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Humaniora: Medizin - Recht - Geschichte, 2 Tle.

Festschrift für Adolf Laufs zum 70. Geburtstag
BuchGebunden
1233 Seiten
Deutsch
Springererschienen am05.12.2005
Die Festschrift für den Nestor des deutschen Arztrechts spiegelt das gesamte Medizinrecht, die deutsche und europäische Rechtsgeschichte und das bürgerliche Recht. Die Autoren entwickeln eine rechtshistorische und geltendrechtliche Dogmen- und Methodenvielfalt, die die jeweilige Forschungsrichtung am Beginn des 21.mehr
Verfügbare Formate
BuchGebunden
EUR179,98
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EUR125,87

Produkt

KlappentextDie Festschrift für den Nestor des deutschen Arztrechts spiegelt das gesamte Medizinrecht, die deutsche und europäische Rechtsgeschichte und das bürgerliche Recht. Die Autoren entwickeln eine rechtshistorische und geltendrechtliche Dogmen- und Methodenvielfalt, die die jeweilige Forschungsrichtung am Beginn des 21.
Details
ISBN/GTIN978-3-540-28439-0
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
Verlag
Erscheinungsjahr2005
Erscheinungsdatum05.12.2005
Seiten1233 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht1834 g
IllustrationenXXXII, 1233 S. In 2 Bänden, nicht einzeln erhältlich.
Artikel-Nr.10687753
Rubriken
GenreMedizin

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Rechtsgeschichte.- Ethik und Recht in Cicero, de officiis 3.12.50 ff..- Enzyklopädie und geschichtliche Rechtswissenschaft.- Zwischen deliktischer Arzthaftung und Wetterzauber.- Rechtsgutachten in Prozessen vor dem Hofgericht des Königs im 14. Jahrhundert.- Zum falschen Arzt in Gegenwart und Rechtsgeschichte.- Zelo domus Dei ?.- Wang Boqi (1908-1961) als Verteidiger republikchinesischer Rechtsreform.- Johann Kaspar Bluntschli (1808-1881) und das Internationale Privatrecht.- Frühe territoriale Hofgerichtsordnungen.- Vom Arzt im Recht zum Arztrecht.- Die Sprache ist das Organ der Vernunft. .- Heinrich Gerland.- D 6. 1. 72: Zwei widersprüchliche Verfügungen über dieselbe Sache.- Die Achte Kurwürde.- Die Zensur in der Ära Metternich.- Zur Rezeption und Entwicklung des rhodischen Seewurfrechts in Rom.- Gesetzesbegriffe im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik.- Heinrich Zöpfl (1807-1877).- Preußen und das Bürgerliche Gesetzbuch.- Zur Rezeption frühmittelalterlichen Rechts im Spätmittelalter.- [â¦] der Pöbel hätte mich fast gesteinigt, wie er hörte, ich sei ein Jurist , (J. W. v. Goethe).- Das Kallstadter Gerichtsprotokollbuch 1533-1563.- Schutz gegen Nachdruck als Aufgabe einer bundesweiten Organisation des deutschen Buchhandels - Metternichs zweiter Plan einer Bundeszunft und sein Scheitern.- Verfassungspolitisches Denken im Vorfeld des Grundgesetzes.- Recht und Kultur.- Justitia in Heidelberg.- Julius Mosen, der politische Dichter.- Zwischen Hartz IV und Riesterrente: Beamtenpension und Rente in der schöngeistigen Literatur.- Georg Heym - Dichter des Expressionismus und Jurist wider Willen.- Bürgerliches Recht.- Verbraucherschutz zwischen Vertrag und Nicht-Vertrag?.- Die neue Haftungsregelung für gerichtliche Sachverständige (§ 839 a BGB) auf dem zivilprozessrechtlichen Prüfstand.- Die Generalklausel des § 242 BGB.- Kollisionsrechtliche Koordination von dinglichem und deliktischem Rechtsgüterschutz.- Rechtsformunabhängiges Grundpfandrecht.- Echte, faktische, wirtschaftliche Unmöglichkeit und Wegfall der Geschäftsgrundlage.- Medizinrecht.- Pränatale Diagnostik und Präimplantationsdiagnostik: Gibt es ein Recht auf informierte Fortpflanzung?.- Schutz von Leben und Gesundheit durch europäische Grundrechte.- Die zahnärztliche Aufklärungspflicht bei Standardheileingriffen.- Informed Consent und informationelle Selbstbestimmung in der Genmedizin.- Die Aufklärung über mögliche Komplikationen durch den Impfarzt.- Zur Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen.- Ärztliche Verhaltenspflichten und anzuwendendes Recht bei grenzüberschreitender telemedizinischer Behandlung.- Die Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimitteln nach dem SGB V - Rechtliche Bindung und gerichtliche Kontrolle.- Die Durchbrechung der sektoralen Grenzen bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen durch die Reformgesetzgebung insbesondere durch das GKV-Modernisierungsgesetz 2003.- Vertrauen, Kooperation und Organisation.- Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug.- Verschärfung der Berufshaftung durch Beweisrecht - Der grobe Behandlungsfehler.- Medizin zwischen Ethik, Recht und Vorbehalt des Möglichen.- Medizinische Versorgungszentren - ein schwieriger Start.- Zur Zukunft der Organ- und Gewebespende.- Die zustimmende Bewertung einer Ethikkommission bei der klinischen Prüfung von Arzneimitteln nach dem novellierten Arzneimittelgesetz und der GCP-Verordnung.- Probleme der Selbstständigeninsolvenz am Beispiel der Insolvenz einer Arztpraxis.- Gibt es eine ärztliche Pflicht zur Fehleroffenbarung?.- Aktuelle Entwicklungen im ärztlichen Werberecht unter besonderer Berücksichtigung der Klinikwerbung.- Der inkompetente medizinische Sachverständige und Gutachter: Möglichkeiten der Abwehr.- Organisationsformen des medizinischen Sachverstandes im Transplantationsrecht.- Ist der Mensch für sein Verhalten rechtlich verantwortlich?.- Gedanken zur Zulässigkeit von Sektionen.- Zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen.- Formulargesteuerter Medizinbetrieb - haftungsrechtliche Prävention oder Haftungsfalle?.- Die ärztliche Aufklärungspflicht nach dem türkischen Recht.- Varia.- Der Antagonismus zwischen der Business Judgement Rule des Gesellschaftsrechts und der Anwendung des § 266 StGB durch Strafverfolgungsbehörden und -gerichte.- Internationalprivat- und -verfahrensrechtliches zu heimlichen Vaterschaftstests.mehr
Kritik
Aus den Rezensionen:



"... Festschriften genießen eben nicht den besten Ruf. ... Der Festschrift für Adolf Laufs droht dieses Schicksal nicht. Das verdankt sie zuallererst dem Geehrten selbst. Sein wissenschaftliches Werk hat ein klares Profil ... Generationen von Studierenden haben mit seinem 'rechtsgeschichtlichen Arbeitsbuch' zu den Rechtsentwicklungen in Deutschland gearbeitet. ... Einige Beiträge schlagen auch bereits Brücken in den aus 26 Beiträgen bestehenden medizinrechtlichen Teil. ... Es ist nicht möglich und wird den vielen spannenden und klugen Beiträgen des Werkes auch nicht gerecht, einzelne herauszugreifen ..." (Professor Dr. Thorsten Kingreen, in: NJW - Neue Juristische Wochenschrift, 2007, Vol. 45, S. 3262 f.)
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