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Recht und Frieden - Wozu Recht?

Tagungen des Jungen Forums Rechtsphilosophie (JFR) in der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) im September 2012 in Münster und im April 2013 in Berlin
BuchKartoniert, Paperback
206 Seiten
Deutsch
Franz Steiner Verlagerschienen am18.09.2014
Zwei Tagungen des Jungen Forums Rechtsphilosophie werden in diesem Band dokumentiert: Die Beiträge der Münsteraner Tagung beleuchten die Befriedungsfunktion des Rechts. Sie untersuchen auf der Ebene der Normenbegründung den Zusammenhang von Recht und Frieden in Hegels Konzeption einer Entfaltung des freien Willens, in der rechtspositivistischen Position Kelsens, im Hinblick auf außerrechtliche Gerechtigkeitsentwürfe und aus konsequentialistischer Perspektive. Die Verbindungslinien zwischen Normenbegründung und Rechtsanwendung werden anhand der Debatten um Präventionsrecht und Recht im Krieg sowie durch Fallstudien zu Militärinterventionen gezogen.Die Beiträge der Berliner Tagung befassen sich mit dem Zweck von Recht. Sie reichen von einer auf Hobbes basierenden Kritik an aktuellen empirisch-zweckmäßigen Rechtsbegründungen über eine Reformulierung der kantischen Rechtsbegründung für das moderne Völkerrecht bis hin zur Einordnung von Recht als sozialem Kräfteausgleich im Sinne Nietzsches. Zudem erörtern sie die rechtskulturelle und gesellschaftliche Bedingtheit des Zwecks von Recht, die Bedrohungen für ein begründetes Recht durch die Europäisierung und ein emanzipatives Potenzial des Rechts.mehr
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BuchKartoniert, Paperback
EUR49,00
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EUR49,00

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KlappentextZwei Tagungen des Jungen Forums Rechtsphilosophie werden in diesem Band dokumentiert: Die Beiträge der Münsteraner Tagung beleuchten die Befriedungsfunktion des Rechts. Sie untersuchen auf der Ebene der Normenbegründung den Zusammenhang von Recht und Frieden in Hegels Konzeption einer Entfaltung des freien Willens, in der rechtspositivistischen Position Kelsens, im Hinblick auf außerrechtliche Gerechtigkeitsentwürfe und aus konsequentialistischer Perspektive. Die Verbindungslinien zwischen Normenbegründung und Rechtsanwendung werden anhand der Debatten um Präventionsrecht und Recht im Krieg sowie durch Fallstudien zu Militärinterventionen gezogen.Die Beiträge der Berliner Tagung befassen sich mit dem Zweck von Recht. Sie reichen von einer auf Hobbes basierenden Kritik an aktuellen empirisch-zweckmäßigen Rechtsbegründungen über eine Reformulierung der kantischen Rechtsbegründung für das moderne Völkerrecht bis hin zur Einordnung von Recht als sozialem Kräfteausgleich im Sinne Nietzsches. Zudem erörtern sie die rechtskulturelle und gesellschaftliche Bedingtheit des Zwecks von Recht, die Bedrohungen für ein begründetes Recht durch die Europäisierung und ein emanzipatives Potenzial des Rechts.

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