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Erzähltes Recht

Lokale Herrschaft, Verschriftlichung und Traditionsbildung im Spätmittelalter. Habilitationsschrift - Großformatiges Paperback. Klappenbroschur
BuchKartoniert, Paperback
359 Seiten
Deutsch
Campus Verlagerschienen am08.10.2007
Gab es im Mittelalter ein auf mündlicher Überlieferung gründendes »gutes altes Recht«, wie es etwa die Gebrüder Grimm zu entdecken meinten? Um diese Frage zu beantworten, untersucht Simon Teuscher den Ausbau zentraler Verwaltungen und die Ausbreitung neuer Schreibpraktiken auf dem Gebiet der heutigen Schweiz. Er zeigt einerseits, dass beide Entwicklungen einen Wandel lokaler Herrschaftskulturen und die Ausbildung neuer Normsysteme mit sich brachten. Andererseits räumt er mit alten Vorstellungen über orale Gesellschaften und ihre Rechtsgewohnheiten auf - denn das »erzählte Recht« wurde entscheidend durch Praktiken des Schriftgebrauchs geformt.

Ausgezeichnet von H-Soz-u-Kult als "Das Historische Buch 2008" in der Kategorie "Mittelalterliche Geschichte"
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Produkt

KlappentextGab es im Mittelalter ein auf mündlicher Überlieferung gründendes »gutes altes Recht«, wie es etwa die Gebrüder Grimm zu entdecken meinten? Um diese Frage zu beantworten, untersucht Simon Teuscher den Ausbau zentraler Verwaltungen und die Ausbreitung neuer Schreibpraktiken auf dem Gebiet der heutigen Schweiz. Er zeigt einerseits, dass beide Entwicklungen einen Wandel lokaler Herrschaftskulturen und die Ausbildung neuer Normsysteme mit sich brachten. Andererseits räumt er mit alten Vorstellungen über orale Gesellschaften und ihre Rechtsgewohnheiten auf - denn das »erzählte Recht« wurde entscheidend durch Praktiken des Schriftgebrauchs geformt.

Ausgezeichnet von H-Soz-u-Kult als "Das Historische Buch 2008" in der Kategorie "Mittelalterliche Geschichte"
Details
ISBN/GTIN978-3-593-38494-8
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Erscheinungsjahr2007
Erscheinungsdatum08.10.2007
Reihen-Nr.44
Seiten359 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht466 g
Illustrationen4 s/w Fotos
Artikel-Nr.10797445
Rubriken

