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Die zweckoffene Personengesellschaft

Ein Beitrag zur Weiterentwicklung des Handelsrechts zu einem Recht der Unternehmen. Dissertationsschrift
BuchGebunden
241 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am10.07.2024
Am 1. Januar 2024 ist das MoPeG in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden die

705 ff. BGB grundlegend modernisiert. Die Reform des Personengesellschaftsrechts ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Denn der längst überholte Kaufmannsbegriff blieb ebenso erhalten wie die Trennung der Personengesellschaften nach Maßgabe des von ihnen verfolgten Zwecks. Um langfristig das Handelsrecht zu einem Sonderprivatrecht der Unternehmen zu entwickeln, plädiert der Autor dafür, mittelfristig eine zweckoffene Personengesellschaft nach österreichischem Vorbild zu schaffen. Sie soll allen erlaubten Zwecken offenstehen und erst mit Eintragung im Register entstehen. In seiner Arbeit hinterfragt der Autor unter anderem die »Verhandelsgesellschaftung« der GbR, setzt sich kritisch mit dem Prinzip der freien Rechtsträgerbildung auseinander und moniert die Privilegierung freiberuflicher Unternehmen im Handelsrecht.»The Open-Purpose Partnership. A Contribution to Further Developing Commercial Law into a Law of Companies«: With the MoPeG coming into effect, the legislature has fundamentally modernized the law governing partnerships. Despite the new implementation, the distinction between partnerships in regard to the purpose they pursue remained unaltered. This thesis questions the concept of a merchant and argues in favor of creating a partnership with an open purpose approach in the medium term, which only comes into existence only through entry in a register.
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Produkt

KlappentextAm 1. Januar 2024 ist das MoPeG in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden die

705 ff. BGB grundlegend modernisiert. Die Reform des Personengesellschaftsrechts ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Denn der längst überholte Kaufmannsbegriff blieb ebenso erhalten wie die Trennung der Personengesellschaften nach Maßgabe des von ihnen verfolgten Zwecks. Um langfristig das Handelsrecht zu einem Sonderprivatrecht der Unternehmen zu entwickeln, plädiert der Autor dafür, mittelfristig eine zweckoffene Personengesellschaft nach österreichischem Vorbild zu schaffen. Sie soll allen erlaubten Zwecken offenstehen und erst mit Eintragung im Register entstehen. In seiner Arbeit hinterfragt der Autor unter anderem die »Verhandelsgesellschaftung« der GbR, setzt sich kritisch mit dem Prinzip der freien Rechtsträgerbildung auseinander und moniert die Privilegierung freiberuflicher Unternehmen im Handelsrecht.»The Open-Purpose Partnership. A Contribution to Further Developing Commercial Law into a Law of Companies«: With the MoPeG coming into effect, the legislature has fundamentally modernized the law governing partnerships. Despite the new implementation, the distinction between partnerships in regard to the purpose they pursue remained unaltered. This thesis questions the concept of a merchant and argues in favor of creating a partnership with an open purpose approach in the medium term, which only comes into existence only through entry in a register.
ZusammenfassungMit dem MoPeG hat der Gesetzgeber das Recht der Personengesellschaften grundlegend modernisiert. Dabei blieb die Unterscheidung der Personengesellschaften nach Maßgabe des von ihnen verfolgten Zwecks unangetastet. Die Arbeit hinterfragt den Kaufmannsbegriff und plädiert dafür, mittelfristig eine zweckoffene Personengesellschaft zu schaffen, die erst durch Eintragung im Register entsteht.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1 Einführung und Grundlagen


2 Reform im bestehenden System durch das MoPeG
Leitbildwandel der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute - Eintragungsoption für freie Berufe - Motive


3 Systemwechsel in Österreich
Vom Handels- zum Unternehmensgesetzbuch - Wesentliche Reforminhalte - Kritik und Bewertung


4 Vorschlag einer zweckoffenen Personengesellschaft
Zweckoffener Grundtatbestand - Gleichlauf von Rechtsfähigkeit und Registereintragung - Bereichsausnahmen


5 Fazit und Empfehlungen
Deutsche Reform im bestehenden System - Vom Handels- zum Unternehmensrecht in Österreich - Die zweckoffene Personengesellschaft

Literatur- und Quellenverzeichnis

Stichwortverzeichnis
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Schlagworte

Autor

Tim Obermann studied law in Heidelberg and Madrid, specializing in European and commercial law. After completing his First Legal State Examination in 2020, he wrote his dissertation at the Institute for Foreign and International Private and Business Law in Heidelberg under the supervision of Professor Dr. Christoph A. Kern, LL.M. (Harvard). During this time, he initially worked as a research assistant for the chair of his doctoral supervisor and later for the Federal Ministry of Justice. Since May 2023 he has been completing his legal clerkship at Higher Regional Court in Berlin.
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Obermann, Tim