Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Utilitas Constantiniana.

Privatrechtsgesetzgebung am Beginn des vierten Jahrhunderts.
BuchKartoniert, Paperback
236 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am10.03.2021
Das legislative Wirken Konstantins des Großen auf dem Gebiet des Privatrechts steht in dem Ruf, mit der bis zu Diokletian fortgeführten Tradition des klassischen römischen Rechts zu brechen. Der Vergleich der Rechtssetzung beider Kaiser leidet freilich unter einer erheblichen Asymmetrie der Überlieferung, weil von Diokletian vorwiegend Reskripte, von Konstantin dagegen nur allgemeine Gesetze erhalten sind. Während jene die gesamte Privatrechtsordnung abbilden, sind diese auf punktuelle Neuerungen beschränkt und vermitteln keinen Überblick über das zu Konstantins Zeit geltende Recht. Lässt es sich daher auch nicht in seiner Gesamtheit rekonstruieren, kann man in den Konstitutionen Konstantins doch gewisse übergreifende Züge ausmachen. Hervorstechend sind einerseits das Bemühen um die Verwirklichung der rechtsgeschäftlichen Absicht als Erscheinungsform einer dogmatisch konsequenten Rechtsfortbildung, die ungeachtet ihrer rhetorischen Verbrämung in Konstantins Gesetzgebung vorherrscht. Andererseits stoßen wir auf das gegenläufige Streben nach Rechtssicherheit als dominierendes Element unter den politisch motivierten Entscheidungen. Konstantin wird dabei nicht zugunsten der beteiligten Privatrechtssubjekte, sondern allein im öffentlichen Interesse an Vermeidung und Beschleunigung von Rechtsstreitigkeiten tätig.»Utilitas Constantiniana. Private Law Legislation at the Beginning of the Fourth Century«

The legislative work of Constantine the Great in the area of private law has the repute of breaking with the tradition of classical Roman law continued up to Diocletian. The comparison of the legislation of both emperors suffers, though, from the asymmetry of the transmission, because only regular laws with selective innovations by Constantine have been preserved. Nevertheless, one can identify overarching traits: on the one hand, the effort to realise the intention behind legal transactions as part of a dogmatically consistent further development of the law, on the other hand, the opposing striving for legal certainty as the dominant element among the politically motivated decisions.
mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR79,90

Produkt

KlappentextDas legislative Wirken Konstantins des Großen auf dem Gebiet des Privatrechts steht in dem Ruf, mit der bis zu Diokletian fortgeführten Tradition des klassischen römischen Rechts zu brechen. Der Vergleich der Rechtssetzung beider Kaiser leidet freilich unter einer erheblichen Asymmetrie der Überlieferung, weil von Diokletian vorwiegend Reskripte, von Konstantin dagegen nur allgemeine Gesetze erhalten sind. Während jene die gesamte Privatrechtsordnung abbilden, sind diese auf punktuelle Neuerungen beschränkt und vermitteln keinen Überblick über das zu Konstantins Zeit geltende Recht. Lässt es sich daher auch nicht in seiner Gesamtheit rekonstruieren, kann man in den Konstitutionen Konstantins doch gewisse übergreifende Züge ausmachen. Hervorstechend sind einerseits das Bemühen um die Verwirklichung der rechtsgeschäftlichen Absicht als Erscheinungsform einer dogmatisch konsequenten Rechtsfortbildung, die ungeachtet ihrer rhetorischen Verbrämung in Konstantins Gesetzgebung vorherrscht. Andererseits stoßen wir auf das gegenläufige Streben nach Rechtssicherheit als dominierendes Element unter den politisch motivierten Entscheidungen. Konstantin wird dabei nicht zugunsten der beteiligten Privatrechtssubjekte, sondern allein im öffentlichen Interesse an Vermeidung und Beschleunigung von Rechtsstreitigkeiten tätig.»Utilitas Constantiniana. Private Law Legislation at the Beginning of the Fourth Century«