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
InhaltDank111Einleitung131.2Problemstellung131.2Forschungsdiskussionen151.3Untersuchungsraum261.4Untersuchungsmaterial und Vorgehensweisen352Zwei Befragungsverfahren452.1Einleitung452.2Kundschaft: Ein Verfahren im Umbruch48Von der Konsensbildung zur Wahrheitsfindung48Innovationen der territorialherrlichen Kanzleien582.3Zwischen Weisung und Weistum73Protagonisten und Aufgaben der Dinggerichte73Spielarten der Rechtstradierung852.4Schluss983Umgang mit Herrschaftsrechten1013.1Einleitung1013.2Rechte ausüben106 Abwesende Herren106Verzweigungen der Herrschaftsorganisation113Um Rechte streiten1233.3Gewohnheiten, Rechte oder Rechtsgewohnheiten?131Unregelmäßige Gewohnheiten131Ungewohnte Rechte1423.4Schluss1494Kundschaftsaufzeichnungen: Protokollier- undErzähltechniken1524.1Einleitung1524.2Objekteigenschaften und Handhabung der Aufzeichnungen156Von der Urkunde zum Rodel156Vom Rodel zum Buch1644.3Typisierte Erzählungen175Erinnerungen an Rechtsverfahren und Rechtsformeln175Der zitierte Alltag184Funktionswandel der »grauen Vorzeit«1894.4Schluss2025Weistümer: Mikrokosmische Rechtsdarstellungen2065.1Einleitung2065.2Varianten der Verschriftlichung lokaler Rechte210Prozesse der Gattungsdifferenzierung210Alternativen und Anlässe der Aufzeichnung von Weistümern2185.3Weistumsgenesen228Zürcher Offnungen228Waadtländer Plaicts2395.4Schluss2526Stile des Dokumentgebrauchs2566.1Einleitung2566.2Zeigen und Erzählen260Mit Dokumenten argumentieren260Funktionsweisen der Ostentation2706.3Kanzleipraktiken278Sammeln und Ordnen278Auf dem Prüfstand des Gebrauchs284Textus und Gewohnheitsrecht2916.4Schluss3027Zusammenfassung und Ausblick305Bibliographie3181Quellen3181.1 Ungedruckte Quellen3181.2 Gedruckte Quellen3202Darstellungen323Abkürzungen349Register350mehr
Prolog
Campus Historische StudienHerausgegeben von Rebekka Habermas, Heinz-Gerhard Haupt, Frank Rexroth, Michael Wildt und Aloys Winterlingmehr
Leseprobe
"Recht ist im modernen Selbstverständnis untrennbar mit Schrift verbunden. Ob Gesetze konsultiert, Formulare ausgefüllt oder Aktenstöße bewältigt werden Schriftstücke sind aus dem gegenwärtigen Rechtsleben nicht wegzudenken. Dagegen muten spätmittelalterliche Rechte, die statt durch Schrift durch Erzählungen vermittelt wurden, exotisch an und haben die Forschung gerade deshalb seit langer Zeit fasziniert. Schon um die Mitte des 19. Jahrhunderts veröffentliche Jacob Grimm neben seinen berühmten Märchen eine nicht weniger umfassende Sammlung spätmittelalterlicher Aufzeichnungen lokaler Rechte, sogenannter Weis tümer. Wie im Fall der Märchen ging Grimm davon aus, dass die Bevölkerung diese vor ihrer Niederschrift seit unvordenklichen Zeiten mündlich tradiert hatte. In dieser Auffassung bestärkten ihn die poetischen Eingangspassagen der Weistümer. Diese schildern ritualisierte Versammlungen, bei denen der Herr eines Dorfs seinen Bauern gegenübertrat und sie aufforderte, Rechte aus der Erinnerung zu verkünden. Die jüngere Forschung hat manche der Annahmen Grimms widerlegt. Gleichzeitig erlangte das Interesse an ungeschriebenen Rechten und ihrer Verschriftlichung neue Relevanz und rückte in den Mittelpunkt so zial - und kulturwissenschaftlicher Debatten über die Implikationen der Ausbreitung neuer Medien.Dieses Buch befasst sich mit Prozessen der Verschriftlichung von Rechten, besonders von lokalen Herrschaftsrechten, im Gebiet des heutigen schweizerischen Mittellands zwischen dem 13. und dem 15. Jahrhundert. Es untersucht, wie sich mittelalterliche Akteure über ungeschriebene Rechte verständigten und wie sich Herrschaftsordnungen im Zusammenhang mit der vermehrten schriftlichen Aufzeichnung von Normen veränderten. Zur Untersuchung solcher Fragen steht auch heute wenig mehr zur Verfügung als erstmalige Aufzeichnungen zuvor ungeschriebener Rechte. Weder Grimm noch seine Kritiker nutzten allerdings die Erkenntnismöglichkeiten, welche die Materialität der Dokumente eröffnet. Denn diese sind nicht nur Texte, welche die eine und die andere Schilderung von Praktiken enthalten. Sie sind auch Artefakte und waren als solche selbst immer schon Bestandteile von Praktiken ihrer Herstellung und ihres Gebrauchs, deren Geschichte noch weitgehend unerforscht ist.Als ältester in der Schrift schon fassbarer Ausdruck eines schriftlosen Rechtslebens gelten Aufzeichnungen von Rechtsgewohnheiten, deren Verbindlichkeit dadurch begründet wurde, dass sie schon vor ihrer Niederschrift in der Praxis befolgt oder mündlich tradiert worden waren. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung stehen zwei Typen solcher Dokumente, die jeweils mit spezifischen Verfahren der Rechtsfeststellung in Verbindung standen. Dabei handelt es sich zum einen um die schon von Grimm gesammelten Weis tümer und verwandte Dokumente. Sie halten ganze Serien dörflicher Rechtsregeln fest und weisen diese als Inhalte traditioneller mündlicher Rechtsverkündigungen oder Rechtsweisungen an lokalen Gerichtsversammlungen aus. Zum andern gelangen hier sogenannte Kundschaftsaufzeichnungen zur Untersuchung. Diese hielten Ergebnisse von Zeugenbefragungen fest, die nicht regelmäßig, sondern nach Bedarf durchgeführt wurden, um einzelne jeweils umstrittene Regeln zu klären. Die Untersuchung stellt das Rechts leben ländlicher Gebiete in den Vordergrund, in denen diese Verfahren hauptsächlich zur Anwendung gelangten, bezieht aber auch einzelne Beispiele aus Städten ein.Weistümer und Kundschaftsaufzeichnungen erlauben es, die Verschriftlichung von Rechten auf unterschiedlichen Ebenen der Herrschaftsorganisation zu untersuchen. Als Texte gewähren diese Schriftstücke lebhafte Einblicke in lokale Praktiken, durch die Rechte im Alltag angerufen, umgesetzt oder auch missachtet wurden. "mehr
Kritik
"Teuscher hebt mit seinem Buch manch liebgewordene Vorstellung vom guten alten Recht aus den Angeln (...) Eine grundlegende Forschungsleistung, welche die Diskussion der nächsten Zeit mit Sicherheit prägen wird."
(H-Soz-u-Kult, 01.10.2008)

"Teuschers Buch macht im besten Sinne nachdenklich, regt zu intensivem methodischen Erwägen und Erörtern an und ist somit wahrlich forschungsfördernd." (Jahrbuch für Regionalgeschichte, 01.10.2009)
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