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Amtsträgerbestechung

Unrechtsgehalt und Grenzen der 331 ff. StGB. Dissertationsschrift
BuchGebunden
196 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am24.10.2011
Das deutsche Strafgesetzbuch behandelt Amtstragerbestechung in einer sehr ausdifferenzierten Weise. Die 331 ff. StGB unterscheiden zwischen Bestechlichkeit ( 332 StGB) und Vorteilsannahme ( 331 StGB) sowie zwischen Bestechung ( 334 StGB) und Vorteilsgewahrung ( 333 StGB). Mit dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit diese Verwirklichungsformen durch einen gemeinsamen Unrechtskern verbunden sind und wie genau sie sich voneinander abgrenzen. Als Unrechtskern wird sich dabei die Preisgabe von Staatsgewalt herausstellen. Auf dieser Grundlage werden die massgebenden Auslegungsregeln nach einem praktischen Anspruch formuliert und das gefundene Verstandnis der 331 ff. StGB auf vom Bundesgerichtshof entschiedene Fallgruppen angewandt.mehr

Produkt

KlappentextDas deutsche Strafgesetzbuch behandelt Amtstragerbestechung in einer sehr ausdifferenzierten Weise. Die 331 ff. StGB unterscheiden zwischen Bestechlichkeit ( 332 StGB) und Vorteilsannahme ( 331 StGB) sowie zwischen Bestechung ( 334 StGB) und Vorteilsgewahrung ( 333 StGB). Mit dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit diese Verwirklichungsformen durch einen gemeinsamen Unrechtskern verbunden sind und wie genau sie sich voneinander abgrenzen. Als Unrechtskern wird sich dabei die Preisgabe von Staatsgewalt herausstellen. Auf dieser Grundlage werden die massgebenden Auslegungsregeln nach einem praktischen Anspruch formuliert und das gefundene Verstandnis der 331 ff. StGB auf vom Bundesgerichtshof entschiedene Fallgruppen angewandt.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Historische Entwicklung der

331 ff. StGB - Preisgabe von Staatsgewalt als Unrechtskern der

331 ff. StGB - Abgrenzung der verschiedenen Verwirklichungsformen - Eigenständigkeit des "Forderns" - Genehmigung nach

331 Abs. 3 - 333 Abs. 3 StGB - Auslegungsregeln - Sozialadäquanz - Drittmittel - Parteispenden.
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Autor

Philipp Reinhold wurde 1981 in München geboren. 2002 begann er mit dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2007 promovierte er dort und trat 2009 den Referendardienst beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen an.