal gefördert zu werden. Daß dies praktisch möglich ist, wird anhand der einschlägigen Vorschriften der Schulgesetze Niedersachsens und Bayerns aufgezeigt.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Erster Teil: Einleitung und Problemaufriß: Problemstellung - Gang der Untersuchung - Zweiter Teil: Die Beurteilung des Unterrichts für behinderte Kinder und Jugendliche in Rechtsprechung und Lehre: Der Meinungsstand vor der Einführung des Art. 3 III 2 GG - Die Entwicklung seit der Reform des Grundgesetzes - Zusammenfassende Würdigung: Die Beurteilung der bisherigen Diskussion und mögliche Auswirkungen auf das niedersächsische Schulrecht - Dritter Teil: Ausgangspunkt - Die Einschlägigkeit des Art. 3 III 2 GG: Die Bestimmung des Begriffes »Behinderung« - Die Benachteiligung »wegen« einer Behinderung - Anwendung des Behinderungsbegriffs im Schulrecht - Vierter Teil: Eigener Ansatz - Die Gleichbehandlung behinderter Kinder und Jugendlicher im Schulrecht: Die mögliche Benachteiligung behinderter Kinder und Jugendlicher im Schulrecht - Der Gleichheitsbegriff der Art. 3 I, III 2 GG und seine Bedeutung für die Unterrichtung behinderter Kinder und Jugendlicher - Art. 3 III 2 GG als Garantie der Chancengleichheit für behinderte Kinder und Jugendliche im Schulwesen - Fünfter Teil: Die Grenzen des Art. 3 III 2 GG: Der »zwingende Grund« als Legitimation einer Ungleichbehandlung - Die Begrenzung durch kollidierendes Verfassungsrecht: Die Schulaufsicht des Staates gem. Art. 7 I GG - Die Begrenzung durch kollidierendes Verfassungsrecht: Grundrechte der nicht behinderten Schülerinnen und Schüler - Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnismehr
Kritik
"Bei der von Reichenbach verfassten Abhandlung, die im Wintersemester 1999/2000 der juristischen Fakultät der Universität Bielefeld als Dissertation vorgelegen hat, handelt es sich um ein gelungenes Werk, dessen Lektüre jedem am Thema interessierten Zeitgenossen zu empfehlen ist. [...] Reichenbach gelingt es, in klarer Sprache seine Argumente zu entwickeln. Sein Bestreben besteht darin, die Grundrechtsvorschrift des Art. 3 III 2 GG mit Leben zu erfüllen und für die Praxis fruchtbar zu machen. Er verarbeitet dabei Stellungnahmen aus anderen Disziplinen wie der Sonderpädagogik und stellt historische Entwicklungen dar, wobei die geraffte Zusammenfassung die Verständlichkeit fördert. Sein Werk erweist sich dadurch als überaus informativ und für ein Fachbuch sogar überraschend unterhaltsam." Dr. Gunther Jürgens, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 7/2002mehr