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KlappentextDie antike römische Gesellschaft zeichnet sich durch das Nebeneinander von Freien und Sklaven aus. Sklaven hatten seit alter Zeit die Chance, durch Freilassung die Freiheit zu erlangen. Gegenstand der Untersuchung ist eine Möglichkeit des Sklaven, auf eigene Initiative rasch und sicher frei zu werden: Er beauftragt eine dritte Person, ihn bei seinem Herrn zu kaufen und anschließend freizulassen. Seit der Regierungszeit der Kaiser Marc Aurel und Lucius Verus (2. Jh. n. Chr.) kann der Sklave, der abredewidrig nicht freigelassen wird, seine Freiheit sogar gerichtlich durchsetzen. Voraussetzung dieses klagbaren Anspruchs war, dass der Sklave den Freikaufpreis selbst aufbrachte, der Freikäufer mithin keinen finanziellen Aufwand hatte, und der Sklave das Vorliegen eines Freikaufs beweisen konnte.
Genauer analysiert werden Voraussetzungen und Ablauf dieses Freikaufs des Sklaven mit eigenem Geld (redemptio suis nummis). Dabei werden die Zusammenhänge mit dem Sondergut des Sklaven (peculium) und dem Auftrag (mandatum) besonders berücksichtigt. Anhand einer Untersuchung der Quellen kann u.a. gezeigt werden, dass anders als bisher angenommen der Sklave mit der redemptio suis nummis auch dann frei werden kann, wenn sein Herr nicht weiß, dass der Sklave auf diesem Wege die Freiheit erlangen möchte.
Genauer analysiert werden Voraussetzungen und Ablauf dieses Freikaufs des Sklaven mit eigenem Geld (redemptio suis nummis). Dabei werden die Zusammenhänge mit dem Sondergut des Sklaven (peculium) und dem Auftrag (mandatum) besonders berücksichtigt. Anhand einer Untersuchung der Quellen kann u.a. gezeigt werden, dass anders als bisher angenommen der Sklave mit der redemptio suis nummis auch dann frei werden kann, wenn sein Herr nicht weiß, dass der Sklave auf diesem Wege die Freiheit erlangen möchte.
ZusammenfassungDie Quellen des römischen Rechts kennen ein bemerkenswertes Geschäft: Ein Sklave kann die Freiheit erlangen, indem er einen Dritten beauftragt, ihn bei seinem Herrn zu kaufen und anschließend freizulassen. Seit dem 2. Jh. n. Chr. kann der Sklave die Freilassung sogar gerichtlich durchsetzen, sollte der Freikäufer sie nicht vornehmen. Untersucht werden Voraussetzungen und Ablauf dieses Freikaufs des Sklaven mit eigenem Geld (redemptio suis nummis).
Details
ISBN/GTIN978-3-428-13994-1
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr2013
Erscheinungsdatum02.04.2013
Reihen-Nr.161
Seiten381 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht582 g
Illustrationen381 S.
Artikel-Nr.28662867
Rubriken
GenreRecht