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KlappentextDie vorliegende Arbeit leistet einen neuen Ansatz zur Darstellung der DDR-Jugendhilfe und damit exemplarisch zum öffentlichen Recht der DDR, indem sie fern von rechtsstaatlichen Maßstäben den Charakter des DDR-Rechts selbst analysiert. Zentral dafür ist die Exegese von Schlüsselquellen des öffentlichen DDR-Familien- und Jugendhilferechts mittels einer eigens hierfür entwickelten Terminologie, mit dem Ergebnis, dass kaum klare verbindliche Voraussetzungen für die Arbeit der Jugendhilfe normiert wurden. Daher wird empirisch untersucht, welche tatsächlichen Anlässe für diese staatlichen Interventionen in Familien aus Einzelfallakten der Jugendhilfe selbst feststellbar sind. Auf dieser Basis entwickelt die Autorin eine eigene These zum Rechtsbegriff des öffentlichen DDR-Familienrechts. Demzufolge stellt sich dieses als Kompetenzzuweisungs- bzw. Organisationsrecht dar, welches der DDR-Jugendhilfe eine Art "Generalermächtigung" einräumte.
ZusammenfassungMit der vorliegenden Arbeit soll ein Beitrag zu einer Darstellung der DDR-Jugendhilfe und damit exemplarisch des öffentlichen Rechts der DDR geleistet werden. Sie ergründet, wie die rechtliche Normierung von ambulanten Interventionen der DDR-Jugendhilfe in die Familien ausgestaltet war und welche tatsächlichen Anlässe für diese Interventionen aus erhaltenen Einzelfallakten empirisch feststellbar sind. Hieraus entwickelt die Autorin eine eigene These für einen Rechtsbegriff des öffentlichen DDR-Familienrechts.
Details
ISBN/GTIN978-3-428-15477-7
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr2020
Erscheinungsdatum22.01.2020
Reihen-Nr.189
Seiten262 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht400 g
Illustrationen3 Tab., 1 Abb.; 262 S., 1 schw.-w. Abb., 3 schw.-w. Tab.
Artikel-Nr.47830714
Rubriken
GenreRecht