Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Dreiseitige Vereinbarungen

Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat. Dissertationsschrift
BuchGebunden
244 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am08.06.2010
Beschaftigungssicherung ist eine zentrale Aufgabe der Gewerkschaften und Betriebsrate. Grundsatzlich wird sie von beiden Parteien getrennt im Rahmen ihrer jeweiligen Regelungskompetenz durchgefuhrt. Um die Sicherung der Arbeitsplatze effektiv zu gestalten und lebenspraktische Loesungen zu finden, gehen Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat nunmehr einen neuen Weg und schliessen gemeinsam sogenannte "dreiseitige Vereinbarungen". Die dogmatische Einordnung dieser Chimaren des kollektiven Arbeitsrechts und ihre Ausgestaltungsmoeglichkeiten nimmt diese Arbeit in den Blick. Ausgangspunkt ist die Frage nach der Rechtsnatur dreiseitiger Vereinbarungen. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem vom Bundesarbeitsgericht kreierten "Gebot der Rechtsquellenklarheit" sowie der Frage nach der Begrenzung von Tarifsozialplanforderungen zu. Im Anschluss daran werden die Rechtsfolgen dreiseitiger Vereinbarungen untersucht. Ausgehend von der unterschiedlichen rechtlichen Einordnung als Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder als Kombination aus beiden Regelungsinstrumenten geht die Autorin zunachst dem Aspekt der Teil-/Gesamtnichtigkeit nach. Ferner werden moegliche Beendigungstatbestande und Sanktionsmoeglichkeiten von Gewerkschaft und Betriebsrat bei einem Verstoss des Arbeitgebers gegen eine dreiseitige Vereinbarung diskutiert. Abschliessend wird die Rechtmassigkeit von Arbeitskampfen um dreiseitige Vereinbarungen eroertert.mehr

Produkt

KlappentextBeschaftigungssicherung ist eine zentrale Aufgabe der Gewerkschaften und Betriebsrate. Grundsatzlich wird sie von beiden Parteien getrennt im Rahmen ihrer jeweiligen Regelungskompetenz durchgefuhrt. Um die Sicherung der Arbeitsplatze effektiv zu gestalten und lebenspraktische Loesungen zu finden, gehen Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat nunmehr einen neuen Weg und schliessen gemeinsam sogenannte "dreiseitige Vereinbarungen". Die dogmatische Einordnung dieser Chimaren des kollektiven Arbeitsrechts und ihre Ausgestaltungsmoeglichkeiten nimmt diese Arbeit in den Blick. Ausgangspunkt ist die Frage nach der Rechtsnatur dreiseitiger Vereinbarungen. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem vom Bundesarbeitsgericht kreierten "Gebot der Rechtsquellenklarheit" sowie der Frage nach der Begrenzung von Tarifsozialplanforderungen zu. Im Anschluss daran werden die Rechtsfolgen dreiseitiger Vereinbarungen untersucht. Ausgehend von der unterschiedlichen rechtlichen Einordnung als Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder als Kombination aus beiden Regelungsinstrumenten geht die Autorin zunachst dem Aspekt der Teil-/Gesamtnichtigkeit nach. Ferner werden moegliche Beendigungstatbestande und Sanktionsmoeglichkeiten von Gewerkschaft und Betriebsrat bei einem Verstoss des Arbeitgebers gegen eine dreiseitige Vereinbarung diskutiert. Abschliessend wird die Rechtmassigkeit von Arbeitskampfen um dreiseitige Vereinbarungen eroertert.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Rechtsnatur dreiseitiger Vereinbarungen - Wirksamkeit als Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder gemischte Vereinbarung - Begrenzung von Tarifsozialplanforderungen - Gebot der Rechtsquellenklarheit - Gesamt-/Teilnichtigkeit - Beendigungstatbestände - Gerichtliche Durchsetzung dreiseitiger Vereinbarungen - Eigenständiger Sanktionsmechanismus der Kollektivvertragsparteien - Erstreikbarkeit dreiseitiger Vereinbarungen.mehr

Schlagworte

Autor

Die Autorin: Kristina Ruch, geboren 1982, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen Ende 2006 war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht an der Universität Bonn tätig. Seit Anfang 2009 ist die Autorin Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Köln.
Weitere Artikel von
Ruch, Kristina