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Family Group Conferencing - Mehr gemeinschaftliche und familiäre Verantwortungsübernahme im Jugendstrafrecht?

Eine rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und des neuseeländischen Jugendstrafrechts. Dissertationsschrift
BuchGebunden
577 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am18.03.2010
Das im Zentrum des neuseelandischen Jugendstrafrechts stehende Forum der "Family Group Conference" - das auf Grundlage der Maori-Kultur entwickelt wurde - ist seit 1989 durch den neuseelandischen "Children, Young Persons, And Their Families Act" im dortigen Jugendstrafrecht verankert und jeder jugendstrafrechtlichen Entscheidung vorgeschaltet. Das Family Group Conferencing gilt mittlerweile vielerorts als vielversprechendes, neuartiges System ausserhalb des Gerichtssaals mit der Moeglichkeit, foermliche Verfahren zu vermeiden. Aufgrund dessen ist es bereits von vielen anderen Landern adaptiert worden. Aber ist es auch auf das deutsche Recht ubertragbar? Fur die Frage, ob eine solche Adaption auch fur Deutschland sinnvoll und moeglich ware, werden zunachst die historischen, kulturellen und sozialen Hintergrunde beider Vergleichslander untersucht und verglichen. Alsdann werden die theoretischen Grundlagen des neuseelandischen Jugendstrafrechtssystems dargestellt. In einem weiteren Schritt werden zehn Experten-Interviews ausgewertet, um die Sicht neuseelandischer Praktiker bezuglich des von Theoretikern hochgelobten Verfahrens zu ergrunden. Nach einer Darstellung des deutschen Jugendstrafrechtssystems und eines Vergleichs mit seinem neuseelandischen Pendant wird in einem abschliessenden Resumee festgestellt, dass die Einfuhrung eines der Family Group Conference vergleichbaren Forums in das deutsche Jugendstrafrecht zu befurworten ware.mehr

Produkt

KlappentextDas im Zentrum des neuseelandischen Jugendstrafrechts stehende Forum der "Family Group Conference" - das auf Grundlage der Maori-Kultur entwickelt wurde - ist seit 1989 durch den neuseelandischen "Children, Young Persons, And Their Families Act" im dortigen Jugendstrafrecht verankert und jeder jugendstrafrechtlichen Entscheidung vorgeschaltet. Das Family Group Conferencing gilt mittlerweile vielerorts als vielversprechendes, neuartiges System ausserhalb des Gerichtssaals mit der Moeglichkeit, foermliche Verfahren zu vermeiden. Aufgrund dessen ist es bereits von vielen anderen Landern adaptiert worden. Aber ist es auch auf das deutsche Recht ubertragbar? Fur die Frage, ob eine solche Adaption auch fur Deutschland sinnvoll und moeglich ware, werden zunachst die historischen, kulturellen und sozialen Hintergrunde beider Vergleichslander untersucht und verglichen. Alsdann werden die theoretischen Grundlagen des neuseelandischen Jugendstrafrechtssystems dargestellt. In einem weiteren Schritt werden zehn Experten-Interviews ausgewertet, um die Sicht neuseelandischer Praktiker bezuglich des von Theoretikern hochgelobten Verfahrens zu ergrunden. Nach einer Darstellung des deutschen Jugendstrafrechtssystems und eines Vergleichs mit seinem neuseelandischen Pendant wird in einem abschliessenden Resumee festgestellt, dass die Einfuhrung eines der Family Group Conference vergleichbaren Forums in das deutsche Jugendstrafrecht zu befurworten ware.
Details
ISBN/GTIN978-3-631-60240-9
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
Erscheinungsjahr2010
Erscheinungsdatum18.03.2010
Seiten577 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht940 g
Artikel-Nr.16480943
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Entwicklungsgeschichte des Jugendstrafrechts in Neuseeland und Deutschland - Untersuchung und Vergleich des aktuellen neuseeländischen und deutschen Jugendstrafrechts - Children, Young Persons, And Their Families Act 1989 - Jugendgerichtsgesetz (JGG) - Family Group Conferences als mögliches jugendstrafrechtliches Forum in Deutschland - Auswertung qualitativer Interviews mit Praktikern aus dem neuseeländischen Jugendstrafrechtsbereich.mehr

Schlagworte

Autor

Die Autorin: Katja Kristina Wiese, geboren 1977 in Hamburg, studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Kriminologie an der Universität Hamburg. Ihr Referendariat absolvierte sie in Schleswig-Holstein und legte Mitte 2005 die Zweite juristische Staatsprüfung ab. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Ende 2005 und dem LL.M.-Studium an der University of Canterbury (Neuseeland) 2006/2007 ist sie seit 2008 Richterin am Landgericht Hamburg.
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Wiese, Katja Kristina