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Das Kunsthochschullehrernebentätigkeitsrecht

Der Hochschullehrer im Spannungsverhältnis zwischen Dienstrecht und grundrechtlicher Freiheit. Dissertationsschrift
BuchGebunden
210 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am24.08.2015
Das Buch widmet sich den spezifischen Gegebenheiten an den Kunsthochschulen und hier insbesondere dem Nebentatigkeitsrecht der Kunsthochschullehrer. Dessen Sonderstellung als aktiver Kunstler und die rechtlich schwer fassbare Eigengesetzlichkeit kunstlerischer Handlungsablaufe erschweren die wissenschaftliche Aufarbeitung. Die Autorin arbeitet die Besonderheiten der Kunsthochschulen heraus und vergleicht sie mit denen der wissenschaftlichen Hochschulen. Daruber hinaus befasst sie sich mit dem Begriff der kunstlerischen Tatigkeit als zentrales Abgrenzungsmerkmal und uberpruft das kodifizierte Nebentatigkeitsrecht auf seine Praxistauglichkeit hin.mehr

Produkt

KlappentextDas Buch widmet sich den spezifischen Gegebenheiten an den Kunsthochschulen und hier insbesondere dem Nebentatigkeitsrecht der Kunsthochschullehrer. Dessen Sonderstellung als aktiver Kunstler und die rechtlich schwer fassbare Eigengesetzlichkeit kunstlerischer Handlungsablaufe erschweren die wissenschaftliche Aufarbeitung. Die Autorin arbeitet die Besonderheiten der Kunsthochschulen heraus und vergleicht sie mit denen der wissenschaftlichen Hochschulen. Daruber hinaus befasst sie sich mit dem Begriff der kunstlerischen Tatigkeit als zentrales Abgrenzungsmerkmal und uberpruft das kodifizierte Nebentatigkeitsrecht auf seine Praxistauglichkeit hin.
ZusammenfassungDas Buch widmet sich den besonderen Gegebenheiten an den Kunsthochschulen. Die Sonderstellung des Hochschullehrers als aktiver Künstler wird herausgearbeitet und das Nebentätigkeitsrecht auf seine Praxistauglichkeit hin überprüft.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Kunsthochschulen - Nebentätigkeitsrecht - Künstlerische Tätigkeit - Kunstausübung - Hochschullehrer.mehr

Autor

Heidrun M.-L. Meier studierte Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg und an der Université de Lausanne. Als Rechtsanwältin und ausgebildete Mediatorin ist sie vor allem im Familien- und Erbrecht tätig.