Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Die Drittwirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen im Europäischen Zivilprozessrecht.

Dissertationsschrift
TaschenbuchKartoniert, Paperback
190 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am01.12.2021
Ist ein Dritter am Rechtsverhältnis der Parteien beteiligt, haben diese weiterhin das Interesse, die gerichtliche Zuständigkeit im internationalen Rechtsverkehr vorherzusehen. Die Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung muss sich dafür auch auf Dritte erstrecken. Eine rechtsklare Lösung der Drittwirkungsproblematik ist jedoch herausfordernd, da eine einheitliche prozessuale Wirkung vielfältigen Drittverhältnissen des nationalen Rechts gegenübersteht. Ziel der Arbeit ist, die Probleme aus der Verflechtung materieller und prozessualer Rechtsverhältnisse aufzuzeigen und zur Entwicklung eines rechtssicheren autonomen Systems der Drittwirkung beizutragen. Auf Basis der Prinzipien der EuGVVO wird ein Rechtssatz zur Drittwirkung aufgestellt, der sodann auf das Europäische Erb- und Familienrecht übertragen wird.mehr
Verfügbare Formate
TaschenbuchKartoniert, Paperback
EUR64,90

Produkt

KlappentextIst ein Dritter am Rechtsverhältnis der Parteien beteiligt, haben diese weiterhin das Interesse, die gerichtliche Zuständigkeit im internationalen Rechtsverkehr vorherzusehen. Die Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung muss sich dafür auch auf Dritte erstrecken. Eine rechtsklare Lösung der Drittwirkungsproblematik ist jedoch herausfordernd, da eine einheitliche prozessuale Wirkung vielfältigen Drittverhältnissen des nationalen Rechts gegenübersteht. Ziel der Arbeit ist, die Probleme aus der Verflechtung materieller und prozessualer Rechtsverhältnisse aufzuzeigen und zur Entwicklung eines rechtssicheren autonomen Systems der Drittwirkung beizutragen. Auf Basis der Prinzipien der EuGVVO wird ein Rechtssatz zur Drittwirkung aufgestellt, der sodann auf das Europäische Erb- und Familienrecht übertragen wird.
ZusammenfassungIst ein Dritter am Rechtsverhältnis der Parteien beteiligt, haben diese weiterhin das Interesse, die gerichtliche Zuständigkeit im internationalen Rechtsverkehr vorherzusehen. Die Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung muss sich dafür auch auf Dritte erstrecken. Ziel der Arbeit ist, die Probleme aus der Verflechtung materieller und prozessualer Rechtsverhältnisse aufzuzeigen und zur Entwicklung eines rechtssicheren autonomen Systems der Drittwirkung beizutragen.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung

2 Grundlagen: Keine Regelung der Drittwirkung in der EuGVVO - Bestimmung des Dritten - Zustandekommen und Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung - Grundsatz der inter partes Wirkung der Gerichtsstandsvereinbarung - Systematisierung von Drittkonstellationen - Wirtschaftliche Betrachtung der Drittwirkung - Auf die Drittwirkung anwendbares Recht

3 Problemaufriss: Keine Regelung der Drittwirkung in Art. 25 Abs. 1 EuGVVO - Umgang mit Wortsinngrenze - Aufstellung eines Rechtssatzes mit Ausnahmen - Rechtsnatur und Begriff der Drittwirkung - Fazit und Gang der Untersuchung

4 Rechtssatz auf Grundlage der Prinzipien der Eu-GVVO: Gebotenheit einer Drittwirkung bei Rechtsnachfolge - Dispositive Regelung und privatautonome Gestaltungsmöglichkeiten - Eingrenzung der Drittwirkung zu einem Rechtssatz - Überprüfung der Ergebnisse anhand Typen der Drittbeteiligung - Schutz schwächerer Parteien - Sonderfall der Gerichtsstandsvereinbarungen in Gesellschaftssatzungen - Gesamtfazit

5 Drittwirkung im Regelungssystem der EuGVVO: Drittwirkung und formalistisches Konzept des Art. 25 Abs. 1 EuGVVO - Zustimmung des Dritten entsprechend Art. 25 Abs. 1 EuGVVO - Regelungen der Drittwirkung in der EuGVVO - Keine Anknüpfung einer allgemeinen Regel an Art. 25 Abs. 1 EuGVVO

6 Rechtsprechung des Gerichtshofs im Lichte der Rechtssicherheit: Kein kontinuierlicher Rechtssatz - Fehlender Rückbezug auf Prinzipien - Rechtsunsicherheit wegen Anknüpfung an Art. 25 Abs. 1 EuGVVO - Fazit

7 Drittwirkung im Internationalen Familien- und Erbrecht: Parteiautonomie im Internationalen Familien- und Erbrecht - Drittwirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 4 EuUnthVO - Drittwirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung in der EheGüVO / PaGüVO - Keine Drittwirkung in Art. 5 EuErbVO und Art. 12 EuEheVO - Fazit

8 Zusammenfassung
Literatur- und Sachwortverzeichnis
mehr
Kritik
»In der Gesamtbetrachtung ist das vorliegende Werk eine konzis geschriebene, meinungsstarke Momentaufnahme einer sich dynamisch fortentwickelnden Grundsatzfrage.« Dr. Carl Friedrich Nordmeier, in: GPR - Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union, 3/2022mehr

Schlagworte

Autor

Alexander Bömer studied law at the Ludwig Maximilian University of Munich. After a semster abroad at the Aristotle University of Thessaloniki he passed the First State Examination in July 2018. Following this, he wrote his doctoral thesis under the supervision of Professor Dr. Abbo Junker at the chair of (International) Labour Law, Comparative Labour Law and Civil Law of the Ludwig Maximilian University of Munich. He also worked as a research assistant at the chair of his docotoral supervisor. Alexander Bömer was granted his doctorate in law in January 2021. He has been a legal trainee at the Higher Regional Court of Berlin since May 2021.
Weitere Artikel von
Bömer, Alexander Philipp