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KlappentextDie Arbeit widmet sich dem Strafrechtler Friedrich Schaffstein, der über den Großteil des 20. Jahrhunderts das deutsche Jugendstrafrecht prägte. Elementares Forschungsvorhaben Schaffsteins war dabei die Prognostizierbarkeit kriminellen Verhaltens, dem er zunächst während der Zeit des Nationalsozialismus ideologische Parameter zugrunde legte. In der Bonner Republik versuchte Schaffstein Prognosekriterien durch zahlreiche empirische Arbeiten zu ermitteln, sodass er bis in die 1970er Jahre ein Alleinstellungsmerkmal in der westdeutschen Rückfallforschung besaß. In der Arbeit werden Verbindungen zwischen diesen beiden vorgeblich methodisch getrennten, jedoch gleichsam zweckgerichteten Vorhaben beleuchtet. Darüber hinaus wird Schaffsteins biografischer Werdegang dargestellt, um die Entstehung und Entwicklung der für sein wissenschaftliches Wirken essentiellen personellen Verbindungen und kriminologischen Strömungen aufzeigen zu können.»'Hopeless Criminals' and 'Habitual Offenders'. The Detection of Early Crime in the Scientific Work of Friedrich Schaffstein (1905-2001)«: The study deals with the criminal lawyer Friedrich Schaffstein, his biographical career and his influence on German juvenile criminal law in the 20th century. A focus is placed on his research project to be able to scientifically predict criminal behaviour of young people, which he pursued across the various political systems.
ZusammenfassungDie Arbeit behandelt den Strafrechtler Friedrich Schaffstein, seinen biografischen Werdegang sowie seinen Einfluss auf das deutsche Jugendstrafrecht im 20. Jahrhundert. Dabei wird ein Schwerpunkt auf sein Forschungsvorhaben, kriminelles Verhalten von Jugendlichen wissenschaftlich prognostizieren zu können, gelegt, das er über die verschiedenen politischen Systeme hinweg verfolgte.
Details
ISBN/GTIN978-3-428-18699-0
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr2022
Erscheinungsdatum28.09.2022
Reihen-Nr.204
Seiten309 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht468 g
Artikel-Nr.50989737
Rubriken
GenreRecht