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Römische Rechtswahrheiten

Ein Gedankenexperiment
BuchKartoniert, Paperback
768 Seiten
Deutsch
Klostermannerschienen am01.04.20071., Aufl.
Anhand von historischen Modellen anstelle ontologischer Kontinuitäten wird jenseits aller rechtsphilosophischen Spekulation die Leistungsfähigkeit des rechtsdogmatischen Wahrheitsbegriffs erörtert. Den Ausgangspunkt bildet die infolge der kodifikatorischen Rechtspositivierung 1848 von Kirchmann angestoßene Debatte über die Wissenschaftlichkeit der Rechtsdogmatik, der bald jene über die 1877 von Jhering in Frage gestellte Wahrheitsfähigkeit des Rechts folgte (Kap. I). Weil das Problem in der römischen Jurisprudenz der Prinzipatszeit wurzelt, wird im zweiten Schritt der von ihr vorausgesetzte Wahrheits- und Wissenschaftsbegriff rekonstruiert (Kap. II). Den Schwerpunkt der Arbeit stellt die Analyse des enormen Quellenfundus der römischen Jurisprudenz dar, der traditionell nur unter dogmengeschichtlichen und kaum unter theoretisch-historischen Gesichtspunkten ausgewertet worden ist. Zum Zweck der geltungs- und argumentationstheoretischen Auswertung wird im Zuge eines Gedankenexperiments angenommen, daß verum est überall in den römischen Rechtstexten als 'wahr' zu verstehen sei. (Kap. III-V). Es zeigt sich dabei, daß diese normative Wahrheit als Bilanzbezeichnung eines geglückten rechtsdogmatischen Urteils verwendet wird und jeweils aus einem Bündel von Werturteilen besteht. Die Verwendung dieses undifferenzierten Wahrheitsbegriffs schmälert die Leistungsfähigkeit der Rechtsdogmatik, die in differenzierten Kategorien wie Anwendbarkeit, Wirksamkeit und Geltung zu denken aufhört (Kap. VI).mehr

Produkt

KlappentextAnhand von historischen Modellen anstelle ontologischer Kontinuitäten wird jenseits aller rechtsphilosophischen Spekulation die Leistungsfähigkeit des rechtsdogmatischen Wahrheitsbegriffs erörtert. Den Ausgangspunkt bildet die infolge der kodifikatorischen Rechtspositivierung 1848 von Kirchmann angestoßene Debatte über die Wissenschaftlichkeit der Rechtsdogmatik, der bald jene über die 1877 von Jhering in Frage gestellte Wahrheitsfähigkeit des Rechts folgte (Kap. I). Weil das Problem in der römischen Jurisprudenz der Prinzipatszeit wurzelt, wird im zweiten Schritt der von ihr vorausgesetzte Wahrheits- und Wissenschaftsbegriff rekonstruiert (Kap. II). Den Schwerpunkt der Arbeit stellt die Analyse des enormen Quellenfundus der römischen Jurisprudenz dar, der traditionell nur unter dogmengeschichtlichen und kaum unter theoretisch-historischen Gesichtspunkten ausgewertet worden ist. Zum Zweck der geltungs- und argumentationstheoretischen Auswertung wird im Zuge eines Gedankenexperiments angenommen, daß verum est überall in den römischen Rechtstexten als 'wahr' zu verstehen sei. (Kap. III-V). Es zeigt sich dabei, daß diese normative Wahrheit als Bilanzbezeichnung eines geglückten rechtsdogmatischen Urteils verwendet wird und jeweils aus einem Bündel von Werturteilen besteht. Die Verwendung dieses undifferenzierten Wahrheitsbegriffs schmälert die Leistungsfähigkeit der Rechtsdogmatik, die in differenzierten Kategorien wie Anwendbarkeit, Wirksamkeit und Geltung zu denken aufhört (Kap. VI).
Details
ISBN/GTIN978-3-465-04027-9
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Erscheinungsjahr2007
Erscheinungsdatum01.04.2007
Auflage1., Aufl.
Reihen-Nr.219
Seiten768 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht1072 g
Artikel-Nr.11619752
Rubriken
GenreRecht

Schlagworte