The legislative work of Constantine the Great in the area of private law has the repute of breaking with the tradition of classical Roman law continued up to Diocletian. The comparison of the legislation of both emperors suffers, though, from the asymmetry of the transmission, because only regular laws with selective innovations by Constantine have been preserved. Nevertheless, one can identify overarching traits: on the one hand, the effort to realise the intention behind legal transactions as part of a dogmatically consistent further development of the law, on the other hand, the opposing striving for legal certainty as the dominant element among the politically motivated decisions.
ZusammenfassungDas legislative Wirken Konstantins des Großen auf dem Gebiet des Privatrechts steht in dem Ruf, mit der bis zu Diokletian fortgeführten Tradition des klassischen römischen Rechts zu brechen. Der Vergleich der Rechtssetzung beider Kaiser leidet freilich unter der Asymmetrie der Überlieferung, weil von Konstantin nur regelrechte Gesetze mit punktuellen Neuerungen erhalten sind. Gleichwohl kann man übergreifende Züge ausmachen, auf der einen Seite das Bemühen um die Verwirklichung der rechtsgeschäftlichen Absicht als Teil einer dogmatisch konsequenten Rechtsfortbildung, auf der anderen Seite das gegenläufige Streben nach Rechtssicherheit als dominierendes Element unter den politisch motivierten Entscheidungen.
Details
ISBN/GTIN978-3-428-18219-0
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Erscheinungsjahr2021
Erscheinungsdatum10.03.2021
Reihen-Nr.195
Seiten236 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht360 g
Artikel-Nr.49409107
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1. EinleitungÜberwundene Vorurteile - Gang der Untersuchung2. Einfluss des Christentums?Scheidungs- und Konkubinatsverbot - Befreiung christlicher Sklaven? - Christliche Sexualmoral beim senatus consultum Claudianum? - Sklavenfürsorge aus christlicher caritas? - Freilassung als kirchliches Ritual? - Beseitigung der Diskriminierung von Ehe- und Kinderlosigkeit3. Die Verwirklichung des rechtsgeschäftlichen WillensDie Testamentsform - Die Testamentsanfechtung - Soldatentestament - Bonorum possessio - Verträge über den Nachlass eines lebenden Dritten - Schenkungen an Gewaltunterworfene4. Dogmatische KonsequenzDer Statusprozess - Freiheitsverlust durch Beteiligung am Selbstverkauf - Die Rechtsstellung von Findelkindern - Rechtsfolgen einer Begnadigung - Dinglicher Rechtsstreit und Besitzschutz - Die longi temporis praescriptio - Verbot des Verfallspfandes - Veräußerung einer streitbefangenen Sache - Bindungswirkung von Kaufverträgen - Haftung von Auftragnehmern und Betreuern - Beweislastverteilung bei der Testamentsanfechtung - Die bona materna - Das peculium quasi castrense - Schutz des Mündelvermögens - Die venia aetatis5. Zugeständnisse an die Realität und politische ZweckeKindsverkauf - Zuwendungen an Kleinkinder - Voreheliche Schenkungen im Todesfall - Schenkungen unter Ehegatten und Deportation - Förderung des Sachdarlehens - Sanktionen für die Sklavenflucht - Erbrecht der Mutter - Zuwendungsverbot bei standeswidriger Verbindung - Erpressungen durch Amtsträger - Schollenbindung der Kolonen - Verstärkung des Patronats und der Vatersgewalt6. Das Streben nach RechtssicherheitDie longissimi temporis praescriptio - Statusfragen - In integrum restitutio wegen Minderjährigkeit und Verfügungsverbot - Actio de dolo - Durchbrechung des Scheidungsverbots - Donationes ante nuptias - Formzwang für die Schenkung - Formzwang für den Kaufvertrag7. SchlussErgebnis - Abgleich mit der RechtsquellenlehreLiteraturverzeichnisQuellenverzeichnismehr

Autor

Jan Dirk Harke studied Law at the University of Freiburg. Postdoctoral he worked as a lawyer in the Berlin office of an international law firm. In 2003 he qualified as a Professor. Besides, he was Judge at the Higher Regional Court of Nuremberg from 2009 to 2016. Since 2016 he has been holding the Chair of Civil Law, Roman Law and European History of Law at the University of Jena.