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Das Verbot der politischen Betätigung für Geistliche nach katholischem und evangelischem Kirchenrecht sowie im geltenden

Unter Berücksichtigung der Staaten- und Verfassungsgeschichte Deutschlands und Österreichs. Dissertationsschrift
BuchGebunden
289 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am07.08.2009
Im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts finden wir in Deutschland und OEsterreich zahlreiche katholische Priester als aktive Parlamentarier in Parteien und Parlamenten. Nicht nur in der Zeit des Kulturkampfes sind sie dort fur die christlichen Werte ebenso mit Nachdruck eingetreten, wie ihre evangelischen Amtsbruder, die sich bis heute eine Teilhabe am politischen Diskurs als Parlamentarier bewahrt haben. Katholische Priester fehlen indes in den Bundes- und Landerparlamenten - mit einer Ausnahme im Hessischen Landtag - in Deutschland und OEsterreich heute vollstandig. Worin liegt diese katholische Abstinenz begrundet? Der Autor geht dieser Frage nach und untersucht einschlagige Regelungen des Staatskirchenrechts - mit der Zentralnorm des Art. 32 Reichskonkordat - und des katholischen und evangelischen Kirchenrechtes und stellt die Normen in den jeweiligen Staaten- und verfassungsgeschichtlichen Kontext. Interessant ist dabei die unterschiedliche Art der Regelung der Thematik in den beiden grossen christlichen Kirchen, die von Beurlaubung des Pfarrers als Mandatstrager bis hin zum ausdrucklichen Verbot der UEbernahme eines oeffentlichen Amtes und Mandates reicht.mehr

Produkt

KlappentextIm 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts finden wir in Deutschland und OEsterreich zahlreiche katholische Priester als aktive Parlamentarier in Parteien und Parlamenten. Nicht nur in der Zeit des Kulturkampfes sind sie dort fur die christlichen Werte ebenso mit Nachdruck eingetreten, wie ihre evangelischen Amtsbruder, die sich bis heute eine Teilhabe am politischen Diskurs als Parlamentarier bewahrt haben. Katholische Priester fehlen indes in den Bundes- und Landerparlamenten - mit einer Ausnahme im Hessischen Landtag - in Deutschland und OEsterreich heute vollstandig. Worin liegt diese katholische Abstinenz begrundet? Der Autor geht dieser Frage nach und untersucht einschlagige Regelungen des Staatskirchenrechts - mit der Zentralnorm des Art. 32 Reichskonkordat - und des katholischen und evangelischen Kirchenrechtes und stellt die Normen in den jeweiligen Staaten- und verfassungsgeschichtlichen Kontext. Interessant ist dabei die unterschiedliche Art der Regelung der Thematik in den beiden grossen christlichen Kirchen, die von Beurlaubung des Pfarrers als Mandatstrager bis hin zum ausdrucklichen Verbot der UEbernahme eines oeffentlichen Amtes und Mandates reicht.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Die Entstehung konfessioneller Parteien und die Rolle katholischer Priester als Mandatsträger von der Säkularisation bis zum Dritten Reich - Politischer Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg und zunehmende Distanz des katholischen Klerus in Parteien und Parlamenten - Regelungen im öffentlichen Recht/Staatskirchenrecht insbesondere Art. 32 Reichskonkordat - Universalkirchliche Bestimmungen im CIC/1917 und CIC/1983 - Diözesannormen in DDR und BRD - Regelungen in den Evangelischen Landeskirchen.mehr

Autor

Der Autor: Christian Schulze Pellengahr Freiherr von Freusberg-Steinhorst, geboren 1975; Studium der Rechts-, Geschichts- und Agrarwissenschaften in Bonn, Wien, Göttingen und Münster; 2001 Erstes juristisches Staatsexamen am OLG Hamm; 2005 Lic. iur. can. in Münster; 2005 Zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf; 2006-2008 Landesverwaltungsrat z.A. beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe; 2008 Promotion in Potsdam.