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Der grundrechtliche Schutz des Privaten im europäischen Recht

Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
294 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am04.07.2007
Die Grundrechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europaischen Gemeinschaft, des Europarates (EMRK) und der Gemeinschaft selbst sind gepragt von der Schutzwurdigkeit des Privaten. Wie weit der Schutz tatbestandlich geht, ist Gegenstand der Untersuchung. Ihr Schwerpunkt liegt in der Auslegung des Schutzbereichs des in Art. 8 Abs. 1,1. Alt. EMRK normierten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens und des Gemeinschaftsgrundrechts auf Achtung des Privatlebens. Die Schutzbereichsverstandnisse des Europaischen Gerichtshofs bzw. des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte werden nachgezeichnet. Neben einer Auswertung der Literatur erfolgt eine eigene Schutzbereichsbestimmung.mehr

Produkt

KlappentextDie Grundrechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europaischen Gemeinschaft, des Europarates (EMRK) und der Gemeinschaft selbst sind gepragt von der Schutzwurdigkeit des Privaten. Wie weit der Schutz tatbestandlich geht, ist Gegenstand der Untersuchung. Ihr Schwerpunkt liegt in der Auslegung des Schutzbereichs des in Art. 8 Abs. 1,1. Alt. EMRK normierten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens und des Gemeinschaftsgrundrechts auf Achtung des Privatlebens. Die Schutzbereichsverstandnisse des Europaischen Gerichtshofs bzw. des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte werden nachgezeichnet. Neben einer Auswertung der Literatur erfolgt eine eigene Schutzbereichsbestimmung.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Begriff des Privaten - Allgemeine Handlungsfreiheit - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Grundrecht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1,1. Alt. EMRK - Gemeinschaftsgrundrecht auf Achtung des Privatlebens - Schutz der Sphäre der privaten Betätigung - Grundrecht auf Achtung des Privatlebens nach Art. II-67 EVV.mehr

Autor

Der Autor: Moritz Maus wurde 1975 in Köln geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen und Lausanne (Schweiz) legte er 2003 das Erste juristische Staatsexamen ab. Von 2003 bis 2004 war er als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Gießen beschäftigt. Das Zweite juristische Staatsexamen folgte 2007.
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Maus, Moritz