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KlappentextDarf der angegriffene Eigentumer den Dieb erschiessen, der mit der Beute flieht? Nach der immer noch herrschenden Meinung wird diese Frage unter der Annahme bejaht, dass der Angriff "nicht geringfugig" bzw. "nicht unerheblich" ist. Wie ist eine solche Meinung entstanden, nach der ein Angriff auf das Eigentum prinzipiell mit derselben Gewalt wie ein Angriff auf das Leben abgewehrt werden darf? Dieser Frage wird rechtssystematisch, rechtsphilosophisch und rechtshistorisch nachgegangen. Insbesondere wird eine "verdrangte" Aufklarung des Strafrechts rekonstruiert, die fur eine Auffassung der Notwehr pladierte, in der das Leben des mit der Beute fliehenden Diebes stark geltend gemacht wird. Wichtige Komponenten dieser erfolglosen Tradition sind der Ansatz von von Globig und Huster aus dem Jahre 1783 und der Ansatz des 427 des Entwurfs des Allgemeinen Gesetzbuchs von 1786. Beide Ansatze thematisieren die strukturelle Ungleichheit in der Gesellschaft. Damit knupfen sie an Beccarias "UEber Verbrechen und Strafen" an.
ZusammenfassungDarf der angegriffene Eigentümer den Dieb erschießen, der mit der Beute flieht? Nach herrschender Meinung wird diese Frage unter der Annahme bejaht, dass der Angriff "nicht geringfügig" bzw. "nicht unerheblich" ist. Wie ist eine solche Meinung entstanden? Dieser Frage wird im Buch rechtssystematisch, rechtsphilosophisch und rechtshistorisch nachgegangen.
Details
ISBN/GTIN978-3-631-58709-6
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
Verlag
Erscheinungsjahr2013
Erscheinungsdatum05.06.2013
Auflage2., überarb. Aufl.
Reihen-Nr.79
Seiten448 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht690 g
Artikel-Nr.28994773
Rubriken
GenreRecht